Garagenheizung

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Meine alte Garage hatte ich damals sehr gut isoliert, von innen komplett mit Gipskarton ausgekleidet,beschichtet mit 5 cm Styropor + kleiner Luftschicht. Dach und Garagentor isoliert. Temperaturen hielten sich eigentlich immer über 0°.
 
megaholli schrieb:
Wenn ich mir vorstelle, bei mir würden dauerhaft 5 oder 9 kW Heizer laufen :shock:




Hallo Holger,

das wäre auch bei mir unvorstellbar :lol:
Der Heizer hält natürlich nur frostfrei, was bedeutet das er nur selten läuft wenn die Isolierung stimmt. Klar sind da erst mal ca. 500 Euro Einsatz für Isolierung fällig, aber die lohnen sich mit den Jahren.
Es ist wohl wie Pyro schreibt, wenn erst mal gut isoliert ist hat man kaum noch frost drin.
In den Rohrbegleitheizungen kann man sich was den Stromverbrauch angeht auch täuschen :roll:
Das mit den Kerzen ist mir jetzt auch etwas gewagt :lol:






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Gruß Andreas
 
Hi Andreas
Ich hab in meinem Filterraum mit 180er Glaswolle gedämmt. Der Raum ist eigentlich das "Untergeschoss" meines Schuppens (am Hang gebaut)...
Der Boden ist gepflastert, d.h. garnicht isoliert.
Wände aus OSB Platten, innen u. Douglasie Bretter aussen.
Im letzten Jahr hatte ich auch einen Elektroheizlüfter drin, für den Fall dass der Filter friert.. das war aber nie der Fall, auch nicht bei -17Grad...
Hab dieses Jahr drauf verzichtet u. wunder mich immer wieder wie angenehm es in dem Raum ist, wenn ich von draußen rein komm...

Lange Rede-Kurzer Sinn :wink:
Was ich damit sagen will: DÄMMUNG IST ALLES !

LG.
 
@juergen-b

ich denke, dass man keinen besseren beweis liefern kann, dass DU KEINE AHNUNG HAST !

deinetwegen habe ich den schwarzen mann geholt und feststellen müssen, dass es NICHT genemigungspflichtig ist . die bürokratie in D weniger schlimm als manch einer, der meint dass der ahnung hat :wink:
 

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hallo galina,

der begriff "feuerstättenschau" bringt abhilfe, die dementsprechende gesetzgebung ist bundeslandabhängig und in der jeweiligen "Feuerungsverordnung" geregelt.

auch hier findet sich so einiges:
http://www.schornsteinfeger-maengel.de/
http://bundesrecht.juris.de/feuao/__7.html

und wenn das ganze sich in keinem geschlossenen raum befindet und nicht an ein kamin angeschlossen ist müssen wir uns in der gesetzgebung von "brandschutz bzw. vorbeugender brandschutz " weiterorientieren und hier kommt dann sehr schnell ein totalverbot von " feuerstellen welche keine bauartgenehmigung haben" zustande ........

ist mir aber wirklich zu müsig das rauszusuchen ........

mit einwenig geistiger kreativität hätte man dann wiederum den sachverhalt auch schon am telefon mit dem schwarzen mann klären können ........ aber vielleicht war auch deine stimme am telefon so nett, daß der schwarze mann gerne vorbeikam - so als schwarzes duo :lol: :lol: :lol:

aber was solls " hauptsache du hast ahnung " ........ und diese ahnung dokumentieren die bisherigen beiträge von dir in ausreichender form, sie bedürfen keiner worte von mir :oops: :oops: :roll:
 
Die rechtliche Zulässigkeit von Offenem Feuer richtet sich im Wesentlichen nach den örtlich jeweils unterschiedlichen Regelungen der Kommunen bei regelmäßiger Einschreitermächtigung des Ordnungsamtes. Auf Bundesebene sind lediglich bestimmte, besonders gefährliche Handlungen mit O. gesetzlich geregelt, wobei allerdings insbesondere die Brandstiftungsdelikte beim fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Umgang mit O. im Falle daraus resultierender Gefahren oder gar Rechtsgutverletzungen erhebliche Kriminalstrafen vorsehen (§§ 306ff. Strafgesetzbuch). Häufig sehen die kommunalen Regelungen für das O. Handlungsgebote oder Handlungsverbote vor, die die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beim Umgang mit O. konkretisieren sollen (z.B. Vorschriften über Beaufsichtigung des O., größenmäßige Begrenzung und Platzierung von O., notwendige Löschvorkehrungen für O., Einschränkungen von O. bei besonderer Brandneigung in anhaltend trockener Jahreszeit, besonderer Schutz von Kindern vor O. usw.). Zum Teil enthalten die Vorschriften der Kommunen über die Zulässigkeit von O. auch Befreiungsmöglichkeiten oder Ausnahmetatbestände für die Erteilung von Sondererlaubnissen für bestimmte Veranstaltungen mit O.. Beim Grillen im Sommer werden häufig in der Praxis nur bedingt gefährliche O. von den jeweiligen Kommunen z.T. unter großzügiger Auslegung der einschlägigen Vorschriften (unter weiter Anwendung eines gewissen Beurteilungsspielraumes oder gemäß dem Opportunitätsprinzip bei Ermessensentscheidungen) aufgrund eines starken sozialen Bedürfnisses der Allgemeinheit geduldet, was jedoch auch in diesem Fall gleichwohl die hohen Sorgfaltsanforderungen beim Umgang mit O. und die mögliche zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung bei Pflichtverletzungen keineswegs entfallen lässt
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/i ... zAodhwjy0A

und weiter such ich mir jetzt nicht die passende gesetzgebung zusammen weil es mir eigentlich wurscht ist - bei uns (komune) ist eine feuerstelle außerhalb geschlossener gebäude beim ordnungsamt melde und gehnemigungspflichtig ........ die vorschriften des vorbeugenden brandschutzes sind grundsätzlich einzuhalten ......... auch bei teelichtern im hasenstall :wink:

ganz nebenbei ist das kamin der anlage sehr wohl eine abgasanlage :wink: :wink:
 
juergen-b schrieb:
... die vorschriften des vorbeugenden brandschutzes sind grundsätzlich einzuhalten

Das macht sie doch vorbildlich. Deshalb hält sie genügend Löschwasser in unmittelbarer Nähe des Ofens. ;-)

Lange Rede kurzer Sinn: der Schornsteinfeger gab sein OK.

Gruss,
Frank
 
jaho80 schrieb:
Lange Rede-Kurzer Sinn :wink:
Was ich damit sagen will: DÄMMUNG IST ALLES !

LG.



das denke ich auch :wink:


@Galina,


Problem wird sein das irgendwann die Nachbarn stenkern. Bei uns im Ort wird jedes Wochenende von Frühling bis Herbst gegrillt was das Zeug hält.
Da rauchts fast aus jedem Garten :lol:
Abends liegt über dem Ort ein Duft von Grillfleisch 8)
Aber das ist nicht überall so. Es gibt auch Nachbarn irgendwo in Deutschland die solches treiben nicht dulden :roll:
Irgendwann nervt irgendein Nachbarn das tägliche anheizen deines Ofens und dann kommt das Ordnungsamt und der Ärger.
Aber vielleicht wohnst du auch in einem Grillerparadies 8)


Hab mir ein 9 KW Heizer bestellt. Den kann ich dann auch noch als Haus-Notheizung verwenden. Das Teil wird über Thermostat gesteuert und damit halte ich bei Extremkälte meine Garage frostfrei.




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Gruß Andreas
 
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