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Teichbau
Rechtslage bei Teichbau im Garten einer Eigentumswohnung
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<blockquote data-quote="Kawarigoi" data-source="post: 599062" data-attributes="member: 13301"><p>genau. Wirklich dagegen hat keiner was. Das habe ich davor auch mündlich abgeklärt. Sonst hätte ich nicht angefangen. </p><p></p><p>Ja bezieht sich auf meinen Garten. Habe ich davor vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt. Jede Erdgeschosswohnung hat einen Garten mit ca. 300m2. Da ist also nicht gleich der halbe Garten voll Teich. Und der Teich ist nicht mal von den Balkonen sichtbar weil er neben dem Haus liegt. Es können nur 2 Parteien über mir überhaupt den Teich sehen. Diese sind einverstanden.</p><p>Hierzu gibt es dann eben auch noch den Punkt dass eine bauliche Veränderung nur mit Mehrheit beschlossen werden muss, aber wenn die Veränderung einen Eigentümer direkt beeinträchtigt dann muss dieser auch zustimmen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kawarigoi, post: 599062, member: 13301"] genau. Wirklich dagegen hat keiner was. Das habe ich davor auch mündlich abgeklärt. Sonst hätte ich nicht angefangen. Ja bezieht sich auf meinen Garten. Habe ich davor vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt. Jede Erdgeschosswohnung hat einen Garten mit ca. 300m2. Da ist also nicht gleich der halbe Garten voll Teich. Und der Teich ist nicht mal von den Balkonen sichtbar weil er neben dem Haus liegt. Es können nur 2 Parteien über mir überhaupt den Teich sehen. Diese sind einverstanden. Hierzu gibt es dann eben auch noch den Punkt dass eine bauliche Veränderung nur mit Mehrheit beschlossen werden muss, aber wenn die Veränderung einen Eigentümer direkt beeinträchtigt dann muss dieser auch zustimmen. [/QUOTE]
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Wie heißte eine bekannte Vorfahrtsregel? Rechts vor...
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