Hi snoopy
Ich weis zwar nicht wie du darauf kommst aber gut....
snoopy schrieb:
Hi,
Betäuben und Spritzen sind Sachen, die Du als "qualifizierter Laie" aus gutem Grund allein gar nicht machen darfst.
Grüße
Als kleine Anregung:
Im Gesetz ist dieser Part für Warmblüter und Kaltblüter geregelt aber nicht für Wechselwarme Tiere :wink:
Ein Koi ist ein Wechselwarmes Tier und daran gibt es nichts zu rütteln.
@ Kai
Es ist richtig das Beruhigungsmittel wie Ms222 oder Nelkenöl frei verkauft werden, jedoch handelt es sich bei einigen Mitteln wie MS222 um ein Stoff der Tricaine und hier beginnt die Gradwanderung.(Betäubungsmittelgesetz)
Ohne Frage ist das Beruhigen / Sedieren eines Koi komform mit dem Tierschutzgesetz.
Nun aber noch einmal auf MS222 zurück zu kommen
TRicain ist in Deutschland nicht frei verkäuflich als Rohstoff. Hier bedarf es einer Erlaubniss durch die Regierung und einen Einwandfreien Führungszeugniss. Die Herstellung von Stoffen die Tricaine enthalten sind ebenfalls Erlaubnisspflichtig. Ich Stelle selber Beruhigungsmittel her zum Verkauf und glaube mir die Herstellung und Lagerung wird dir genaustens vorgeschrieben und jeden Tropfen und jedes Gramm must du nachweisen. Allerdings verwende ich Benzocain.
Gruß
Olaf