Wo kein Kläger - ist auch (k)ein Beklagter ?

sammy

Mitglied
:D
Hallo zusammen,
ich meine hier mal gelesen zu haben,

wenn ich einen meiner Koi selbst spritze,

mache ich mich :?: strafbar :?: Ist dem so :?:

Wenn der TA feststellt, dass es nötig ist, gibt er die
erste Spritze, zeigt wie`s geht, wenn weiter gespritzt werden muss.

So haben wir das auch bei unserem Labbi gemacht,
bevor er sich doch in den Hundehimmel verabschiedet hat.

Der TA meint,

a) er muss nicht so oft kommen.
b) uns spart es viel Geld.

Mache ich mich wirklich strafbar ? Oder, siehe Titel !

LG Sammy
:lol:
 
wo kein Kläger ist, ist auch kein Beklagter

:D Sorry, Schreibfehler,

Wo kein Kläger ist, ist auch kein Beklagter ??

Man sollte besser drüber lesen :idea: :idea:

Sammy
 
hallo

interessantes thema, auch wenn ich mich jetzt hier auf dünnem eis bewege.
finde ich es mit dem tierschutz oft übertrieben. wo fängt tierquälerei an und wo
hört sie auf :?:
wer will das mit dem spritzen kontrollieren und wer will es nachweisen :?:
ich habe auch schon mal ein pferd nach tierärztlicher anleitung 10 mal, einmal taglich
in den muskel gespritzt. und habe mich nach einer knie-op nach ärztlicher anleitung selbst
mehrfach in den bauch ( alles auch ohne kurs ) gespritzt :!:
es ist auch tierquälerei, wenn man bei einem pferd ein abgetretenes hufeisen ohne ausbildung dafür
wieder aufnagelt. ich habe seit ca. 40 jahren mit pferden zu tun und habe eine schlosserausbildung genossen.
und ich habe in den jahren schon zig eisen aufgenagelt, und keiner ging danach lahm :!:
das ganze hat aber auch eine menge mit wissen, erfahrung und mit ein bisschen können zu tun.
ist nun der tier-quäler der, der den koi gesundspritzt oder der, der die fliege
tot schlägt oder die maus in einer schlagfalle fängt. :wink:
die unwirtschaftlichen kosten habe ich dabei mal ganz ausgeklammert :!:
leztendlich geht es ja darum, dem tier zu helfen und es nicht zu schädigen... und ist das nun strafbar :?: :?: :?:

lg micha
 
Hai !

leztendlich geht es ja darum, dem tier zu helfen und es nicht zu schädigen
Und genau da liegt der Hund begraben :wink:
Um sich strafbar zu machen, ist nämlich auch der subjektive Tatbestand entscheidend.
Wer nach dem Motto "dat wird schon gutgehen" handelt, ist aber mitten in der Strafbarkeit.
 
na wenn wir schonmal beim StGB sind... wie wärs mit dem §34 rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
:lol: :lol:
 
Hello,
ich würde mal behaupten grundsätzlich gilt folgendes:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,
(..)


Ich würde mal behaupten du machst dich nicht strafbar. Vor Allem dann nicht wenn dein Tierarzt dir gezeigt hat wie man dat ganze macht. Du könntest ihn aber auch direkt fragen.

Und sonst kannst ja mal hier reinschauen http://www.gesetze-im-internet.de/tiers ... 70972.html . Hier nochmal besonders § 3 und § 5


Grüße
Green
 
@hitch
worauf bezieht sich dein post?

@green
stellt sich die frage, was bedeutet "ohne vernünftigen grund"?

für mich wäre es ein vernünftiger grund, meinem fisch eine spritze zu geben, wenn ich ihm damit helfen kann. auch wenns dem fisch weh tun sollte.
 
Hai !

Die klassischen Rechtfertigungsgründe aus dem StgB oder auch BGB greifen nicht bei diesen tierschutzrechtlichen Aspekten.

Green....hier geht es um Straftaten....du hast eine OWI angeführt.
Strafbar machst du dich, wenn du ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötest.
Fisch krank = kein vernünftiger Grund ihn zu töten
Das Problem ist, ob du als z.Bsp. Spritzengeber die Tötung des Fisches als Folge deines Handelns auch subjektiv erfasst hast.
Du kannst den Fisch mit Absicht töten, oder aber du kannst es billigend in Kauf nehmen, dass der Fisch stirbt.
Wenn du also selbst nicht sicher bist, aber trotzdem handelst und dabei billigend in Kauf nimmst, das das Tier stirbt, bist du schon recht nahe an einer Strafbarkeit.
Mit Absicht handeln z.B. diejenigen, die einen Fisch einschläfern, obwohl dies tatsächlich gar nicht erforderlich war und eine Heilung möglich gewesen wäre. Es fehlt dann am vernünftigen Grund.
Genauso verhält es sich, wenn man seine Fische einer notwendigen Behandlung nicht zuführt und diese dann sterben.

Man könnte es jetzt noch auf die Spitze treiben und sich fragen ob derjenige ordungswidrig oder strafbar handelt, der seinem Fisch ein AB spritzt, für das kein Resistenztest gemacht wurde, das dann nicht wirkt und der Fisch dadurch leidet oder stirbt. :wink:

Von daher ist die Frage nach einer möglichen Strafbarkeit gar nicht so leicht zu beantworten, sondern immer abhängig vom Einzelfall.
Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz mal ausser Acht gelassen....
 
re

Der 34 den du anführst wird dir nicht helfen, fakt ist aber wenn meine fische krank sind dann spritze ich sie , wenn es hilft. Ob strafbar oder nicht , da man dir das auch erstmal beweisen müsste . Nur wie ohne zeugen.
 
hallo

gesetz hin gesetz her, strafbar oder nicht, man sollte doch die kirche im dorf lassen.
es geht doch nur darum einen koi gesund zuspritzen.
selbst wenn er aus irgend einem grund dadurch stirbt, war es doch keine absicht.
es gibt in unserem staat ganz andere straftaten, wo man mit dem gesetz
nicht so kleinlich umgeht :!: :!: :!:

lg micha
 
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