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Teichbau
Rechtslage bei Teichbau im Garten einer Eigentumswohnung
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<blockquote data-quote="Gelöschtes Mitglied 13748" data-source="post: 599083"><p>Wäre ich Mitglied der Eigentümergemeinschaft, würde ich auf Genehmigung bestehen und zwar mit zahlreichen Auflagen für den Erbauer. Da es sich um Geimschaftseigentum handelt, haftet auch die Gemeinschaft, falls mit dem Teich irgendwas ist (Keller wird nass, irgendwas sackt ab, Kind ertrinkt, der Tümpel wird zur stinkenden Mückenkloake, was auch immer). Diese Haftung würde ich per Beschluss auf den Erbauer abwälzen, sofern möglich (falls nicht, keine Genehmigung). Im Zweifel würde ich ihn verpflichten, den Teich zurückzubauen, wenn Haftungsfälle eintreten oder die Wohnung verkauft werden soll.</p><p></p><p>Man muss es auch mal aus der Sicht der Miteigentümer sehen: warum soll ich als Bewohner des anderen Hauses, der nichts vom Teich hat, für ein ertrunkenes Kind gesamtschuldnerisch (!) haften? Im Grunde wären sie dumm, ihm das durchgehen zu lassen und ich verstehe sehr gut, weshalb der eine nichts unterschreiben möchte.</p><p></p><p>Hinzu kommt, erstmal mit dem Bau beginnen und anschließend fragen, bestärkt nicht mein Vertrauen in den Erbauer als Miteigentümer...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Gelöschtes Mitglied 13748, post: 599083"] Wäre ich Mitglied der Eigentümergemeinschaft, würde ich auf Genehmigung bestehen und zwar mit zahlreichen Auflagen für den Erbauer. Da es sich um Geimschaftseigentum handelt, haftet auch die Gemeinschaft, falls mit dem Teich irgendwas ist (Keller wird nass, irgendwas sackt ab, Kind ertrinkt, der Tümpel wird zur stinkenden Mückenkloake, was auch immer). Diese Haftung würde ich per Beschluss auf den Erbauer abwälzen, sofern möglich (falls nicht, keine Genehmigung). Im Zweifel würde ich ihn verpflichten, den Teich zurückzubauen, wenn Haftungsfälle eintreten oder die Wohnung verkauft werden soll. Man muss es auch mal aus der Sicht der Miteigentümer sehen: warum soll ich als Bewohner des anderen Hauses, der nichts vom Teich hat, für ein ertrunkenes Kind gesamtschuldnerisch (!) haften? Im Grunde wären sie dumm, ihm das durchgehen zu lassen und ich verstehe sehr gut, weshalb der eine nichts unterschreiben möchte. Hinzu kommt, erstmal mit dem Bau beginnen und anschließend fragen, bestärkt nicht mein Vertrauen in den Erbauer als Miteigentümer... [/QUOTE]
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