Genehmigungen beim Teichbau!!!
Das ist kein Problem der Baugenehmigung, sondern der Beachtung öffentlich rechtlicher Vorschriften. Die muss man nämlich auch beachten, wenn das Vorhaben baugenehmigungsfrei ist.
Diese sind:
Für die Errichtung von größeren Teichen braucht man eine wasserrechtliche Genehmigung von der Unteren Wasserbehörde.
Der Bau von größeren Teichen kann den Festsetzungen eines Bebauungsplanes widersprechen, zuständig ist die Gemeinde
Je nach Bundesland unterschiedlich ist die Zulässigkeit von Abgrabungen und die Abstände von Nachbargrenzen, zuständig ist die Bauaufsicht
Außerhalb von festgesetzten Baugebieten braucht man zusätzlich die Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde
Wenn der Teich durch Anschüttung eines Deiches (staumauer) entstehen soll sind zusätztlich Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, die auch dem Nachbarschutz dienen. Dann haben auch die Nachbarn ein Abwehrrecht.
Ob Dein Keller feucht wird interessiert die Behörden nicht; dies ist ein Problem der baulichen Ausführung und damit der Qualität des Gebäudes. Technisch möglich ist der Bau dichter Keller auch im Grundwasser, das wird aber teuer.
Merksatz: In diesem unseren Lande ist alles geregelt!!!
Am besten du fragst ier mal jemanden von den alten Hasen!!!