was wird aus Malachit?

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Gelöschtes Mitglied 947

Guest
Hallo,

aktuelle Frage an ein Chemieass:

was bleibt über im Teich nach der Oxidation von Malachit ?
in welche Elemente zerfällt es?




____________________

Gruß Andreas
 
Hi,

habe mich mit der Frage, was eigentlich aus FMC wird, an einen Chemiker gewandt.
Seine Antwort:
> Wann kann ich wieder Filterstarter dazugeben, ohne dass die Bakterien gleich wieder geplättet werden.
das kann zeitnah erfolgen. Am aggressivsten gegen Bakterirn ist von den o.g. Stoffen Formaldehyd (deswegen war/ist es z.B auch ein Standardkonservierungsmittel für medizinische/anatomische Präparate), und das baut sich - glücklicherweise! - bei Anwesenheit von Sauerstoff schnell ab.
>Wie lange sollte die UV-Lampe brauchen, um das Zeug zerfallen zu lassen
Allenfalls ein paar Stunden, sofern die Lampe einwandfrei arbeitet!
> und in was zerfällt das eigentlich?
Formaldehyd wird oxidativ abgebaut, d.h. über Ameisensäure letztlich zu CO2 und Wasser. Malachitgrün und Methylenblau sind organische Farbstoffe, die in komplexen photochemischen Reaktionen fragmentiert und letzlich völlig zerlegt werden. Die Fragmente werden dann auch oxidativ abgebaut - neben CO2 und Wasser kommen beim Methylenblau noch etwas Sulfat und Nitrat hinzu, bei Malachitgrün etwas Nitrat.

(Den Namen des Herrn nenne ich hier nicht, weil ich nicht weiß, ob es ihm Recht wäre. Wer es unbedingt wissen will, per PN.)
Gruß
C'
 
Umgang

Denke das eigentlich keiner weiss wie man mit Malachid umgehen solte :

Deswegen mal das Sicherheiitsdatenblatt :


Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV - Malachitgrün-oxalat


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1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt: Malachitgrün-oxalat
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Malachitgrün (Oxalat)
1.1.2. Andere Namen: Diamantgrün B, Echtgrün, Lichtgrün N, Viktoriagrün B;
Basic Green 4, Malachite Green oxalate,
Ammonium, (4-(p-(Dimethylamino)-alpha-phenylbenzylidene)-dimethyl)- oxalate (2:1), -oxalate (1:1)
1.1.3. Summenformel: C48H50N4O4 x 2C2H2O4
1.1.4. Relative Molekülmasse: Mr: 927,02 g/mol
1.1.5. Verwendungsgebiete: Bakteriologische und Histologische Färbungen. Sporenfärbung nach Rakette oder Wirtz. in vitro-Diagnostik. Reagenz, Säure-Base-Indikator (Umschlagsbereich pH 0,0-2,0). Naturwissenschaftlicher Unterricht.
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim Tel. (07133)17081
Fax (07133)17465
e-Mail: cyberchem@t-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112
OMIKRON GmbH, Qualitätskontrolle und Labor
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim Tel. (07133)17081 oder -17081-
Fax (07133)-17465-
e-Mail: info@omikron-online.de
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [2437-29-8]
[18015-76-4]
2.1.2. Bezeichnung: Malachitgrün-oxalat
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 219-441-7
2.2.2. EG-Index-Nr.: 607-007-00-3
2.2.3 HS - Nummer: 29339095
2.2.4. C.I.-Nummer: 42000
2.2.5. S.-Nr. (Nummer der Schultz'schen Farbstofftabelle): 754
3. Mögliche Gefahren
3.1. Gefahrenbezeichnungen:
Xn Gesundheitsschädlich

N Umweltgefährlich

3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
3.2.1. R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
3.2.2. R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
3.2.3. R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
3.2.4. R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Verunglückten an die frische Luft bringen. Falls Atemnot eintritt, Arzt rufen.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen.
Betroffene Stellen mit reichlich Wasser abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffene(s) Auge(n) bei geöffnetem Lidspalt während mindestens 15 Minuten mit reichlich fließendem Wasser spülen. Augenarzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen, Erbrechen auslösen. Arzt hinzuziehen.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Kohlendioxid, Schaum, Pulver.
5.2. Besondere Gefahren:
Brennbar. Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich. Im Brandfall können entstehen: Stickstoffoxide.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Im Gefahrenbereich umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzkleidung tragen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Durch angemessene Schutzmaßnahmen direkten Haut- oder Augenkontakt möglichst gering halten. Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
In einen Plastikbeutel aufnehmen (dabei Staubbildung vermeiden). Betroffene Zonen nach völliger Beseitigung des Materials nachreinigen und gründlich lüften. Gesammeltes Material der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Einatmen vermeiden. Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Längere oder wiederholte Exposition vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen. Trocken. Zwischen +5 und +30 °C.
8. Persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.
8.2.1. Atemschutz: Staubmaske tragen.
8.2.2. Handschutz: bei Vollkontakt:
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk, Schichtstärke 0,4 mm (z.B. Fa. Roth Art. A909.1 ff)
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Wert für die Permeation: Level >=6
bei Spritzkontakt:
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk, Schichtstärke 0,4 mm (z.B. Fa. Roth Art. A909.1 ff)
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Wert für die Permeation: Level >=6
Die verwendeten Schutzhandschuhe müssen der Richtlinie 89/686/EWG sowie der Norm EN374 entsprechen. Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur von dessen Material, sondern auch von anderen Qualitätsmerkmalen abhängig, die von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein können. Die Eignung der Schutzmittel ist daher mit deren Lieferanten abzuklären.
8.2.3. Augenschutz: Dichtschließende Laborschutzbrille. Augendusche bereithalten.

9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: Feststoff (Pulver oder Kristalle))
9.2. Farbe: malachitgrün, mit metallischem Schimmer
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt: ca. 159 °C
9.5. Flammpunkt: keine Angaben vorhanden
9.6. Zersetzungstemperatur: keine Angaben vorhanden
9.7. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich
9.8. Dichte: Bei 20°C keine Angaben vorhanden
9.9. Schüttdichte: Bei 20°C 400 - 500 g/L
9.10. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 24°C ca. 110 g/L
Ethanol Bei 24°C ca. 60 g/L
9.11. pH-Wert (1% in Wasser) Bei 20°C ca. 2,4
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: keine Angaben vorhanden
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: Gefährliche Polymerisation: wird nicht auftreten.
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bei thermischer Zersetzung oder im Brandfall Bildung giftiger Dämpfe möglich (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickoxide).
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität:
11.1.1. Art Wert species/Bemerkungen
LD50 275 mg/kg rat (oral)
Bemerkungen: Verhalten - Veränderungen der motorischen Aktivität (spezifischer Versuch). Verdauungstrakt - Hypermotilität, Diarrhoe. Vedauungstrakt - Andere Veränderungen.
LDL0 50 mg/kg mouse (oral)
11.2. Subakute bis chronische Toxizität:
Der Stoff ist nach den uns vorliegenden Unterlagen toxikologisch nicht umfassend untersucht. Das Produkt ist mit der bei gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen üblichen und notwendigen Vorsicht zu handhaben.
11.2. Primäre Reizwirkung:
11.2.1. an der Haut: Hautkontakt: Kann Hautreizungen erzeugen.
11.2.2. am Auge: nach Augenkontakt: Starke Reizungen. Gefahr ernster Augenschäden.
11.2.3. auf die Atmungsorgane: Einatmen: Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. Das Produkt kann die Schleimhäute der oberen Atemwege reizen.
11.2.4. nach Verschlucken: Schleimhautirritationen im Bereich von Mundhöhle, Rachen, Speiseröhre, Magen-Darmtrakt. Kann beim Verschlucken gesundheitsschädlich sein. Zielorgane: Leber, Nieren, Herz.
11.2.5. RTECS Daten zur Reizwirkung
Art Wert species/Bemerkungen
Augen 76 mg/kg rabbit
Bemerkungen: Starke Reizeffekte
12. Angaben zur Ökologie
Wassergefährdend (WGK 2). Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen.
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
14.1. Landtransport
Inland GGVS/GGVE
grenzüberschreitend ADR/RID
14.1.1. ADR/RID - GGVS/GGVE Klasse: 6.1
14.1.2. Ziffer/Buchstabe: 25c
14.1.3. Packgruppe: III
14.1.4. UN-Nummer: 2811
14.1.5 Bezeichnung des Gefahrgutes: giftiger organischer fester Stoff, N.A.G.
14.2. Seeschifftransport IMDG/GGVSee:
14.2.1. IMDG/GGVSee Klasse: 6.1
14.2.2. UN-Nummer: 2811
14.2.3. Verpackungsgruppe: III
14.2.4. Marine pollutant: nein
14.2.5. Severe marine pollutant: nein
14.2.6. Bezeichnung des Gutes: Toxic solid, organic, N.O.S.
14.3. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
14.3.1. ICAO/IATA Klasse: 6.1
14.3.2. UN/ID-Nummer: 2811
14.3.3. Verpackungsgruppe: III
14.3.4. Bezeichnung des Gutes: Toxic solid, organic, N.O.S.
14.3.5. Inhalationspackgruppe 1: nein
14.3.6. Technischer Name: Required
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet (Einstufung nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EG)
15.1.1. Kennbuchstabe(n) und Gefahrenbezeichnung(en) des Produktes:
Xn Gesundheitsschädlich
N Umweltgefährlich
15.1.2. R-Sätze (Risk statements/Gefahrenhinweise):
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
15.1.3. S-Sätze (Safety statements/Sicherheitsratschläge):
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse (WGK): 2 wassergefährdend VwVwS Anh. 2 Kenn-Nr. 1492
Lagerklasse VCI 10-13
Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) betroffen Einstufung: Xn mit R 63
Merkblatt BG Chemie M050 - Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Schweizer Giftklasse: CH 3
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse zum Ausstellungsdatum, sind nach unserem besten Wissen zusammengestellt und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollten vom Benutzer nur als Leitfaden verstanden werden. Sie stellen weiterhin keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften im Rechtssinne dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH, Abteilung Feinchemikalien.
Abschlußklausel: Nur für den F & E - Gebrauch bestimmt (Forschung und Entwicklung). Nicht als Heilmittel, im Haushalt oder zu anderen Verwendungszwecken.

Quelle:
http://www.chemikalienlexikon.de/chemin ... lachox.htm
 
Blaffi schrieb:
Hi,

Malachitgrün und Methylenblau sind organische Farbstoffe, die in komplexen photochemischen Reaktionen fragmentiert und letzlich völlig zerlegt werden. Die Fragmente werden dann auch oxidativ abgebaut - neben CO2 und Wasser kommen beim Methylenblau noch etwas Sulfat und Nitrat hinzu, bei Malachitgrün etwas Nitrat.[/i]


Danke Blaffi, damit kann man was anfangen :wink:
Interessant wäre nur noch die Dauer dieses Prozesses. Klar ist das abhängig von Licht und Wasserbeschaffenheit, aber vieleicht kann er mal einen Durchschnitt nennen.
Im Fischkörper soll sich Malachit ca 45 Tage halten und kann Zellen schädigen (Tumore etc.)
Gelesen im I-Net. obs stimmt.... :?:

@Miul

Solch Sicherheitsblätter sollte sich manch ein Hobby Koihalter unter die Nase halten. Vieleicht wird der Umgang mit solchen Mitteln etwas verantwortungsbewußter.




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Gruß Andreas
 
Hallo Andreas,
Kin-gin-rin schrieb:
Interessant wäre nur noch die Dauer dieses Prozesses. Klar ist das abhängig von Licht und Wasserbeschaffenheit, aber vieleicht kann er mal einen Durchschnitt nennen.
im Prinzip sollte Malachitgrün vom Biofilter in relativ kurzer Zeit zerlegt werden. Übrigens, dass der Biofilter bei Behandlungen mit Medikamenten gleich seinen Geist aufgibt, gehört zu den Mythen im Koibereich. Biofilme sind wesentlich robuster als die Koi. Bevor der Biofilm erledigt ist, sind die Koi schon längst gehimmelt.
Auch organische Stoffe und Chlor greifen Malachitgrün an. Daher sollte vor der Behandlung mit Malachitgrün so viel wie möglich der organischen Stoffe (Gammelecken, Pflanzenfilter) aus dem Teich entfernt werden.
In Wirklichkeit sieht das mit dem Abbau wohl etwas anderst aus. Malachitgrün ist inzwischen eine nicht unerhebliche Belastung für die Binnenfischerei. Nahezu in allen einheimischen Fischen kann das Abbauprodukt Leukomalachitgrün in deren Fleisch und Innereien nachgewiesen werden. Verursacher sind, unter anderen, die vielen Aquarianer und Koihalter die dieses Mittel einsetzen und unsachgerecht entsorgen. Daher ist der Verkauf einheimischer Fänge laut Gesetzeslage praktisch illegal (Nulltoleranzprinzip für diesen Stoff). Interessanterweise dürfen ausländische Fänge trotz Malachitgrün unter Einhaltung von Grenzwerten in den Verkehr gebracht werden. Ausländisches Malachitgrün ist wohl nicht so giftig :o .
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/ ... t/1652818/
Kin-gin-rin schrieb:
Im Fischkörper soll sich Malachit ca 45 Tage halten und kann Zellen schädigen (Tumore etc.)
Hier ist die Beweislage etwas dünn was die Tumorbildung betrifft. Es gibt gewisse Tendenzen, aber ganz klar ist es noch nicht. Die verfütterten Mengen bei Tierversuchen sind - wie meist - so hoch, wer nimmt solche Mengen freiwillig zu sich?
Kin-gin-rin schrieb:
Vieleicht wird der Umgang mit solchen Mitteln etwas verantwortungsbewußter.
Das sollte nicht vom Datenblatt abhängig sein. Lies einfach mal den Beipackzettel von Humanmedizin. Auch mit deren Wirkstoffen haben die Wasserwerke bei der Aufbereitung so ihre Schwierigkeiten.
Malachitgrün und vergleichbare Mittel gehören in die Hände von Fachleuten, dann sehe ich weniger Probleme damit. Der gemeine Koihalter hat gar nicht den Blick für mögliche Gefahren bei der Anwendung von z.B. Malachitgrün. Je nach Randbedingungen kann eine empfohlene Dosis bereits schädlich bis tödlich für die Koi sein. Und, im Gegensatz zu Permanganat, gibt es kein "Gegenmittel". Es ist immer eine gewisse Gratwanderung, wann und wie ich Medikamente im Teich einsetze. Muß es gleich der gesamte Teich sein, der mit einem Medikament versetzt werden muß?

Gruß Mikrobe
 
Hallo Mikrobe,

bereits bei deinem letzen posting über Costia hat es mich in den Fingern gejuckt etwas zu schreiben, das hole ich jetzt nach:
:thumleft:

Mit deiner fachlichen Unterstützung könnten wir auch mal das Thema "Scheuern ohne Notwendigkeit einer Behandlung" gezielt angehen, wenn du Lust und Zeit hast.

Viele Grüsse
Hans
 
Hallo Mikrobiologe
kannst Du vielleicht abschätzen, wie schnell das Zeug zerfällt?
Mein Problem ist, daß ich das Wasser nach einer FMC-Behandlung als Gartengießwasser verwenden und die Gartenpflanzen dadurch nicht beschädigen möchte.
Das Formaldehyd ist sicher unproblematisch, aber die beiden Farbstoffe?
Leider habe ich nichts über ihre Wirkung auf Pflanzen gefunden (außer der Klage von Aquarianern um ihre Wasserpflanzen, die gelbe Blätter bekamen).
Und schon garnichts darüber, ob die Zwischenprodukte beim Abbau vielleicht noch kritischer sein könnten.
Viele Grüße
G.

Mikrobiologie schrieb:
Hallo Andreas,
Kin-gin-rin schrieb:
Interessant wäre nur noch die Dauer dieses Prozesses. Klar ist das abhängig von Licht und Wasserbeschaffenheit, aber vieleicht kann er mal einen Durchschnitt nennen.
im Prinzip sollte Malachitgrün vom Biofilter in relativ kurzer Zeit zerlegt werden. Übrigens, dass der Biofilter bei Behandlungen mit Medikamenten gleich seinen Geist aufgibt, gehört zu den Mythen im Koibereich. Biofilme sind wesentlich robuster als die Koi. Bevor der Biofilm erledigt ist, sind die Koi schon längst gehimmelt.


Gruß Mikrobe
 
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