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Teichbau
Rechtslage bei Teichbau im Garten einer Eigentumswohnung
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<blockquote data-quote="Kawarigoi" data-source="post: 599023" data-attributes="member: 13301"><p>Hallo Zusammen,</p><p></p><p>bevor ich mich an einen Rechtsanwalt wende würde ich mich noch gerne hier im Forum erkundigen ob mir vielleicht jemand weiter helfen kann.</p><p></p><p>Es geht um den Bau eines Koiteiches im Garten (300m2) meiner Eigentumswohnung der mir als Sondernuzungsrecht zugeteilt ist. Größe des Teiches ist 4,2x2,3m und 1,5m tief 15000l. Ebenerdig gemauert.</p><p></p><p>Meine Fragen wären: handelt es sich hier um eine bauliche Veränderung? Ich würde sagen ja.</p><p></p><p>Benötige ich dann hierfür eine Genehmigung ALLER Miteigentümer oder genügt ein Mehrheitsbeschluss?</p><p></p><p>Geht mit dem Bau eine „erhebliche optische Veränderung des Gebäudes“ einher?( Wenn ja dann Beschluss aller Eigentümer)</p><p></p><p>Die Verwaltung meint hierzu zwar es benötigt überhaupt keine Genehmigung aber das kann ich nicht glauben da ja schon ein gepflasterter weg eine bauliche Veränderung darstellt.</p><p></p><p>Vielleicht kennt sich hier ja in solchen Fällen jemand gut aus oder hat es selbst schon gemacht und kann mir etwas weiterhelfen.</p><p></p><p>Grüße</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kawarigoi, post: 599023, member: 13301"] Hallo Zusammen, bevor ich mich an einen Rechtsanwalt wende würde ich mich noch gerne hier im Forum erkundigen ob mir vielleicht jemand weiter helfen kann. Es geht um den Bau eines Koiteiches im Garten (300m2) meiner Eigentumswohnung der mir als Sondernuzungsrecht zugeteilt ist. Größe des Teiches ist 4,2x2,3m und 1,5m tief 15000l. Ebenerdig gemauert. Meine Fragen wären: handelt es sich hier um eine bauliche Veränderung? Ich würde sagen ja. Benötige ich dann hierfür eine Genehmigung ALLER Miteigentümer oder genügt ein Mehrheitsbeschluss? Geht mit dem Bau eine „erhebliche optische Veränderung des Gebäudes“ einher?( Wenn ja dann Beschluss aller Eigentümer) Die Verwaltung meint hierzu zwar es benötigt überhaupt keine Genehmigung aber das kann ich nicht glauben da ja schon ein gepflasterter weg eine bauliche Veränderung darstellt. Vielleicht kennt sich hier ja in solchen Fällen jemand gut aus oder hat es selbst schon gemacht und kann mir etwas weiterhelfen. Grüße [/QUOTE]
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