Baugenehmigung Koiteich

nein dein teich nicht....aber dein grundstück sollte eingezäunt sein...

nach alter rechtsprechung bist du voll schuldfähig wenn ein nachbarskind bei dir ertrinkt wenn der garten keinen zaun hatte...

nach neuer rechtssprechung wird wieder zwischen vielen faktoren unterschieden...wie alt war das fremde kind...war es sich der gefahr schon bewusst...etc... aufsichtspflicht der eltern...usw...das heisst aber nicht das du immer nach der neuen rechtssprechung verurteilt wirst..

und es geht doch nicht nur um unrecht oder recht... wenn mal was passiert...kannst du dein leben lang nicht mehr schlafen...nur weil man keine paar euro ausgeben wollte für ein maschendraht zaun...oder sonst was...diese grünen zäune 120 hoch bekommst du bei ebay heute hinter her geschmissen...

hier habe ich grad noch mal was gefunden...aber auch schon etwas älter...

http://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm

passieren wird wahrscheinlich nie was... aber wenn ..dann lag es an einem zaun
 
Mich würde das mit der Baugenehmigung auch mal interessieren.

Nur ich traue mich nicht beim Bauamt anzurufen. Die fragen als erstes WO in unserer Gemeinde der Teich liegt ( oder hin soll ). Damit wissen sie in der Regel schon wo sich das Ding befinden wird. Und dann könnte es schon sein, das man die Pferde wild gemacht hat.

Gibt es denn nirgendwo die rechtlichen Voraussetzungen der Gemeinden zum herunterladen ( Gemeinde-Bau-Ordnung - oder sowas ) ?

Auch eine anonymisierte E-Mail ist schon Auffällig genug.

Unabhängig davon, falls ich meinen Teich zu groß gebaut habe, schütte ich den ja dann nicht wieder zu - nur weil ich dann weiß das er rechtlich zu groß wäre.
 
@Hoshy - das hab ich auch gegoogelt, aber angeblich kann es dennoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt werden.
Hab auch schon auf der Homepage UNSERER Gemeinde nachgesehen - steht aber nix über Teichbau drin. Auch in den Nachbargemeinden nix zu finden.

Also verlasse ich mich jetzt mal auf die 100 m³ aus der NRW-Landesbauordnung

Trotzdem Danke

Thorsten
 
Oben