Hallo,
ich bin seit Jahren begeisterter Koi Freund und spiele mit dem Gedanken nebenbei ein Kleingewerbe anzumelden und in kleinem Stille bei mir groß gewordene Koi gewerbsmäßig zu verkaufen.
Weiß einer von euch, ob ich selbst dazu auch zwangsläufig einen Sachkundenachweis nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz benötigte oder ob es reicht, wenn ein Mitarbeiter den Sachkundenachweis hat, welcher sich primär um die Versorgung der Koi kümmert oder in welchem Verhältnis muss die Person mit einem Sachkundenachweis sonst stehen (Geschäftsführer, Mitarbeiter)?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich dazu recht wenig gefunden habe.
Danke im Voraus!
ich bin seit Jahren begeisterter Koi Freund und spiele mit dem Gedanken nebenbei ein Kleingewerbe anzumelden und in kleinem Stille bei mir groß gewordene Koi gewerbsmäßig zu verkaufen.
Weiß einer von euch, ob ich selbst dazu auch zwangsläufig einen Sachkundenachweis nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz benötigte oder ob es reicht, wenn ein Mitarbeiter den Sachkundenachweis hat, welcher sich primär um die Versorgung der Koi kümmert oder in welchem Verhältnis muss die Person mit einem Sachkundenachweis sonst stehen (Geschäftsführer, Mitarbeiter)?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich dazu recht wenig gefunden habe.
Danke im Voraus!