ich auch,
aber der sog. in den agb vereinbarte Eigentumsvorbehalt berechtigt gem. der Bestimmungen des bgb/stgb nicht zur unerlaubten Wegnahme von fest installierter Technik, egal ob diese verschweißt, verschraubt oder ähnlich installiert ist.
ferner ist auch das unerlaubte betreten von Grundstücken zur Durchsetzung dieser vereinbarten rechte nicht legitim.
das ganze, selbst wenn der threat-opener gar nichts bezahlt hätte, wäre dann eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, hierfür gibt es im Rechtsstaat Gerichte, Anwälte, Gerichtsvollzieher die dann das Urteil, sofern es rechtskräftig ist, durchsetzen.
Das was hier, sofern es der Händler war, abgelaufen ist, ist ein ganz klarer Fall von Selbstjustiz, dieser ist u.a. im §§ 858 ff BGB geregelt, google mal "verbotene eigenmacht".
Also rein rechtlich haben wir ein oberstes Gesetz, nämlich das Grundgesetz, und hier sind z.b. gerade die Besitzstände und vor allem das Betreten von Grundstücken und Gebäuden, selbst für die staatlichen Behörden mit sehr umfassenden Rechten versehen um hier einen wildwucher zu verhindern. Denn sonst würden wir alle nicht in einem Rechtsstaat, sondern in einer Bananenrepublik leben.
Selbst für Polizeibeamte ist es extrem schwer und mit sehr hohen Auflagen verbunden, fremde Grundstücke ohne Erlaubnis zu betreten, so wie die Maßnahme zeitlich nicht drängend ist, ist ein Durchsuchungsbefehl gerichtlich zu beantragen.
Und das bräuchte der Händler, der auf sein Geld wartet alles nicht???
Warum ruft er dann bei dem Threat-Opener an und sagt:
"Der Koihändler rief bei uns nochmal an und sagte ,dass wir die Technik holen können aber er wolle das Geld haben!
Was soll man davon halten?
In meinen Augen ganz klarer Vorsatz zur Begehung von rechtswidrigen Taten, in vollem Bewusstsein der Strafbarkeit.... viel Spaß vor Gericht würde ich sagen, der Strafrichter hätte es umsonst und kostenfrei gemacht, dazu dann noch den Antrag als Nebenkläger, auch den hätte der Angeklagte dann zum Schluß zahlen können - und zum Abschluss landet das Geld, sofern die Versicherung noch nicht gezahlt hat, beim Nebenkläger und zwar komplett, sollte es nicht da sein.... ab zur Versteigerung und alles wird verkauft.
Strafgerichte arbeiten in einem Zeitfenster zwischen 3-6 Monate (Regelzeit), Zivilgerichte, in diesem Fall wahrscheinlich ein Landgericht mit Zeiten zwischen 6-24 Monaten.
Strafgericht kostet mich gar nichts
Zivilgericht Anwalts- und Gerichtskosten in Vorkasse
Also was da jetzt besser gewesen wäre überlasse ich jedem selbst......
viele grüße
torsten