Kuckuck Bernd
Mitglied
Hallo Frank,OlympiaKoi schrieb:Das ist rechtlich nicht haltbar. Abwassergebühren müssen ab dem ersten m³ mit der Gartenwasseruhr befreit sein.GuidoW schrieb:... jedoch ist es bei uns so, dass erst ab einem Verbrauch von 195m³ im Jahr keine Abwassergebühren mehr anfallen. :cry:
Gruß,
Frank
richtig, aber das ist derzeit wohl nur in Baden Württemberg so geregelt.
Aber offensichtlich ziehen jetzt immer mehr Gemeinden, auch im norddeutschen Raum nach.
Hier bietet die Gemeinde Lotte, in der Nähe von Dortmund, sogar ein Onlinemeldeforumlar für die zweite Gartenwasseruhr.
https://www.gemeinde-lotte.de/startseit ... elden.html
Ich glaube, wenn man mal einige Meldungen der Presse, als Argument, bei der Antragstellung vorlegt, könnte sich auch bei vielen Anderen etwas ändern.
Zur Not klagt man halt mal gegen die Gemeinde, und begründet die Klage mit der Entscheidung aus Mannheim.
http://www.juraforum.de/urteile/vgh-bad ... 2-s-265008
Heute haben doch fast alle Rechtsschutz für jeden Schei..ß, da gibt es doch kein Kostenrisiko und der Anwalt freut sich. :wink: