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Teichbau
Rechtslage bei Teichbau im Garten einer Eigentumswohnung
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<blockquote data-quote="Kawarigoi" data-source="post: 599044" data-attributes="member: 13301"><p>Danke für die Antworten.</p><p>Gut der Garten an sich ist ja eingezäunt und das Gartentor verschlossen. Somit sicher.</p><p></p><p>Ja was ich so im Internet finden konnte ist so ziemlich alles was keine Bepflanzung ist eine bauliche Veränderung. Wege, Mauern, Sichtschutzwände, vergrößerte Terrasse, Sonnensegel usw.</p><p></p><p>Konkret ist das Problem momentan eben folgendes... es sind 2 Häuser mit je 6 Wohnungen. In dem Haus in dem ich wohne hat keiner ein Problem damit. Beide Häuser sind aber eine Gemeinschaft und ausgerechnet aus dem anderen Haus stellt sich einer etwas quer. Er hat zwar nichts dagegen will es mir aber nicht schriftlich geben. Weil er Nichts unterschreibt was nicht zwingend sein muss.</p><p>Tja und der Bau ist eben auch schon halb fertig weil es ganz am Anfang hieß, dass es gar keine Genehmigung benötigt. Und erst im Nachhinein habe ich mich genauer damit befasst und festgestellt dass es eben so einfach wohl nicht ist.</p><p></p><p>Dass es ohne Zustimmung geht davon bin ich auch mittlerweile weg. Ich hoffe eben nur darauf dass evtl doch die Mehrheit der Eigentümer genügt was wohl der Fall wäre wenn es keine erhebliche optische Veränderung ist. </p><p></p><p>Vom Rechtsanwalt will ich dann nur wissen was ich benötige um abgesichert zu sein wenn hinterher einer wirklich was dagegen hat. Wenn ich die 100% benötige muss ich eben nochmal ins Gespräch gehen und schauen ob ich ihn umstimmen kann.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kawarigoi, post: 599044, member: 13301"] Danke für die Antworten. Gut der Garten an sich ist ja eingezäunt und das Gartentor verschlossen. Somit sicher. Ja was ich so im Internet finden konnte ist so ziemlich alles was keine Bepflanzung ist eine bauliche Veränderung. Wege, Mauern, Sichtschutzwände, vergrößerte Terrasse, Sonnensegel usw. Konkret ist das Problem momentan eben folgendes... es sind 2 Häuser mit je 6 Wohnungen. In dem Haus in dem ich wohne hat keiner ein Problem damit. Beide Häuser sind aber eine Gemeinschaft und ausgerechnet aus dem anderen Haus stellt sich einer etwas quer. Er hat zwar nichts dagegen will es mir aber nicht schriftlich geben. Weil er Nichts unterschreibt was nicht zwingend sein muss. Tja und der Bau ist eben auch schon halb fertig weil es ganz am Anfang hieß, dass es gar keine Genehmigung benötigt. Und erst im Nachhinein habe ich mich genauer damit befasst und festgestellt dass es eben so einfach wohl nicht ist. Dass es ohne Zustimmung geht davon bin ich auch mittlerweile weg. Ich hoffe eben nur darauf dass evtl doch die Mehrheit der Eigentümer genügt was wohl der Fall wäre wenn es keine erhebliche optische Veränderung ist. Vom Rechtsanwalt will ich dann nur wissen was ich benötige um abgesichert zu sein wenn hinterher einer wirklich was dagegen hat. Wenn ich die 100% benötige muss ich eben nochmal ins Gespräch gehen und schauen ob ich ihn umstimmen kann. [/QUOTE]
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