Baugenehmigung für Teiche?

mein kumpel hat einen teich mit 160000 lietern und einer tiefe von
3,60 meter. brauchte auch keine genemigung, er mußte nur einen zaun um den teich bzw. das grundstück machen. und das auch nur wegen der tiefe des teiches.



andy
 
Hallo C.
Ruf einfach bei der Gemeinde an, Rufnummer ausblenden und mit Müller vorstellen. Dann konkret fragen :lol:
Ne Adresse würde ich wegen der schlafenden Hunde erstmal net nennen.
Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass einer was gegen 30m³ hat, ausser in einer Gartensparte, wo die Hecken nicht 1,03m überschreiten dürfen
 
ortega04 schrieb:
mein kumpel hat einen teich mit 160000 lietern und einer tiefe von
3,60 meter. brauchte auch keine genemigung, er mußte nur einen zaun um den teich bzw. das grundstück machen. und das auch nur wegen der tiefe des teiches.
andy

Mit automatischer Wasserversorgung? :lol: (=Grundwasser :ruhe: )
 
hallo!

bis 100m3 wasservolumen interessiert sich das bauamt nicht dafür, aber die wasserbehörde meckert rum, falls du in einem trinkwasserschutzgebiet wohnst! :roll:
solltest du evtl. auch mit bedenken!
ist bei mir in berlin zumindest so!

gruß sven!
 
Hai !

Bei uns bis 100 m³ genehmigungsfrei.
Grenzabstandsflächen gelten meines Wissens nach für Bauwerke.
Da du aber in den Boden gräbst, entsteht kein Bauwerk :wink:
 
Hallöle,
bei uns in Schleswig-Holstein gilt die 100-m³-Grenze gemäß LBO. Wenn ich recht informiert bin, dann gibt es diese Regelung in fast allen Bundesländern. Die Tiefe des Teiches ist dabei unerheblich.
Es ist natürlich denkbar, dass für bestimmte Grundstücke durch gemeindlichen Bebauungsplan andere Festlegungen getroffen werden. Vorstellen kann ich mir das allerdings nicht. Ich war 20 Jahre im Bauamt unserer Stadtverwaltung tätig und u.a. für Bauleitplanung zuständig - wir haben hier in keinem B-Plan eine solche Festsetzung.
Gruß
Schroedi
 
fbschroeder schrieb:
Hallöle,
bei uns in Schleswig-Holstein gilt die 100-m³-Grenze gemäß LBO. Wenn ich recht informiert bin, dann gibt es diese Regelung in fast allen Bundesländern.

Das ist richtig.

Das gilt auch in Niedersachsen (Anhang zur NBauO). Ein entsprechender Link wurde oben schon gesetzt.

Gruß

Wipe
 
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