Entsorgung von Techwasser als Schmutzwasser

Wiederverwendbarkeit von Abwasser

Wenn das Abwasser je nach Gebrauch und Wiederverwendbarkeit weiter unterschieden wird, sollte jedem gestattet sein, es zum Blumengießen zu verwenden. Es ist dazu nämlich bestens geeignet...

Viele Grüße

Andreas
 
Hallo in die Runde,
ich hatte ja bereits die Frage gestellt, ob der TF an die Kanalisation angeschlossen ist - ich gehe einfach mal davon aus. Wie ebenfalls einige gesagt haben, kann er überhaupt froh sein, dass er eine Gartenwasseruhr hat und diese vielleicht schon seit viele Jahre ausschöpfen durfte.
Diese Ratschläge mit Anwalt usw. ich weiß nicht ob es sich hierbei nicht um ein erfolgloses Unterfangen handelt. Nachher kommt noch eine Nachzahlung usw.
Fakt ist, 150.000l für Garten wird nicht plausibel in den Augen der Behörde sein.
Warum nicht ordentlich mit ihnen gesprochen und versuchen die Sachlage zu vermitteln. Spülinterval des TF überschlagen und die daraus resultierende Menge an Wasser, als Abwasser angeben und die Gebühren dafür zahlen?
Vielleicht kommt man auf einen Kompromiss, der akzeptable für beide Parteien ist.
Ansonsten wie wahrscheinlich viele User hier, die Kosten für Frischwasser in Kauf nehmen und wie es sich gehört, die Kosten dafür gerne tragen. Letzten Endes ist dies der wichtigste Faktor, denn jeder Koihalter tragen muss.
 
Kompromiss ist sicherlich angesagt

Hallo an alle,

Vielen Dank für die vielen Meinungen. Hilft teils weiter und ich denke das Thema ist allgemein ja auch für jeden von Interesse.

Und, ja. Ich bin auch für Kompromisse, mich interessiert aber schon auch im Grundsatz die Einstufung von Teichwasser nach dessen "Verwendung". Denn auch ich meine, dass es sich hervorragend zum Gartenwässern eignet.

Das Thema mit der Menge des anfallenden Gartenwassers hatte ich bereits mit der Stadt geklärt und die Gesamtmenge von gut 150.000 Liter wurde dann akzeptiert. Nun hat wohl jemand gemeint, das ist zuviel und der Stadt entgeht Geld. Also wurde nun nachträglich die Menge des Gartenwassers, welche für Wasserwechsel verwendet wird ( hatte damals erklärt, dass hieraus etwa 100.000 Liter pro Jahr anfallen) herausgerechnet. Das hatte mich halt gewunder.

Kompromiss war also eigentlich schon gefunden und ich werde den neuen nach einem weiteren Gespräch wenn nicht eingelenkt wird natürlich akzeptieren - und in den Kanal einleiten (auch wenn ich es für Verschwendung halte).
 
Hallo Hans-Jürgen,
das Kind ist leider schon halb in den Brunnen gefallen, du hast halt ehrlich mit deiner Gemeinde kommuniziert.
Bei mir kam auch mal ein netter Herr und hat die Gartenuhr kontrolliert (wahrscheinlich ob ich nicht die Toiletten/Duschen etc. mit Gartenwasser betreibe), war natürlich bei mir nicht der Fall. Aber ich habe das Recht (solange keine Wassernot herrscht), meinen Garten so zu gießen wie ich es für richtig halte, und ich habe sehr viel Rasenfläche, dies habe ich auch so erklärt.
Normal braucht der Garten seine 300m³ Leitungswasser im Jahr, 2015 werden es um die 500m³ sein, dafür ist mein Rasen auch noch schön grün und ich bin der Einzige bei uns, der Samstags den Mäher anwirft :lol:

Viele Grüße
Hans
 
hansemann schrieb:
2015 werden es um die 500m³ sein, dafür ist mein Rasen auch noch schön grün und ich bin der Einzige bei uns, der Samstags den Mäher anwirft :lol:

Viele Grüße
Hans

Wie groß ist dein Garten bzw. die bewässerte Fläche? Machst du ein Sumpfgebiet auf? Ich meine, das soll ja ökologisch wertvoll sein.
 
tosa schrieb:
Hallo Alois,

Einfach mal nachdenken bevor du was schreibst...

Die abwasserbetriebe haben keine Verträge, sondern arbeiten aufgrund einer Satzung welche sich aus dem wasserhaushaltsgesetz ergibt. Also rein gesetzliche Grundlagen und keine Verträge.

Zudem hat das Ordnungsamt damit nichts, rein gar nichts zu tun.

Die Einleitung von nicht zugelassenen Mitteln in die Abwässer ist auch gesetzlich geregelt und auch hiermit hat das Ordnungsamt rein gar nichts zu tun, sondern diese Organisation ist die Polizei und Staatsanwaltschaft. Was nicht als Abwasser zugelassen ist, ist durch Verordnung geregelt.

Also bitte, überlege bitte mal was du hier von dir gelassen hast....

Tosa, nur kurz zu deiner Information:
Das was ich oben geschrieben habe ist Praxis. Das ist zufällig genau mein Praxisbereich und ein Teil meiner täglichen Arbeit.
Jeder Kunde schließt mit den Versorgungsbetrieben einen Vertrag. In anderen Städten nennen sich die Versorgungsbetriebe evtl. Entsorgungsbetriebe. Kommt immer auf die Konstellation an, was die alles unter sich haben. Manchmal heissen die auch einfach Stadtbetriebe. Hält sich ein Kunde nicht an den Inhalt des Vertrages, kann es zu Problemen kommen. Diese Verträge sind natürlich auf gesetzlicher Grundlagen aufgebaut.
Hält sich jemand nicht an die Verträge und ist überhaupt nicht zur Vernunft zu bringen, dann bekommt er Post oder direkt Besuch vom Ordnungsamt. Hilft das auch nicht, dann werden weitere Schritte eingeleitet.
Das Einleiten von Chemie in Abwasser, Regenwasser oder Grundwasser ist eine Ordnungswidrigkeit, für die dann erstmal das Ordnungsamt zuständig ist. Leitet das Wort Ordnungswidrigkeit ab.

Nur für dein Verständnis, es gibt viele verschiedene Rechtsformen. In unserer Stadt nennt sich das Anstalt öffentlichen Rechts, hat Versorgung, Entsorgung und den Bauhof unter sich.
Wird eine Umweltverschmutzung festgestellt Pond Support als Beispiel genommen, dann ist das Ordnungsamt zuständig. Im Extremen Fall wird sofort die Umweltpolizei hinzu gezogen.

Das Du mich in dem ganzen § Dschungel als Idioten hinstellen wolltest kann ich Dir verzeihen, denn es ist wirklich nicht leicht da durchzublicken.

Eine AÖR oder eine Kommune, wer auch immer die Zuständigkeit hat, hat übrigens auch immer die Möglichkeit ohne dein Grundstück zu betreten die Werte der Abwasser- oder Regenleitung zu messen.

In den wenigsten Kommunen interessiert man sich dafür, wie das Gartenwasser tatsächlich verwendet wird. Wird aber zukünftig immer häufiger Chemie im Abwasser oder Regenwasser festgestellt, dann kann sich das auch schnell ändern. Dann kommt wieder eine neue Verordnung auf den Markt, unter der wir alle leiden müssen.

Gruß Alois
 
Münsteraner schrieb:
hansemann schrieb:
2015 werden es um die 500m³ sein, dafür ist mein Rasen auch noch schön grün und ich bin der Einzige bei uns, der Samstags den Mäher anwirft :lol:

Viele Grüße
Hans

Wie groß ist dein Garten bzw. die bewässerte Fläche? Machst du ein Sumpfgebiet auf? Ich meine, das soll ja ökologisch wertvoll sein.

Knapp 3000m² hat das Grundstück.

Viele Grüße
Hans
 
hallo hansjürgen,

was sagt denn deine gemeinde zu folgenden fall, man sammelt das Regenwasser vom in einer 5m³ Zisterne und entnimmt das wasser, was auch einige Wochen schon stehen, dann zum verbrauch für den garten. ist das dann bei euch auch schmutzwasser?
 
Denk das bleibt dann Regenwasser :wink: so wie ich das auffasse geht's um Leitungswasser über Nebenzähler ( Gartenbewässerung :? e.t.c. ) oder irre ich ?
 
es geht darum das man Wasser ins Abwassernetz einleitet, wofür keine Gebühren bezahlt wurden :wink:
Auch bei Regen-oder Brunnenwasser werden je nach Satzung Gebühren fällig.
Bei uns zahlt man Oberflächenwasser, das ist Regen der auf dem Grundstück versickert, bzw. durch die Dachrinne ins Abwasser gelangt.



_____________

Gruß Andreas
 
Ja , aber wenn da ne Zahl bekannt iss , dann isses doch nich Regenwasser , wie soll das denn bemessen werden ? das iss " genormtes " Wasser ( mit Zähler ) welches halt nich für die normale Verwendung in Bad und WC genommen wird , sondern als " Gartenwasser " deklariert ist ( üblich isses mal ).... einzig der Faktor Koiteich iss das Problem :wink:
 
Re: Kompromiss ist sicherlich angesagt

derhansjuergen schrieb:
................. - und in den Kanal einleiten (auch wenn ich es für Verschwendung halte).
kannst es ja weiterhin zum gießen hernehmen. Im Endeffekt geht's doch nur darum, daß der Stadt die Abwassergebühren entgehen bei Deiner Wassermenge/Verbrauch.

Andererseits wird Technik verbaut die Strom frisst ohne Ende, und wenn 1 Euro pro Kubikmeter Wasser mehr bezahlt werden soll, kriegen manche die Krise.
 
Oben