@ Bernd,
hast Du auch das gelesen?
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund des deutschen Rechts unter diesen Umständen: Ware aus Insolvenz - Verkauf ohne jegliche Rücknahme und Gewährleistung unsere Waren nur an Gewerbetreibende oder Export verkaufen können. Bieten Sie bitte nur dann, wenn dies für Sie zustimmt. Sie versichern rechtsverbindlich mit der Abgabe Ihres Gebotes, dass Sie die Ware als Gewerbetreibender mithin für gewerbliche Zwecke erwerben wollen.
Gruß
Hans-Martin