2. Wasseruhr rentabel?

Kuckuck Bernd

Mitglied
OlympiaKoi schrieb:
GuidoW schrieb:
... jedoch ist es bei uns so, dass erst ab einem Verbrauch von 195m³ im Jahr keine Abwassergebühren mehr anfallen. :cry:
Das ist rechtlich nicht haltbar. Abwassergebühren müssen ab dem ersten m³ mit der Gartenwasseruhr befreit sein.

Gruß,
Frank
Hallo Frank,
richtig, aber das ist derzeit wohl nur in Baden Württemberg so geregelt.
Aber offensichtlich ziehen jetzt immer mehr Gemeinden, auch im norddeutschen Raum nach.
Hier bietet die Gemeinde Lotte, in der Nähe von Dortmund, sogar ein Onlinemeldeforumlar für die zweite Gartenwasseruhr.
https://www.gemeinde-lotte.de/startseit ... elden.html
Ich glaube, wenn man mal einige Meldungen der Presse, als Argument, bei der Antragstellung vorlegt, könnte sich auch bei vielen Anderen etwas ändern.
Zur Not klagt man halt mal gegen die Gemeinde, und begründet die Klage mit der Entscheidung aus Mannheim.
http://www.juraforum.de/urteile/vgh-bad ... 2-s-265008

Heute haben doch fast alle Rechtsschutz für jeden Schei..ß, da gibt es doch kein Kostenrisiko und der Anwalt freut sich. :wink:
 

chrasher2001

Mitglied
also bei uns ist das alles recht unkompliziert antrag holen , ausfüllen sparen
ich habe sogar noch ne 2. gartenwasseruhr da mir die strecke zwischen gartenwasseranschluss und teich zu lang war also schnell ne leitung über den dachboden und nun sind es nur noch 80 cm bis zum teich

1 wasseruhr kostet im b-m,arkt gerade mal 15€ ist zwar nur für den innengebrauch aber da es im winter eh nichts bringt draussen zu zapfen werden die uhren trockengelegt bis zum frühjahr wasserwechsel erfolgt über warmwasser aus der hausleitung da stören mich dann die abwassergebühren nicht
 

arminio

Mitglied
chrasher2001 schrieb:
also bei uns ist das alles recht unkompliziert antrag holen , ausfüllen sparen
ich habe sogar noch ne 2. gartenwasseruhr da mir die strecke zwischen gartenwasseranschluss und teich zu lang war also schnell ne leitung über den dachboden und nun sind es nur noch 80 cm bis zum teich

1 wasseruhr kostet im b-m,arkt gerade mal 15€ ist zwar nur für den innengebrauch aber da es im winter eh nichts bringt draussen zu zapfen werden die uhren trockengelegt bis zum frühjahr wasserwechsel erfolgt über warmwasser aus der hausleitung da stören mich dann die abwassergebühren nicht
Hi,

die Wasseruhr muss bei uns zumindest vom Bauamt Wasserversorgung eingebaut werden und sie muss auch geeicht sein.

Gruß Armin
 

randy

Mitglied
Jo Armin hat recht, bei uns in Brandenburg ist das ganz einfach!
Wasserzähler bei den Wasserbetrieben Brawag anmelden!
Einbauen kann sie jede Heizungs und Sanitärfirma ,oder jeder Sanitärmonteur!
Zähler kann überall gekauft werden,vorausgesetzt er ist geeicht ,also sollte 2012 draufstehen und er hat 6 Jahre Gültigkeit dann muß ein neúer rein, oder neu geeicht ,was kein Sinn macht ,bei den paar Euronen für ein neuen Zähler!!
Gruß Randy
 
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. Dezember 2010 AZ. 2 LB
OlympiaKoi schrieb:
GuidoW schrieb:
... jedoch ist es bei uns so, dass erst ab einem Verbrauch von 195m³ im Jahr keine Abwassergebühren mehr anfallen. :cry:
Das ist rechtlich nicht haltbar. Abwassergebühren müssen ab dem ersten m³ mit der Gartenwasseruhr befreit sein.

Gruß,
Frank
Hallo,

es kommt darauf an, in welchem Bundesland man wohnt.

Der VGH Baden-Württemberg und das OVG Schleswig-Holstein haben die Bagatellgrenze für rechtswidrig erachtet.

Es gibt auch Oberverwaltungsgerichte, die eine Bagatellgrenze für rechtmäßig halten.

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat bisher Bagatellgrenzen von bis zu 20 m³ für zulässig erklärt.


Gruß


Wipe
 
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