Diebstahl der Filtertechnik

Hallo Timati,

für den Fall das du keine Zeugen oder Beweise hast, ist das dann eine Anzeige wegen Diebstahl gegen Unbekannt!

@ Martin: Den Verdacht, falls er keine Beweise hat, darf er trotzdem bei der Polizei äußern ohne irgendwelche Konsequenzen :!:
 
Hatte den Nachbarn extra geholt, damit wir einen Zeugen haben.
Der Koihändler rief bei uns nochmal an und sagte ,dass wir die Technik holen können aber er wolle das Geld haben!
Ich denke das er die Filtertechnik mitgenommen hat ,damit er uns erpressen kann um die noch nicht erledigte Arbeit nicht machen zu müssen.
Haben einen Termin bei einem Fachanwalt gemacht in Sachen Baurecht.
 
Höre auf das, was Karl der Koi hier geschrieben hat und

-versuche alles anwaltlich oder gerichtlich zurückabzuwickeln

-auch eventuell mit einem geringen Verlust deinerseits ohne Anwalt, Polizei und Gericht in direktem Einvernehmen mit dem "Teichbauer"
- dann kann er den Rest auch noch mitnehmen
-Die Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht hilft Dir nicht in einem zivilen Rechtsstreit!!!

und sei froh drüber den Bead losgeworden zu sein.......

Plane um auf Trommler als Vorfilter- irgendwo in den ebaykleinanziegen war so ein Edelstahl von lavair im Gehäuse drin für 35m³/h....
Dann ggf- noch mit Luftheber als Pumpe und die Anlage fährt mit 100Watt statt mit 300 oder 400 Watt.

da isser http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s ... ref=search

Aus Brüsewitz bei Schwerin glaube ich :wink: :wink: :wink:

Deine paar Fische werden jetzt sowieso locker überwintern. fressen ja eh nichts.
 
Also die straftatbestände steigen:

- Hausfriedensbruch
- besonders schwerer Fall des Diebstahls ( und hier reden wir nicht von einem bsgatelldelikt, sondern einem Offizial Delikt, hier hat ein Staatsanwalt die entscheidungsgewalt)
- Verdacht des gemeinschaftlich schweren Diebstahls ( außer er kann beweisen das er alles alleine gemacht hat)
- Nötigung

Und falls er angestellte einbezogen hat, das gleiche nochmal in der anstiftungsform für seine Angestellten.

Na, das wäre es für seine gewerbliche Tätigkeit, da er das alles im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit begangen hat, könnte hier als strafnebenform zu seiner kleinen Freiheitsstrafe ( wenn er Glück hat auf Bewährung) auch noch eine befristete gewerbeuntersagung in Frage kommen.

Ich weiß nicht warum du da solange wartest und noch einen Anwalt bezahlst... Wenn deine Wohnung ausgeräumt würde, würdest du auch die Polizei rufen. Zudem würde bei einer anzeigenerstattung deine Hausratversicherung den kompletten Schäden dir erstatten und diese Summe von dem Händler einklagen..... Einfacher geht es doch nicht, du kriegst dein Geld ohne Abzüge und der Händler wird deutsches recht kennen- und lieben lernen, grins

Vg
Torsten
Der schon lange die Anzeige gemacht hätte, .....
 
Hallo,

aber ich bin es nicht, der den Lav-aire bei Kleinanzeigen verkauft.

Ist ein Nachbar bei uns im Ort.

Grüßle :D

PS: nur als Info, nicht das Gerüchte sonst eventuell oder Verwechslung entstehen, da ich ja Fachhändler eines Mitbewerber-Produktes bin.
 
Sorry ... aber bisher les ich nur Behauptungen , keine Beweise :wink: . Klar kann ich .... wird sicher verhandelt ... und nu ??? Sollte dieser Mensch etwas Verstand haben , wird er leugnen irgend etwas damit zu tun zu haben :wink:
 
Hallo Martin, gebrauchte teichtechnik muss er verstecken, ansonsten hat man ihn schon.....

Und wenn er sie versteckt bleibt noch das Telefonat, und selbst dann....

Hätte der threatopener gleich die Polizei gerufen wären ausreichend Spuren vorhanden gewesen und es wäre für eine kompetente Spurensicherung ein leichtes gewesen diese zu sichern.

Fuß - und reifenabdrücke
Fingerabdrücke
DNA -Spuren, wie haare, Schweiß, Hauptschulen, Blut, USW.

Das wäre gleich nach der Feststellung das einfachste gewesen, 1-2h und der Täter hätten spätestens nach der referenzprobe sein Problem gehabt.

Aufgrund des Telefongespräches wären unter Umständen sogar, wegen Verdacht der verdunkelungsgefahr die Möglichkeit einer u-Haft in Frage gekommen, um zu verhindern das er Sachen verschwinden, oder zeugen beeinflussen kann. Und die meisten die das erste mal mit sowas in Berührung kommen und keine entsprechende Vorgeschichte gehabt haben überlegen es sich dann sehr genau was sie dann sagen.....

Viele Grüße
Torsten
Der kein Pardon gekannt hätte
 
ich auch,

aber der sog. in den agb vereinbarte Eigentumsvorbehalt berechtigt gem. der Bestimmungen des bgb/stgb nicht zur unerlaubten Wegnahme von fest installierter Technik, egal ob diese verschweißt, verschraubt oder ähnlich installiert ist.

ferner ist auch das unerlaubte betreten von Grundstücken zur Durchsetzung dieser vereinbarten rechte nicht legitim.

das ganze, selbst wenn der threat-opener gar nichts bezahlt hätte, wäre dann eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, hierfür gibt es im Rechtsstaat Gerichte, Anwälte, Gerichtsvollzieher die dann das Urteil, sofern es rechtskräftig ist, durchsetzen.

Das was hier, sofern es der Händler war, abgelaufen ist, ist ein ganz klarer Fall von Selbstjustiz, dieser ist u.a. im §§ 858 ff BGB geregelt, google mal "verbotene eigenmacht".

Also rein rechtlich haben wir ein oberstes Gesetz, nämlich das Grundgesetz, und hier sind z.b. gerade die Besitzstände und vor allem das Betreten von Grundstücken und Gebäuden, selbst für die staatlichen Behörden mit sehr umfassenden Rechten versehen um hier einen wildwucher zu verhindern. Denn sonst würden wir alle nicht in einem Rechtsstaat, sondern in einer Bananenrepublik leben.

Selbst für Polizeibeamte ist es extrem schwer und mit sehr hohen Auflagen verbunden, fremde Grundstücke ohne Erlaubnis zu betreten, so wie die Maßnahme zeitlich nicht drängend ist, ist ein Durchsuchungsbefehl gerichtlich zu beantragen.

Und das bräuchte der Händler, der auf sein Geld wartet alles nicht???

Warum ruft er dann bei dem Threat-Opener an und sagt:

"Der Koihändler rief bei uns nochmal an und sagte ,dass wir die Technik holen können aber er wolle das Geld haben!

Was soll man davon halten?

In meinen Augen ganz klarer Vorsatz zur Begehung von rechtswidrigen Taten, in vollem Bewusstsein der Strafbarkeit.... viel Spaß vor Gericht würde ich sagen, der Strafrichter hätte es umsonst und kostenfrei gemacht, dazu dann noch den Antrag als Nebenkläger, auch den hätte der Angeklagte dann zum Schluß zahlen können - und zum Abschluss landet das Geld, sofern die Versicherung noch nicht gezahlt hat, beim Nebenkläger und zwar komplett, sollte es nicht da sein.... ab zur Versteigerung und alles wird verkauft.

Strafgerichte arbeiten in einem Zeitfenster zwischen 3-6 Monate (Regelzeit), Zivilgerichte, in diesem Fall wahrscheinlich ein Landgericht mit Zeiten zwischen 6-24 Monaten.

Strafgericht kostet mich gar nichts
Zivilgericht Anwalts- und Gerichtskosten in Vorkasse

Also was da jetzt besser gewesen wäre überlasse ich jedem selbst......

viele grüße
torsten
 
Karl der Koi schrieb:
Hallo,

aber ich bin es nicht, der den Lav-aire bei Kleinanzeigen verkauft.

Ist ein Nachbar bei uns im Ort.

Grüßle :D

PS: nur als Info, nicht das Gerüchte sonst eventuell oder Verwechslung entstehen, da ich ja Fachhändler eines Mitbewerber-Produktes bin.

Also ich kenn den auch! :oops:
 
Hauptschulen :lol: :lol: :lol: , uhh je :D :D , der war gut :wink: ...... nee , jetzt Ernst :( :lol:
Warum sollte er gebrauchte Technik verstecken ? Warum sollte er Repressalien befürchten wenn Diese dort steht ?? Warum soll er nen Rechtsstreit fürchten Aufgrund von Vermutungen ??? ( Telefon ???? lach mich breit ... gibt es Aufzeichnungen !!? )

Frage an den TO !!!
" Kein Händler ( professionell ) holt dir die Technik vom Hof , wenn nur noch " Peanuts " zu erledigen oder zu bezahlen sind "" :wink: Aber egal ... Ekki's Wunsch , tät ich auch haben wollen :wink:
 
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