Entsorgung von Techwasser als Schmutzwasser

Hallo Koi-Gemeinde,
mir ist diese Woche ein netter Brief der Stadt Oberhausen ins Haus geflattert.
Ich habe eine Zähleruhr für die Verwendung von Gartenwasser, welches dann nicht als Abwasser entsorgt also auch nicht als Abwasser bezahlt werden muss. Nun hat man meine Gartenwassermenge letztens in Frage gestellt (gut 150 Kubikmeter). Ich erkläre also die Verwendung als teilweise Teichwasser, welches ich dann auch zur Gartenbewässerung nutze.
Jetzt ein Brief, der mein Techwasser als Schmutzwasser deklariert, welches ich zwingend als solches über das Abwassernetz zu entsorgen habe. Die Verwendung als Gießwasser wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft!

Begründung: "... Ist Teichwasser als Schmutzwasser i.S.d. paragrph 2 Nr. 3 der Entwässerunssatzung der Stadt Oberhausen einzustufen, weil es durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde. ...".

Hat hierzu irgendwer Erfahrung oder vielleicht eine klare Definition zu der Verwendung von Teichwasser? Möglichst noch rechtlich klar und eindeutig?

Ich denke, dieses Thema könnte für viele Teichbesitzer interessant sein, da doch wohl einige das Wasser zur Bewässerung verwenden.

Freue mich auf rege Beteiligung und hoffentlich "verwerbare" Antworten.

Gruß
 
hallo Hans Jürgen

Auf jeden Fall gegen dieses Schreiben Einspruch einlegen.

Das hört sich stark nach Willkür an.

Die sollen Dir mal nachweisen , dass sich die Eigenschaften von Teichwasser verändert.
Also das Einbringen von Chemikalien und Giftstoffen usw. die das Wasser zu Sondermüll werden läst.
Der Unteschied von Gebrauch und Verbrauch ist maßgeblich.
Verbrauch = gießen vom Garten
Gebrauch = baden , waschen und auch Teichwasser , dabei ist der Eintrag von Schmutz und Chemikalien ( als Giftstoffe anzunehmen ) möglich oder sicher.

Alles was biologisch im Teich abläuft ist ein normaler Prozess , der in jedem Gewässer abläuft und damit werden mit Sicherheit die Eigenschaften von Wasser sehr wenig oder gar nicht beeinträchtigt.

Das Problem könnte die Definition von Trinkwasser sein , da dies durch die Benutzung als Teichwasser nicht mehr als Trinkwasser zu gebrauchen ist.

Aber wenn man das Teichwasser nicht zum gießen nehmen kann , dürfte das Regenwasser erst recht nicht genutzt werden , da dies mit Sicherheit einen höheren Verschmutzungsgrad aufweist.

Ich würde Denen eine Analyse (Unbedenklichkeitsbescheinigung) von meinem Teichwasser vorlegen . (Kosten vorher anfragen)
Ist das Ergebniss bedenkenlos , und Die würden sich weiter so anstellen , würde ich diese Kosten nicht zahlen , oder klagen bis zum letzten Gericht.

Abstellen dürfen Die Dir das Wasser deswegen nicht .

Gruß
Arno
 
naja,

die auf dem Amt wissen schon was am Koiteich läuft.
Es ist halt schwierig zu beweisen das man in der nur wenige Monaten andauernden Gartensaison 150m³ Wasser zum Blumengießen braucht.
Es spielt auch keine Rolle wie verschmutzt das Teichwasser ist. Sobald ich es in den Kanal leite, oder als Sickerwasser im Garten verteile wird eine Gebühr fällig.

...und wenn dein Trommler am Kanal angeschlossen ist, hast du sowieso schlechte Karten.
Solange sich keiner im Amt rührt, oder der böse Nachbar einen anschwärzt ist alles OK.


Gruß Andreas
 
hallo hans jürgen,

da wo eine behörde geld bekommen könnte, nutzen sie sicherlich
die gelegenheit.

nur die angabe eines paragrahen würde mir nicht reichen.
ich würde mir die ganze angabe / blatt besorgen.

anders herum gesehen, die gewinnung und aufarbeitung von
trinkwasser ist nicht ohne. ein brauchwasseranschluss ist schon
ein entgegenkommen, den man auch nicht in jeder gemeinde
bekommt.

michael
 
Ergänzung

Hallo,
soweit mal vielen Dank für die Antworten.

Das eigentliche Problem ist die Definition, dass das Teichwasser Schmutzwasser sein soll. Dies ist angeblich von der städtischen Umweltbehörde so eingestuft worden - die entsprechende Deklaration werde ich mir auf jeden Fall anfordern.

Auch werde ich einmal Einspruch einlegen, denn in anderen Gemeinden werden Teiche wohl sogar zur Klärung von verschmutztem Wasser mit anschließender Verrieselung zugelassen.

Hat noch irgendjemand klare Aussagen dazu, ob Teichwasser als Schmutzwasser eingestuft werden kann? Denn eines ist klar - Schmutzwasser muss definitiv auf zugelasenem Wege entsorgt werden - und somit muss es eingeleitet und die Einleitung auch bezahlt werden.

Danke für alle weiteren Kommentare schon einmal.
 
also bei uns in der VG ist es so, wenn ich eine Gartenwasseruhr zum füllen meines Teiches nutzen will, darf ich das Teichwasser nicht in den Kanal einleiten.
Das gilt dann als Schmutzwasser.
Ist auch logisch, weil sich der Wasserpreis aus Frischwasser und Abwasser Zusammensetzt :wink:
Das Gartenwasser ist ja billiger, weil man es nicht in den Kanal einleitet bzw. einleiten darf.


Gruß Andreas
 
Tja, aber

Hallo Kin-Gin-Rin,
Genau da liegt das Prolem. Denn, wenn das Teichwasser Schmutzwasser ist, darfst Du es nicht zum Wässern nutzen, sondern musst es über die Kanalisation entsorgen. Und dann greift die Zähleruhr für das Gartenwasser nicht mehr!
Genau so argumentiert bei mir die Stadt. Die sagen, es ist Schmutzwasser, muss also über die Kanalisation gehen, ergo keine Befreiung von der Abwassergebühr. Zähler hin oder her, uninteressant. Es muss eingeleitet also auch bezahlt werden.
Schon schlau so eine Satzung! Besonders für die Stadt.
Also geht es nur so, dass ich beweisen kann, dass Teichwasser nicht als Schmutzwasser angesheen werden kann.
 
Na, dann wäre vielleicht eine Argumentation das du mit viel Geld, teurem hochwertigen Futter vor dem Gießen das Wasser als Dünger aufwertest...
 
Hallo Leute,
was die Menge des verbrauchten Wassers angeht, sollte nicht außer Acht bleiben, dass bei einer Wetterlage wie derzeit, jede Menge einfach verdunstet.
Die gesamte Verordnung der Gemeinde Oberhausen habe ich im Netz gefunden und in der Anlage angehängt.

Hans auf jeden Fall Widerspruch einlegen und eventuell einen Ortstermin mit den / dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.
Dann soll er Dir mal den Unterschied zwischen Wasser eines Teilwasserwechsels und Kanal - Schmutzwasser erklären. :roll:

Lies mal hier:
http://www.aachener-zeitung.de/lokales/ ... g-1.604655

Das ist eine Entscheidung des OLG NRW, die auch direkt die Teichbesitzer erwähnt, die ihr Wasser nicht in den Kanal einleiten müssen und dass dann deshalb keine Abwassergebühr verlangt werden darf.
Das widerspricht doch im Umkehrsinn absolut der Einstellung und Entwässerungsverordnung Deine Gemeinde.
 

Anhänge

Ist dieser, wie du es nennst "Teich", nicht dein biologisch aufgewertetes Frischwasser-Sammelbecken um es auf die Umgebungstemperatur zu bringen, damit deine sanften Pflanzen nicht mit eiskaltem Wasser geschockt werden?

Für mich klingt das alles wie eine Bewässerungsanlage in die Fische eingebracht wurden, damit keine Frösche oder ähnlich störendes der Nachbarschaft keinen Kummer macht.

Bei Behörden etc. hab ich aufgehört entgegen zu kämpfen, sondern schlage sie lieber mit den eigenen Waffen. Bzw. den eigenen Argumenten.

Notfalls gründen wir eine Glaubensgemeinschaft der "Brüder des biologischen Gieswassers" und beschäftigen sie mit Diskreminierungsversuchen in der Presse ;)
 
...wenn man bedenkt wieviel Tonnen Gülle auf die Wiesen gefahren wird :roll:
Aber so ein Gartenteich ist natürlich ein viel grösseres Kaliber :lol:




Gruß Andreas
 
Denen geht es ja darum, das keine Medikamente verseuchte Brühe evtl. ins Grundwasser gelangt. Solange wie WIRKLICH UND TATSÄCHLICH nur Frischwasser und Futter rein kommt, ist der Rest sicher klärbar.

Ich hörte auch von einem Fall der mit KPM behandelt hat und die Stadt/Gemeinde ihn dann wegen Umweltverschmutzung hart rangenommen hat, da er es in die Kanalisation eingeleitet hat und dort dann die Bio hops ging. Ob es wirklich wahr ist, weiss ich nicht, aber vorstellbar wäre es schon.
 
Biba schrieb:
Denen geht es ja darum, das keine Medikamente verseuchte Brühe evtl. ins Grundwasser gelangt. Solange wie WIRKLICH UND TATSÄCHLICH nur Frischwasser und Futter rein kommt, ist der Rest sicher klärbar.

.

ich denke genau bei den Medikamenten würden sie in ihrer Kläranlage Trauer schieben!
 
Oben