OlympiaKoi
Business Mitglied 
Hallo Wolfgang,
danke, so hatte ich es auch bewertet. Stimmt, war nicht direkt Koi. ;-)
Gruß,
Frank
danke, so hatte ich es auch bewertet. Stimmt, war nicht direkt Koi. ;-)
Gruß,
Frank
Noch etwas: "Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs." Das bedeutet, ich widerspreche am 14. Tag und kann auch noch z.B. am 18. Tag zurück senden?
schwabe72 schrieb:..... Ich kann mir aber gut vorstellen, dass der Händler verpflichtet sein wird, die Rücksendung zumindest zu organisieren, da vom Ottonormalverbraucher wohl nicht erwartet werden kann, dass er Fische transportfähig verpacken kann.
Gruß Wolfgang
Warum sollten da Unterschiede gemacht werden, wenn mit dem Widerruf auch keine Unterschiede zu normalen Waren gemacht werden?
Scheint doch besser zu sein, Fische live zu kaufen
als Ergänzung von einem Laien:schwabe72 schrieb:Die Nachteile beim Verbraucher liegen darin, dass er Zurückzusenden hat und hierfür die Kosten tragen muss, denn § 357 Abs. 6 bestimmt:
"Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.
Das sollte selbst erklärend sein.
Ist die Ware standardversandfähig, stellt die Hinweispflicht meist kein Problem dar. Kompliziert (für den Verkäufer) wird es bei nicht standardversandfähigen Waren, sprich Versand Koi. Hier muss der Verkäufer die Rücksendekosten konkret benennen, zumindest realitätsnahe Schätzungen angeben. Unverbindliche Formulierungen reichen damit nicht aus.
Biba schrieb:Der Gedanke das einer wie in Mikrobes Beispiel 5 zur Ansicht bestellt und damit umgeht wie mit Schuhen, der graust mir.
Um so etwas zu vermeiden, ist es dann für den Händler zulässig wenn er zur Vermeidung folgende Regeln, im Sinne des Fischs und des Tierschutzes, aufstellen würde. Auch im Hinblick darauf, das der Versand gewisse rechtliche Voraussetzungen hat (Sachkunde als Beispiel), die der Laie nicht haben wird.
Rücksendungen im Rahmen des Widerrufs sind generell über den Händler abzuwickeln, der dafür geeignete Subunternehmer beauftragt/beauftragen kann, die vor Ort fachgerecht verpacken und abtransportieren. Die Kosten betragen pro Versandstück 200 Euro.
(Ich wage mal eine Prognose abzugeben: Nein, weil der Verbraucher einseitig benachteiligt wird...)
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden,