Koi aus dem Fluss

sch nevs

Mitglied
Hallo,

es ist unglaublich in was für Gewässer Koi´s leben können,
So war ich mit einem guten Bekannten bei Lion (Frankreich) angeln
und da haben wir ein paar interessante Fische gefangen, unter anderem ein Flussmonster und einen schönen großen Koi.

Siehe Bilder :)


Gruss Sven
 

Anhänge

  • SaoneFrühsommer2004031.jpg
    SaoneFrühsommer2004031.jpg
    28,3 KB · Aufrufe: 977
  • Foto0242.jpg
    Foto0242.jpg
    176 KB · Aufrufe: 977
Hallo,

nein das Heck fehlt nicht, das ist ein Wels, der größte Süßwasser Raubfisch, der mir bekannt ist.
Mitnehmen nein, lasse alle Fische die ich Angele dort wo Sie herkommen.


Gruss Sven
 
sch nevs schrieb:
Hallo,

nein das Heck fehlt nicht, das ist ein Wels, der größte Süßwasser Raubfisch, der mir bekannt ist.
Mitnehmen nein, lasse alle Fische die ich Angele dort wo Sie herkommen.


Gruss Sven

Kannst du ja alles machen. Würde ich nur nicht so offen ins Internet stellen. Gemäß Tierschutzgesetz machst du dich damit nämlich STRAFBAR!

"...keinem Wirbeltier einen Schaden zufügen ohne vernünftigen Grund..." oder so ähnlich heißt es da. Und Angeln aus Spaß ist kein solcher "vernünftiger Grund"
 
@ Münsteraner

Er macht sich keineswegs strafbar da díe Fische in Frankreich gefangen wurden. Gott sei Dank kann man in ganz Europa selber entscheiden ob man einen Fisch wieder in die Freiheit entlässt oder nicht. Ups ich vergaß. Nicht ganz Europa. In Deutschland kocht man ja sein eigenes Süppchen und da MUSS jeder maßige gefangene Fisch getötet werden. Man darf keinen Fisch der groß genug ist zurücksetzen. Und das nennt man einheitliche EU. Alles Schwachmaten hier in Deutschland. Vom lebenden Köderfisch fange ich jetzt gar nicht an :roll:
 
und das alles dank unserer "grünen". die maqchen mit ihren forderungen manchmal mehr kaputt als dass sie schützen.

aber ganz wichtig ist, ersteinmal DAGEGEN sein.
 
Hallo,

ja, das Deutsche Fischereigesetz ist echt für den a.....
Angele eigentlich nur in Frankreich und dort macht man sich nicht strafbar wenn man die Fische wieder freilässt.

:wink:

Gruss Sven
 
Catch & release!

Mir flutschen die Fischlies immer beim schonenden abhaken wieder ins Wasser. Da kann man nichts machen. :lol:
(so in etwa sollte man argumentieren)
 
Dicki schrieb:
@ Münsteraner

MUSS jeder maßige gefangene Fisch getötet werden. Man darf keinen Fisch der groß genug ist zurücksetzen. Und das nennt man einheitliche EU. Alles Schwachmaten hier in Deutschland. Vom lebenden Köderfisch fange ich jetzt gar nicht an :roll:

Hallo
Das ist keineswwegs so , diese Regelung gibt es ausschließlich in Bayern , die Fischereigesetze sind halt von den Ländern bestimmt.
In den anderen Bundesländern ist es durchaus legitim , einen Fisch , der nicht Zielfisch ist , zurückzusetzen , auch wenn er das Mindestmaß hat.

Gruß
Archie
 
Wenn man mit Tauwurm angelt und Aal fangen möchte und ein Karpfen beißt und ich keinen Karpfen mag muss ich ihn (wenn er maßig ist) laut Deutschem Gesetz trotzdem töten ? Was ist das für ein Blödsinn

Gruß Markus (der auch nur Catch&Release Angler ist)
 
@archie01

Da muss ich dir leider wiedersprechen da diese Regelung nichts mit den Fischereigesetzen der Länder zu tun hat. Diese Regelung gilt bundeseinheitlich. Wenn ich zum angeln gehe und einen maßigen Fisch fange ist dieser zu töten und dann zu verwerten. Wie will man z.B Zielfisch definieren. Wie kann man gezielt auf z.B. Hecht gehen. Was mache ich wenn dann ein Zander oder Wels fange. Den darf ich dann zurücksetzen weil es kein Zielfisch ist. Dann könnten ja alle Catch & Release angler argumentieren das sie eigentlich auf einen anderen Zielfisch angeln und deshalb den Fisch zurückgesetzt haben. Z.B Wallerangler die einen Waller gefangen haben und diesen released haben da sie auf Großhecht gefischt haben.

Ich bin auch Catch & Releaser und noch dazu Bojenangler :wink:
obwohl ich Fischereiaufseher bin.
 
micro79 schrieb:
Dann könnten ja alle Catch & Release angler argumentieren das sie eigentlich auf einen anderen Zielfisch angeln und deshalb den Fisch zurückgesetzt haben. Z.B Wallerangler die einen Waller gefangen haben und diesen released haben da sie auf Großhecht gefischt haben..

Hallo
Exact , so ist es und deshalb gibt`s auch kein " Entnahmegebot " , mit der Ausnahme des Bundeslandes Bayern. Dort wird das Recht etwas anders ausgelegt. Fischereirecht ist halt Ländersache.
Ein Entnahmegebot oder etwas Ähnliches gibt es auch nicht im Tierschutzgesetz , eher das Gegenteil ist der Fall , die Gelehrten sind sich nicht sicher , das die bayrische Regelung nicht sogar dem höher anzusiedelndem Tierschutzrecht widerspricht und aufgehoben werden müßte .....

Gruß
Archie
 
Oben