Versicherung für Teich????

Ongi

Mitglied
Hatte heute jemanden ,der sagte das wenn ich meinen Teich baue 2014 ich besser eine Versicherung abschliessen sollte.Von sowaqs hab ich noch nie gehört,gibt es sowas,habt ihr sowas?
Er meinte das es speziell für Kinder sinnvoll ist,falls sie reinfallen.
Der Teich wäre in einem Geschlossenem Garten.

Gruß Ingo
 
Naja, was will man den versichern? Das ist die Frage? Beim Bau durch eine Firma ist die Firma versichert. Kinder sind so versichert. Fische könnte man versichern, dass hatten wir selbst schon mal überdacht. Ist auch möglich aber teuer. Wenn die Fische im Haus sind, muss man sie nicht extra versichern. Sonst schon egal ob auf einem geschlossenem Grundstück oder nicht.
 
Ja der Bekannte meinte wenn Kinder unbeaufsichtigt auf das Grundstück kämen und in den Teich fallen würden,die Eltern (so sagte er)könnten sich rausreden wenn sie sagen das sie die aufsichtspflicht verletzt hätten und dann der Eigentümer des Teiches haftbar wird.
Ich denke aber da es ein abgeschlossenes Grundstück ist,kann doch dafür nicht haftbar gemacht werden wenn fremde kinder über den zaun klettern würden und in den teich fallen,oderß

Gruß Ingo
 
Hallo Ingo,

für einen Bau gibt es die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Ob ein Teich daraunter fällt, muss man mit der Versicherung klären.

Ist der Bau abgeschlossen, dann lässt sich ein Teich, zumindest mit deutschen Versicherern, nicht versichern.

Viele Grüsse,
Frank
 
Ver. f.d. Teich

:lol:

Hi Ingo,

hab das auch mal angedacht Teich + Fische zu versichern.

stimmt, geht nicht :roll: :roll: .

Aber mit einer Privathaftpflicht ist doch der Teichbesitzer abgesichert,
sollten Gastkinder oder wer auch immer i.d. Teich fallen.


LG Sammy :lol:
 
Finde das immer sehr Interessant das Thema ! Ich find es aber auch immer wieder interessant wenn ein Kind / Person in einem Kiesloch / Straßengraben mit Regenwasser oder so / öffentlichen Teich oder See zu schaden kommt - da haftet keiner in dem Sinne !?! Mein nachbar fragte mich ach schon ob ich in unserem Hochteich (abgeschlossenes Grundstück) keine Leiter anbringen will. :roll:
 
Haftung und Versicherung sind voneinander unabhängig. Du haftest auch für Dinge, die sich teilweise nicht versichern lassen, da der Versicherer das Risiko nicht übernehmen will.

Da eine Versicherung auch etwas verdienen muss, ist es auf lange Sicht im Durchschnitt sogar billiger, wenn Du für Dich selber haftest. Dazu musst Du natürlich den gesparten Versicherungsbeitrag zur Seite legen.

Eine Versicherung ist vor allem dann von Vorteil, wenn Du nach kurzer Zeit einen großen Schaden hast.

Viele Grüsse,
Frank
 
Ja das ist klar.
Aber schönes Deutschland,warum kann jemand haftbar gemacht werden wenn er ein abgeschlossenes Grundstück mit Teich hat und Kinder zb. unerlaubt eindringen und dann zu schaden kommen,das ist doch bescheuert,dann dürfte man im Garten auch keine Steckdosen haben,denn da könnten ja auch jemand die Finger reinstecken.Womöglich ist es bald soweit das ein einbrecher den Geschädigten verklagt weil er sich beim Einbruch den Finger gebrochen hat :lol:

Schönes Deutschland :roll:

Gruß Ingo
 
Hallo Ingo,

Du bist auch haftbar, wenn Deine Alarmanlage falschen Alarm gibt und die Polizei ausrückt. Das Leben ist mt einigen Risiken behaftet, denen wir uns einfach stellen müssen. :shock:

Viele Grüsse,
Frank
 
Ongi schrieb:
Ja das ist klar.
Aber schönes Deutschland,warum kann jemand haftbar gemacht werden wenn er ein abgeschlossenes Grundstück mit Teich hat und Kinder zb. unerlaubt eindringen und dann zu schaden kommen,das ist doch bescheuert,dann dürfte man im Garten auch keine Steckdosen haben,denn da könnten ja auch jemand die Finger reinstecken.Womöglich ist es bald soweit das ein einbrecher den Geschädigten verklagt weil er sich beim Einbruch den Finger gebrochen hat :lol:

Schönes Deutschland :roll:

Gruß Ingo

Das ist schon so! Verletzt sich ein Einbrecher z.B. An deinem Zaun oder ihm fällt nen Dachziegel auf den Kopf ist der Eigntümer haftbar!!!
 
Bestes (Trauriges) Gerichtsurteil vor nen paar Jahren : Einbrecher im Haus - Einbrecher fällt im Haus die Kellertreppe runter - Einbrecher wird verknackt wegen Einbruch - Hauseigentümer wird auf Schmerzensgeld verdonnert weil die Kellertreppe nicht gesichert war durch eine Tür z.B. wie man kleinen Kindern anbaut !
Was hat ein Einbrecher in meinem Haus zu suchen ??????? :roll:
 
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