Mein 2g Ozon Projekt

Wir sprechen hier davon, wenn was schief geht. Solange alles ok ist, wird sich keiner regen. Geht es aber schief und kommen sogar Umwelt oder womöglich Leben in Gefahr, dann wirds richtig lustig. Denn dan versteht der Amsschimmel keinen Spaß.

was anderes habe ich nicht gesagt 8)

muss es denn erst soweit kommen, das wohlmöglich ein mensch zu schaden kommt wegen ein paar euro?

wenn ihr unbedingt ein paar gramm haben wollt, dann kauft den 12 g estrad 7012 - der ist CE geprüft, zugelassen und sicher. da bedarf es kein gebastel.

den habe ich übrigends selber ein paar jahre gehabt :wink:

.
 
aaaaaaaaaah - und beim 12g Estrad ist es egal, dass er ein 12g´er ist!!!!

Verstehe :thumleft: :thumleft: :thumleft:
Den brauche ich dann wahrscheinlich auch nicht melden, bzw. da ist/wäre es ja egal wenn die Versicherung aussteigt!

Jetzt wirds wirklich kitschig!

lg
Roland
 
Falsch Roland. Da diese Geräte alle eine deutsche Zulassung haben. Und gesichert sind. Weiterhin haben sie Überwachungen und sogar Luftüberwachung ( Trägergasüberwachung ) . Da sind schon Unterschiede.

Weitere Sicherheit. Die Geräte sind vom Zugriff dritter gesichert. Auch der Betreiber hat keinen Zugriff ins Innenleben. Sicherheit wurde in dem Fall hochgeschrieben.
Und die Unitversion geht sogar noch weiter. Was bei der Basisvbersion mit den Sicherheitsmodulen geht.

Also erzähl bitte nicht solch Käse hier. Das ist nicht angebracht.

Grüßle :)
 
Ich bezog mich jetzt nicht auf Geräte von Estrad, die kenne ich nicht, und kann sie nicht einordnen.
Desweiteren werden alle Geräte mit extra sehr guten Anleitungen ausgeliefert. Dort umpfaßt die Sicherheit einige Kapitel.

Aber Roland, ich bin nicht verpflichtet als Händler sämmtliche Unterlagen über Geräte oder Hersteller zu veröffentlichen. Desweiteren muß ich nicht über alle Details ellenlange Berichte zur Kundeninfo schreiben. Dafür gibts die fachkubdige Beratung und ebend auch die Anleitung.
Und ja, man solls kaum glauben, auch in Online-Shops gibts sogar fachkundige Beratung. Den bei solch hochpreisigen Geräten will König Kunde erst mal Infos . Und das ist auch völlig ok. Und das begrüße ich sogar.

Also stelle bitte nicht die Händler als heuschrecken hin, denn wir haben auch ein Interesse drann , das der Kunde über alles im Vorfeld informiert ist.

Grüße , und Tschüß. Denn den Kindergarten tu ich mir nicht mehr an. Da kann ich meine Zeit besser nutzen.
 
@Karl

Entweder es ist der Betrieb von Ozongeräten ab einer Leistung von 2Gramm meldepflichtig oder nicht!
Da gibt es keinen Unterschied, ob jetzt zerlegbar, gesichert, Raumluftüberwacht, ... Wenn der Betreiber keinen Zugriff zum Innenleben hat, dann frage ich mich warum das Teil in einem normalen Industriegehäuse sitzt, und nicht vollständig eingegossen ist. Wie gesagt - manche meinen hier wirklich es sind nur Vollidioten im Forum!
Ihr solltet Euch lieber überlegen, was ihr hier zum Besten gebt - es liest ja nicht nur sisco und ich diese Zeilen.

Keiner hat gesagt, dass du lang und breit Sicherheitsbelehrungen im Shop machen musst. Ein kleiner Hinweis darauf, dass dieses Gerät meldepflichtig ist würde vollkommen reichen, und ich bin mir sicher, ein Richter gibt mir dabei als Kunde Recht!:wink:

Schön langsam wirds armselig!
Roland
 
hier nochmal die frage:
bist du profi im umgang mit hochspannungen????

welche anlagen???? wo steht die gramm zahl ?????? wo dürfen solche geräte auf gestell werden????arbeitschutzauflagen welche?????

das möchte ich hier mal wissen , auch von holger .

ich will nicht dumm sterben

ich werde hier nicht war genommen , es geht keiner auf meine fragen ein. warum nur??????
komisch.

karl bitte nicht böse sein , es geht hier nicht um dich. es geht um die sache.

gruß
sisco
 
Nochmal,
Wenn die Vorgaben schon durch den Hersteller eingehalten werden, und im Gerät verbaut oder angebaut oder wie man es auch immer sagen will, realisiert sind. Und alle Hinweise mindest im Handbuch oder Anleitung vorhanden sind. Dazu gehören auch die Pflichten des Betreibers. Dann ist der Betrieb ok. Aber das muß ebend eingehalten sein. Und hier betrifft es besonders den Betreiber .

Und wenn im Handbuch die Meldepflicht des Betreibers steht, und der Betreiber das ignoriert, dann ist es seine Sache. Mit allen eventuellen Konsequenzen. So schwer ist das doch nicht. Da ein Hersteller oder Vertrieb darauf keinen Einfluß mehr hat.

Grüßle
 
Und wenn im Handbuch die Meldepflicht des Betreibers steht, und der Betreiber das ignoriert, dann ist es seine Sache. Mit allen eventuellen Konsequenzen. So schwer ist das doch nicht. Da ein Hersteller oder Vertrieb darauf keinen Einfluß mehr hat.

karl da gebe ich dir vollkomen recht, ohne wenn und aber.

es wurden aber hier sachen in den raum gestellt die haltlos sind.

drum meine fragen

gruß
sisco
 
Hallo Sisco,

ich ignoriere dich nicht. Ich hatte vor Jahren, als das Ozonthema hoch kam, mich damit beschäftigt. Ich müßte es komplet raussuchen. Da ging es um die Gesetzestexte. Hatte damals damit zu tun, da die Ozonisatoren von dem Hersteller ( also die im Shop bei mir ) ja abgesichert werden mußten. Da hatte aber der Hersteller schon größtes Interesse drann. Also wurden diese Auflagen und der ganze Kram durchgekaut und mit in die Geräte und Anleitungen mit aufgenommen. War ne heiden Arbeit.
Ich müßte es raussuchen, ist aber auch ne haiden Arbeit, da es damals ausgedruckt wurde. Und das schon nen Weilchen her ist. Aber soweit ich mich erinnere war es wie schon gesagt im Bundesemmissionsgesetz drinn. Tante Google wird finden.

ich weiß noch, das eine Überwachung Pflicht und eine Regelung empfohlen wurde. Die trägergasüberwachung war bzw. ist nicht Pflicht, wurde aber vom Hersteller trotzdem gemacht.

Ich weiß auch , das ab einer bestimmten Grammzahl ( ich müßte jetzt lügen welche ) die Detecktoren mit Alarmfunktion ins Spiel kamen.
Wie gesagt, beim letzten Passus müßte ich die Grammzahlen nachsuchen. Betraf aber nur ab größere Geräte. Ich glaub 6 oder so. Will es aber nicht genau behaupten.

Wie gesagt, es war ein ganz schöner Wust, den ich mir bestimmt nicht mehr antun würde, wobei ich nur wenig damit zu tun hatte, Der Hersteller hat ganze Gesetzesberge durchgewühlt.

Aber ich suche es , mal schauen ob ich die Unterlagen noch zusammenbekomme. Dann wissens wir genau.

Grüßle
 
Sisco, mit Vorgaben meinte ich. Das der Hersteller die gesetzlichen Vorschriften einhält und in seinem Produkt zu 100% umsetzt. Also nicht nur die Hardware sondern auch die gesetzlich vorgeschriebenen Marken oder Zeichen ebent halt die Vorgaben .



Grüßle :)
 
karl lass es macht keinen sinn.

es stand im frühreren ZH 1/474 heute ist das glaube ich das BGI sowieso
folgendes:

Anforderungen an Ozonerzeugungsanlagen siehe auch DIN
19 627 „Ozonerzeugungsanlagen zur Wasseraufbereitung“
und DVGW-Merkblatt W 625 „Anlagen zur Erzeugung und
Dosierung von Ozon“.


1.2 Diese Richtlinien finden keine Anwendung auf Unterdruckanlagen
mit einer maximalen Leistung von 2 g/h Ozon


von daher wurde stets gesagt es darf jeder generator ohne auflagen betrieben werden bis 2 g/h

alles darüber bedarf teuerer detektoren und sicherheitsmaßnahmen.
in verbindung mit reinem sauerstoff gelten noch höhere sicherheitsmaßnahmen, die erfüllt sein müssen.

das ist im prinzip alles.....reicht aber im schadensfalle aus!

@ roland

da zählt logischerweise dann auch der 12 g estrad zu :wink: den gibt es aber mit detektoren am ausgang welche die produktion dann automatisch begrenzen oder abschalten - frag aber nicht was das kostet :wink:

auch dieses estrad gerät ist ein industriegenerator und kein hobbygerät.......

es gilt immer wie karlchen schon erwähnte: wo kein kläger - ist kein angeklagter.

im schadensfall jedoch sieht das anders aus, dann kommen nämlich genau diese paragraphenreiter daher und überprüfen erst mal die sicherheitsbestimmungen für die aufstellung eines solchen gerätes.

sind diese nicht vorhanden nach DIN dann wird es eng, so einfach ist das in deutschland.

sieht der sachverständige dann gar ein zusammengebasteltes teil, welches nicht ein einzig zugelassenes (außer dem HF Trafo vielleicht) bauteil nach deutschen richtlinien enthält, dann dreht der gute man schmunzelnderweise ab und macht seinen bericht für die versicherung fertig ( oder bei personenschaden für das gericht). auch ein china fertig gerät ohne zulassung und prüfung in deutschland wird im schadensfall nicht akzeptiert.

da gilt auch nicht: das habe ich nicht gewusst.

der betreiber einer solchen anlage, wo personenschaden oder hoher sachschaden durch was weiß ich was entstanden ist kann sich dann am besten aufhängen, denn er wird nie wieder glücklich.

ist es das wert?

ja?

ok

:shock:

btw. in wieweit eine person belangt werden kann, die öffentlich eine aufforderung oder empfehlung zum nachbau eines solchen gerätes gibt, evtl. sogar öffentlich hilfestellung gibt - entzieht sich meiner kenntnis!

ich bin kein jurist.

@ sisco

du bist doch nicht dumm und weißt doch genau das ich beruflich nicht mit hochspannung zu tun habe, also erübrigt sich deine frage doch ob ich fachmann für hochspannungsanlagen bin. ich bin jedoch soweit im bilde das mein menschenverstand ausreichend ist da die finger von zu lassen.

ICH BASTEL LOGISCHERWEISE NICHT AN HOCHSPANNUNGEN RUM !

das lasse ich wenn schon denn schon von fachkräften machen :wink:


so und nun ist eigentlich alles gesagt, bis zum nächsten psoting eines bastelgerätes, dann kommt wieder der zeigefinger und gut ist!

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