Hallo, ich habe eine Frage zu Cyprinocur® Permanganat

Bekommt man doch einfach ohne Koiaufschlag (nach ausfüllen eines Formulars) in der Apotheke.
wie geschrieben KPM in flüssiger Form ohne Auflage und
kristallines KPM mit Auflage z.B. Registrierung(Formular), Verpackung, Deklaration, Gefahrgut…

Das Problem ist, das du bei autorisierter Abgabestelle z.B. Apotheke o Laborbedarf,
dafür keine Verwendungsanleitung für deinen Koiteich bekommst.
(Nachdem was ich hier so lese, wird aus einem Forenberaterfall, auch ganz schnell mal ein Fall für die Tierkörperbeseitigung.)

Deswegen rate ich Koihobbyisten wie Bladde-x, sich besser an Fertigprodukte mit entsprechender Verwendungsanleitung zu halten.
halte dich besser an die Dosieranleitung/Verwendungszweck des Herstellers(Cyprinocur® Permanganat)
Grüße FLEX
 
Privatpersonen erhalten kein so konzentriertes H2O2.
Komisch.... Dann bin ich entweder keine Privatperson oder die haben in der Apotheke frecher weiße auf die Wasserflasche 30% H2O2 draufgeschrieben. Für Wasser machts die Knochen aber erstaunlich weiß.....

Natürlich wollen die nen Perso sehen, du wirst in ne Liste eingetragen und du musst unterschreiben das du damit keinen Dummfug machst.....
 
Komisch.... Dann bin ich entweder keine Privatperson oder die haben in der Apotheke frecher weiße auf die Wasserflasche 30% H2O2 draufgeschrieben.
Die verkaufen halt ohne Sachverstand oder du hast was verwechselt. Übrigens, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Egal ob Verkäufer oder Käufer.

Wasserstoffperoxid ist ein regulierter Ausgangsstoff gemäß Verordnung (EU) 2019/1148. In Konzentrationen über 12 Prozent handelt es sich um einen beschränkten Ausgangsstoff gemäß Anhang I dieser Verordnung, der nicht (auch nicht in Gemischen) an private Endverbraucher abgegeben werden darf.

Ja, Wasserstoffperoxid ist in der Apotheke frei verkäuflich, aber nicht apothekenpflichtig. Es ist rezeptfrei erhältlich, muss jedoch als Chemikalie bezogen werden. Für medizinische Zwecke (meist 3-prozentige Lösung) ist es in der Regel vorrätig.

Schwache Konzentration (bis 3%): Wird typischerweise zur Wundreinigung oder Mundspülung verwendet und ist völlig frei verkäuflich.
Höhere Konzentrationen (bis 12%): Dürfen gemäß der EU-Chemikalienverordnung (EU) 2019/1148 nur an Privatpersonen abgegeben werden, wenn kein Verdacht auf Missbrauch vorliegt.
Konzentrationen über 12%:Sind für Privatpersonen in der EU verboten. Der Verkauf ist hier strikt gewerblichen Nutzern mit entsprechendem Sachkundenachweis vorbehalten
 
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