kPM bei Raiffeisen

arminio

Mitglied
Hi,

habt ihr eigentlich gewusst, dass es KPM in 25Kg-Säcken bei den Genossenschaften zu kaufen gibt und zwar für um die 10.- €. :shock:

Scheinbar wird es in der Milchwirtschaft zur Desinfektion der Euter und anderem eingesetzt.

Und der ein oder andere hat doch ne Kuh zuhause (Spässle)

Also wer übernimmt die illegale Verteilung :lol:

Gruß Armin
 
wie wird denn der verkauf kontrolliert? reicht ein gewerbeschein?mss ich ne kuh zuhause haben oder vielleicht sogar zwei?

das wäre ja skandalös.
 
Hi,


da steht man doch auch, wenn man bei Koi-Live liest :lol: :lol: :lol:

Spaß beiseite....

Als Viehwirt wohl eher nicht, aber das ist doch die Idee, mal beim Milchbauern nach KPM fragen , für diejenigen, die es in der Apotheke nicht bekommen :wink:

Gruß Armin
 
http://www2.raiffeisen.de/anhang/rund20 ... mVerbV.pdf

Düngemittel, Raiffeisen-Markt/Einzelhandel
Terrorprävention
– Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung: Abgabe von ammoniumnitrathaltigen
Düngemitteln und anderen Substanzen, die zur Herstellung von
Explosivstoffen verwendet werden können, nur noch nach Identitätsfeststellung;
gemeinsame Stellungnahme von BVA, IVA und DRV
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit RS Nr. 115/2007 haben wir über die Beratungen zur vorgesehenen Änderung der Chemikalien-
Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) berichtet: Mittels Selbstbedienungsverbot und
Pflicht zur Identitätsfeststellung bei der Abgabe von Stoffen und Zubereitungen, die zur Herstellung
von Explosivstoffen geeignet sind, soll potentiellen Straftätern der Zugang zu entsprechenden
Grundchemikalien erschwert werden.
Betroffen sind – neben Kaliumchlorat, Kaliumnitrat, Kaliumperchlorat, Kaliumpermanganat,
Natriumchlorat, Natriumnitrat, Natriumperchlorat und Wasserstoffperoxydlösung ab einer
Konzentration von mehr als 12 % – auch Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen,
die einer der in Anhang III Nr. 6 der Gefahrstoffverordnung genannten Gruppen A
oder E oder den Untergruppen BI, CI, DIII oder DIV zugeordnet werden können. Dabei handelt
es sich u.a. um Kalkammonsalpeter (KAS) sowie einige wenige NPKMehrnährstoffdünger.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat zwischenzeitlich
den Entwurf einer Änderungsverordnung sowie eine hierauf basierende
Lesefassung der geänderten §§ 3 und 4 der ChemVerbotsV zur Verfügung gestellt, die als
Grundlage für Stellungnahmen aus der Wirtschaft dienen sollen. Auf Initiative des DRV haben
– der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V.,
– der Industrieverband Agrar e.V. und
– der Deutsche Raiffeisenverband e.V.
eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Hierin wird gefordert, die Kennzeichnungsvorschriften
der GefStoffV an die geänderten Gegebenheiten anzupassen, die Abgabe von
Düngemitteln von der Sachkunde frei zu stellen, eine vereinfachte Aufzeichnungsmöglichkeit
Rundschreiben Nr. 16/2008 27. Februar 2008
An alle
Hauptgenossenschaften und Verbände
die Mitglieder des Düngemittelausschusses
des AK Umweltschutz & Arbeitssicherheit
Allgemeine Warenwirtschaft
Dr. Michael Reininger
Tel. 0228 106-345
Fax 0228 106-261
reininger@drv.raiffeisen.de
Agribusiness-Fachtagung des
Deutschen Raiffeisenverbandes
für Vorstände u. Geschäftsführer von
Warengenossenschaften
04./05. März 2008
auf Schloss Montabaur

Rundschreiben Nr. 16/2008 Seite 2
bei der Abgabe an berufliche Verwender vorzusehen und die ChemVerbotsV insgesamt lesbarer
zu gestalten.
Sofern die aktuell vorgesehenen Änderungen umgesetzt werden, bedeutet dies, dass jeder
Kunde der entsprechenden Produkte namentlich erfasst werden und sich hierzu ggf. ausweisen
muss. Außerdem gilt ein Selbstbedienungsverbot. Im Einzelhandel mit Privatkunden ist
dies praktisch nicht umsetzbar. Deshalb sollten hier nur frei verkäufliche Alternativprodukte
angeboten werden, die von den Herstellern / Abfüllern entsprechend zu kennzeichnen sind.
Landwirte gelten immer als beruflicher Verwender. Sie sind dem Abgebenden bekannt und
müssen sich deshalb nicht ausweisen. Wenn der Landwirt allerdings einen neuen Angestellten
zur Abholung schickt, muss dieser sich vor der erstmaligen Beladung ausweisen.
:shock: Dies
gehört aber ohnehin zu den Verkehrssicherungspflichten des Verladers.
Es ist nicht auszuschließen, dass örtliche Behörden weitere Maßnahmen einfordern, beispielsweise
zur Diebstahlsicherung. Hierzu gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage.
Auf EU-Ebene wird das Thema ebenfalls erörtert. Dänemark beispielsweise fordert einen
maximalen Ammoniumnitrat-Gehalt von 16% in Düngemitteln, nachdem nachgewiesen werden
konnte, dass eine Mischung aus einem einfachen Ammoniumnitrat-Dünger und Aluminiumpulver
schon sehr explosiv sein kann. Mit dieser Begründung müsste allerdings eine Vielzahl
weiterer Chemikalien verboten werden, die heute für jedermann zugänglich sind.
Wir bitten darum, diese Informationen auch an die für den Bereich Raiffeisen-Markt/Einzelhandel
zuständigen Kollegen weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Raiffeisenverband e. V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
 
So gesehen würde ich es sogar bekommen.... :lol:

Ich bin Inhaber des Sachkundenachweises für Pflanzenschutzmittel und Düngemittel (kleine Giftprüfung) und habe eine Obstbaumplantage als landwirtschaftlich genutzte Fläche.

Gruß Armin,

der es aber lieber in der Apotheke holt. :wink:
 
robsig12 schrieb:
Hi Armin,

stell das mal bei Gellhar ein. Der Nutzer MOI kann da bestimmt was machen.

Hi,

das Problem dabei ist, dass du es ja nicht offiziell verteilen darfst. Moi kriegt die Säcke sicherlich problemlos. :wink:

War ja auch mehr als Tipp gedacht, wo man es noch bekommen kann. 8)

Gruß Armin
 
Immer den Turban absetzen vor dem KPM kauf. :mrgreen: :mrgreen:

Und versichern dass man keine Anschläge plant.

Gruß andYs

Was will ich mit 25 Kilo?
 
Stimmt, da haste recht , ich bin aber auch manchmal unflexibel.

Wieviel Kühe brauche ich denn so?
Da nehm ich dann Ochiba shigure und Shiro Utsuri kühe.

GrußAndys
 
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