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<blockquote data-quote="Kuddel_Dickdorsch" data-source="post: 654893" data-attributes="member: 1553"><p>O.k., dennoch ist die Frage, wie weit "einstecken und Funtion prüfen" geht. Selbstverständlich ist es so, dass ich die Ware zurückgeben kann, wenn die zugesagten Produkteigenschaften nicht erfüllt werden. Das läuft meiner Meinung nach dann jedoch unter "Mangel". Aber kann ich wirklich, die Pumpe provisorisch verrohren, in sämtlichen Einstellungen durchtesten, wieder einpacken und quasi mit den Worten "habe alles getestet, alle Produkteigenschaften und zugesagten Leistungs-/Verbrauchswerte scheinen zu stimmen, dennoch möchte ich den Kauf widerrufen und die Ware zurückgeben, weil ich es mir nun anders überlegt habe"? Das finde ich zumindest moralisch bedenklich und ich würde auch verstehen, wenn hier ein Händler auf die Barrikaden steigt und ggf. sogar gerichtlich klären lassen würde, was noch unter das Prüfrecht des Verbrauchers fällt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kuddel_Dickdorsch, post: 654893, member: 1553"] O.k., dennoch ist die Frage, wie weit "einstecken und Funtion prüfen" geht. Selbstverständlich ist es so, dass ich die Ware zurückgeben kann, wenn die zugesagten Produkteigenschaften nicht erfüllt werden. Das läuft meiner Meinung nach dann jedoch unter "Mangel". Aber kann ich wirklich, die Pumpe provisorisch verrohren, in sämtlichen Einstellungen durchtesten, wieder einpacken und quasi mit den Worten "habe alles getestet, alle Produkteigenschaften und zugesagten Leistungs-/Verbrauchswerte scheinen zu stimmen, dennoch möchte ich den Kauf widerrufen und die Ware zurückgeben, weil ich es mir nun anders überlegt habe"? Das finde ich zumindest moralisch bedenklich und ich würde auch verstehen, wenn hier ein Händler auf die Barrikaden steigt und ggf. sogar gerichtlich klären lassen würde, was noch unter das Prüfrecht des Verbrauchers fällt. [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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