Kranke Koi in Online Auktion gekauft

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Martin69

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Verstehe die " PN Sache " nicht wenn ihr doch " öffentlich " darüber schreibt ?? Würde diesen Weg zwar niemals wählen , aber vielleicht gibt es hier doch den Einen oder Anderen . Wenn eure Probleme dann explizit Schuld des Händlers ist , dann seid ihr doch aufgefordert Namen zu nennen um künftige Probleme anderer Käufer zu eliminieren .
 

LittleOchi

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Das ja aber Namen darf man erst öffentlich nennen wenn ein deutsches Gericht bestätigt das es so ist. Und soweit sind wir noch nicht. Wir schreiben alle an das zuständige Vet, in der Hoffnung das es vorerst ein Ende hat.
 

Martin69

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Na dann hoff ich mal das alle zukünftigen Online Koi Käufer hier mitlesen und dir eine PN schicken um nicht beim falschen Händler zu kaufen . Koikauf ist Verbrauchsgüterkauf ( § 474 Abs 1 Satz 1 BGB ) und das muss nicht erst ein Gericht bestätigen , das ist schon Gesetz .
 
Na dann hoff ich mal das alle zukünftigen Online Koi Käufer hier mitlesen und dir eine PN schicken um nicht beim falschen Händler zu kaufen .
Das kann aus bestimmten Gründen bei jedem Kauf passieren und hat nichts mit Online Handel zu tun.
Mein Tipp: jeder der neue Koi in seinen Teich verbringt sollte genug Salz parat haben um den Teich auf 0,7% aufsalzen zu können. Das gilt ganz besonders wenn keine Quarantäne gemacht wird.
Bei CEV ist Salz und Geschwindigkeit die Zauberformel um das Schlimmste, auch für den Altbestand, abzuwenden.
 

razor72

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Das Problem ist dass "Lob" gerne gesehen wird, wenn man aber einen Händler "negativ" nennt kann es, auch fürs Forum, Post vom Anwalt geben.
 

LittleOchi

Mitglied
Danke, die durchlöchern mit mit Fragen um Ihre Neugier zu befriedigen.

Dabei suche ich Leute die das gleiche Problem haben.
 

razor72

Moderator
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Da ich jetzt einige Hintergrundinfos habe gebe ich nochmal meinen Senf dazu.
Es ist nicht immer alles so wie es auf Anhieb scheint. Ansonsten haltet es einfach so wie Mikrobiologie geschrieben hat.
Eine vernünftige Qurantäne, ohne eine Vermischung von Beständen, ist schonmal die halbe Miete.
Den Rest zwischen den betroffenen mögen die Gerichte klären.
 
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