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<blockquote data-quote="Kuddel_Dickdorsch" data-source="post: 654884" data-attributes="member: 1553"><p>Das ist so nicht ganz korrekt. Als Verbraucher habe ich bei Fernabsatz zwar ein 14tägites Widerrufsrecht. Das bedeutet jedoch nur, dass ich das Recht habe, das Geschäft innerhalb von 14 Tagen rückabzuwickeln und die Ware zurückzugeben. Darin ist aber eigentlich nicht eingeschlossen, dass ich die Ware auspacke (verscheißte Folien oder Siegel entferne) und schon gar nicht. dass ich die Ware in Gebrauch nehme. Zumal die ja davon redest, die Pumpen nicht nru mal kurz einzuschalten, sonder tatsächlich mit Wasser zu befüllen oder gar unterzutauchen.</p><p></p><p>Wenn ein Händler die Ware dennoch zurücknimmt und den vollen Verkaufspreis zurückerstattet, dann rein aus Kulanzgründen. Was soll den auch ein Händler mit solchen Geräten machen. Ich denke, dass kein Verbraucher damit einverstanden ist, wenn er "Neuware" erwirbt, welche bereits bei drei Kunden war und nach kurzem Gebrauch wegen Widerruf zurückging.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kuddel_Dickdorsch, post: 654884, member: 1553"] Das ist so nicht ganz korrekt. Als Verbraucher habe ich bei Fernabsatz zwar ein 14tägites Widerrufsrecht. Das bedeutet jedoch nur, dass ich das Recht habe, das Geschäft innerhalb von 14 Tagen rückabzuwickeln und die Ware zurückzugeben. Darin ist aber eigentlich nicht eingeschlossen, dass ich die Ware auspacke (verscheißte Folien oder Siegel entferne) und schon gar nicht. dass ich die Ware in Gebrauch nehme. Zumal die ja davon redest, die Pumpen nicht nru mal kurz einzuschalten, sonder tatsächlich mit Wasser zu befüllen oder gar unterzutauchen. Wenn ein Händler die Ware dennoch zurücknimmt und den vollen Verkaufspreis zurückerstattet, dann rein aus Kulanzgründen. Was soll den auch ein Händler mit solchen Geräten machen. Ich denke, dass kein Verbraucher damit einverstanden ist, wenn er "Neuware" erwirbt, welche bereits bei drei Kunden war und nach kurzem Gebrauch wegen Widerruf zurückging. [/QUOTE]
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