KHV - Was passiert nach Meldung durch Diagnoselabor/Tierarzt in Deutschland?

Rossi90

Mitglied
Hallo Leute,

für den Fall der Fälle wollte ich fragen was nach Meldung von KHV passiert?
Also wie ist da der zeitliche Ablauf nach Meldung? Ruft dann unmittelbar jemand vom Veterinäramt an und macht einen Termin zur Besichtigung aus. Was muss man alles für Daten bereit halten? Sind dann alle Fische im Teich vor dem Veterinär zu töten und zu entsorgen? Und wird dann die komplette Desinfektion angeordnet und überwacht? Was muss man für Kosten dafür einkalkulieren?

Ich hoffe, dass dieeser Fall nie eintritt, aber so wäre man vor informiert, was einem erwartet ...

Liebe Grüße
 
Aber soweit ich gelesen habe gilt dies nur für Österreich oder hast du noch eine Quelle wo es auch für Deutschland steht? Zum Beispiel bei Taurus steht noch da, das gemeldet wird.
KHV wurde auf EU-Ebene im Rahmen des EU-Animal Health Law (AHL) als Tierseuche der Kategorie E herabgestuft. Dies ermöglicht eine Anpassung der nationalen Regelungen.

Ich habe mich über die Thematik schon mal mit einem Experten unterhalten:
Hallo Herr XXX,
ich hätte doch noch eine Frage bezüglich Meldepflicht KHV (Seuche Kategorie E).
Sie hatten geschrieben "die Seuche geht durch, nachdem sie nicht mehr anzeigepflichtig ist".
Gibt es dafür eine "Sonderregelung" in Deutschland?

Hallo Herr XXX,
exakt das ist das Problem: KHV-I ist nun Kategorie E und diese Seuchen sind ausschließlich “meldungspflichtig“, d.h., einmal im Jahr werden die Ausbrüche an die EU gemeldet.
Für Kat. E-Seuchen besteht auch keine Bekämpfungspflicht, leider. Damit muss auch nicht jeder Ausbruch sofort der EU gemeldet werden, allerdings dem OIE schon. Leider macht das auch keiner.

Es gibt in Deutschland wohl noch den feinen Unterschied zwischen Anzeigepflichtig und Meldepflichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
KHV wurde auf EU-Ebene im Rahmen des EU-Animal Health Law (AHL) als Tierseuche der Kategorie E herabgestuft. Dies ermöglicht eine Anpassung der nationalen Regelungen.

Ich habe mich über die Thematik schon mal mit einem Experten unterhalten:
Hallo Herr XXX,
ich hätte doch noch eine Frage bezüglich Meldepflicht KHV (Seuche Kategorie E).
Sie hatten geschrieben "die Seuche geht durch, nachdem sie nicht mehr anzeigepflichtig ist".
Gibt es dafür eine "Sonderregelung" in Deutschland?

Hallo Herr XXX,
exakt das ist das Problem: KHV-I ist nun Kategorie E und diese Seuchen sind ausschließlich “meldungspflichtig“, d.h., einmal im Jahr werden die Ausbrüche an die EU gemeldet.
Für Kat. E-Seuchen besteht auch keine Bekämpfungspflicht, leider. Damit muss auch nicht jeder Ausbruch sofort der EU gemeldet werden, allerdings dem OIE schon. Leider macht das auch keiner.

Es gibt in Deutschland wohl noch den feinen Unterschied zwischen Anzeigepflichtig und Meldepflichtig.
Also in der Praxis passiert dann gar nichts, wenn der Befund positiv ist und ist komplett alleine für alles weitere verantwortlich und muss dann keinem Rechenschaft geben bspw. die Desinfektion zu dokumentieren?
 
Also in der Praxis passiert dann gar nichts, wenn der Befund positiv ist und ist komplett alleine für alles weitere verantwortlich und muss dann keinem Rechenschaft geben bspw. die Desinfektion zu dokumentieren?
So verstehe ich das auch.

Hintergrund für mich ist, dass der Staat bei einer Pflicht zur Keulung eventuell Schadenersatz leisten muss. Da inzwischen KHV/CEV nahezu überall in den Beständen anzutreffen ist könnte das teuer werden.
 
Da ich in der Praxis mehrmals im Jahr mit KHV zu tun habe, kann ich folgendes dazu sagen:

In den meisten Fällen, ruft das Vet Amt an. Fragt wie viel Fische verstorben sind und wie viele noch im Teich überlebt haben. Sie wollen wissen, ob das Teich Wasser in ein öffentliches Gewässer abfließen kann oder geleitet wird. Manchmal wollen sie wissen, wo die Tiere entsorgt wurden.

In vielen Fällen hört und sieht man gar nichts vom Vet Amt.

Einzige Auflage ist und war das (Amtsdeutsch) kein Tier verbracht werden darf. Bedeutet im eigentlich, dass kein Koi lebend den Teich/Garten verlassen darf. Also nicht verschenken, aussetzen oder sonst wie abgeben. Nach einem Jahr kann man einen erneuten Test machen und wenn der Test dann negativ ist, dann ist dieser Teich kein KHV Teich mehr.

Das Vet Amt nimmt keine eigenen Proben mehr, so wie es noch vor ein paar Jahren war und auch eine Nachverfolgungpflicht, also Info, wo die Fische gekauft wurden, entfällt.

Man musste noch nie den gesamten Bestand keulen und desinfizieren. Dieses lag immer schon im Ermessen des Teichbesitzers. Bei einem Händler sieht die Sache anders aus.

Wenn so ein Ausbruch ist und man das nicht mit einem Fachtierarzt/Experten gemeinsam macht, dann sollte man das einfach mal auf sich zukommen lassen. Vorbereiten kann man sich sowieso nie auf so etwas.
 
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