Diebstahl der Filtertechnik

Ok.

Willst du meine Ehrliche Meinung hören ?

Ich schreibs mal. Bitte sehe es nicht bös an. Ist ist nehmlich nicht.

Ich sage es mal so. Wenn du jetzt noch wieder ein Spalsieb ( hier US 3 ) anschaffen mußt, Die Druckpumpe und den Blower. Naja, das sind die Finanziellen Schwergewichte der Anlage.

Dazu dann, das es so aussieht, als wenn es ein ca. 60cm Beadfilter ist. Der auch noch mit 6-Wegeventiel ohne Frontverrohrung oder Autermannverrohrung. Da hätte ich erhebliche Bauchschmerzen.

Worauf ich hinaus will, ist eigentlich, das 1. die Technologie nicht mehr zeitgemäß ist.

2. Diese Technick Stromfresser sind, und man arm dabei wird. ( Stromtechnisch gesehen )

3. Die Beadfilter mit der Zeit extrem verschlammen . Da kannst Spülen so lange du willst, sie verschlammen, das ist Fackt.

und

4. und das ist mein Hauptgrund. Mir ist die Bio also der Bead zu klein. Das geht auf Dauer nicht gut.


Ich würde empfehlen, diese gesamte Technik nochmal zu überdenken.
Und eventuell Sie komplett zu ändern.
Soll heißen; Stecke dein Geld in die Vorfilterung. Danach dann ne Tonne mit Carrien zB. und dann ne Pumpe. Alles in Schwerkraft und fertig ist der Lack. Das wäre absolut sinnvoller.

Sorry, wenn ich es so hart sage, aber ich halte nun mal deine momentanige Konstellation technisch gesehen für sehr suboptimal. Besonders für Zukunft.

Grüßle :D
 
Timati95 schrieb:
Eigentlich haben wir viel zu viel bezahlt bei den Mängeln ,die noch zu beheben gewesen wären.

Aber das Geld habt ihr doch wieder zurück bekommen, nachdem der Händler seine Technik wieder abgeholt hat .... oder?

Was für Mängel konnte der Händler denn nicht beseitigen bei den 3 Rohren, die da zusammen zu stecken waren?
 
Einfach zur Polizei.

Das Betreten deines Grundstücks stellt eindeutig einen Hausfriedensbruch da. Der Abbau von installierter Hardware ist ganz klar ein Diebstahl, selbst wenn der Händler mit der Argumentation "wäre bleibt bis zur endgültigen Bezahlung im Eigentum des Händlers".

Dahinter verbirgt sich nichts anderes als das du nur Besitzer und nicht Eigentümer der Sachen bist und somit diese nicht an dritte veräußern darfst.

Für seine offenen Forderungen darf sich der Händler gerne eines zivilgerichtlichen Verfahrens bedienen. Zudem hätte er bei der rückholung der Sachen auch die bereits gezahlten summen rückgeblendet müssen. Einen Umschlag mit Geld hast du wahrscheinlich nicht vorgefunden.

Eigentlich dürfte es jetzt für den Händler sehr, sehr teuer werden.

Viele Grüße
Torsten
 
Danke Torsten, deswegen meine Frage.

Wenn es so ist, Polizei kontaktieren, Kaufvertrag/Rechnung vorzeigen und ab zum Händler und die Technik sicherstellen lassen.



Feddisch.
 
Richtisch und ihn schön ausbluten lassen, jeder Anwalt würde bei so einem Fall die Hände hochreißen und zu einem schnellen Geständnis vor dem Strafrichter raten, dann würde es billiger werden.

Sicherstellung der Anlage zur eigentumsklärung.
Vg
Torsten
 
phil schrieb:
nabend,
sei wenigstens so clever und vermeide es, den händler und angeblichen (!!!) dieb öffentlich zu benennen. ...das ist ein seeeeehr dünnes eis ;)
genau daran solltest du dich halten , nicht nur hier , sondern auch bei Polizei , oder Anwalt , denn ohne einen Beweis deiner Aussage , wird das mittels eines halbwegs guten Anwalt s böse für dich enden :wink:
 
Oben