Mein 2g Ozon Projekt

Hallo Holger!

Sag´s nur ungern, aber diesen Satz hast du aus dem Link meiner pdf:
das gilt auch nicht für anlagen die im freien betrieben werden

Sisco
Ich denke in dieser pdf steht alles wichtige drinnen was ein deutscher Anwender von Ozongeräten wissen sollte:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-1-474.pdf
Diese Richtlinien gelten zwar für die Wasseraufbereitung - wird aber bei Pool oder Teich nicht anders sein!

Wenn ich dieses Schriftstück der gesetzlichen Unfallversicherung richtig verstehe, sind alle - und damit meine ich wirklich ALLE - Ozongernatoren die in geschlossenen Räumen verwendet werden (auch ein kleiner Ozongernerator) mit enstprechenden Sicherheitsausrüstungen zu versehen, wie in dem Schreiben dargelegt! Interessiert übrigens überhaupt keinen - nur mal so am Rande!

1.1 Diese Richtlinien finden Anwendung auf Anlagen zum Erzeugen, Fortleiten und
Verwenden von Ozon als Wasseraufbereitungsmittel für Trink-, Schwimmbecken-, Betriebs- und Abwasser.
Anforderungen an Ozonerzeugungsanlagen siehe auch DIN 19 627 „Ozonerzeugungsanlagen zur Wasseraufbereitung“ und DVGW-Merkblatt W625
„Anlagen zur Erzeugung und Dosierung von Ozon“.
1.2 Diese Richtlinien finden keine Anwendung auf Unterdruckanlagen mit einer
maximalen Leistung von 2 g/h Ozon.
1.3 Diese Richtlinien finden ferner keine Anwendung auf Ozonanlagen oder auf
Teile von ihnen, die im Freien aufgestellt sind.

Ausgenommen sind wie im Punkt 1.2 erwähnt Ozongeneratoren in geschlossenen Räumen die 2g/h nicht überschreiten und mit Unterdruck (also Venturi) verwendet werden. Von hier kommen höchst wahrscheinlich auch die 2g/h her, die in den Foren so oft zitiert werden. Aber wie so oft, nur ein Teil der Wahrheit!

Wenn ich Punkt 1.3 interpretiere heißt das für mich - im Freien verwendete Ozongeneratoren fallen nicht unter diese Anforderungen! Da wird auch nichts von irgendeiner Grammangabe gesagt - ansonsten würde es im Text heißen: Diese Richtlinien finden ferner keine Anwendung auf Ozonanlagen oder auf Teile von ihnen, die im Freien aufgestellt sind und 2g/h nicht übersteigen.

Ich möchte jetzt hier aber auch noch mal nach all dem drüber und drunter sagen, Ozon ist sicher kein Spielzeug. Aber man sollte eben nicht alles über einen Kamm scheren und darf auch ruhig mal kritisch einige Meinungen hinterfragen!

lg
Roland
 
Zu gewissen anderen Aussagen äußere ich mich jetzt nicht mehr.
Wenn es O.K ist einen 12g Estrad zu verwenden, aber ein 6g Chinateil eine Höllenmaschine ist, ist für mich alles gesagt!

Die Botschaft ist auf alle Fälle wieder mal zu 100% angekommen. Danke das mir die Augen geöffnet wurden!

lg
Roland
 
Sag´s nur ungern, aber diesen Satz hast du aus dem Link meiner pdf:

nöööö hab nicht nötig etwas von dir zu nehmen oder zu kopieren.

das steht in einer verordnung aus dem jahr 1986 - das hab ich in dem posting geschrieben, auch das es bereits eine neue gibt.....


man man du bist aber geltungsbedürftig.........aber googlen kannste scheinbat :lol:
 
Nein mit China Geräten arbeiten wir natürlich nicht. Sicherung , ständige Überwachung,Beschilderung,Messungen ,abkleben der Fenster und Türen sind Pflicht ab einer gewissen Gramm Zahl. Ich kann mit einem Ozoncracker zb. einen Pc Monitor in 3 tagen 40 Jahre altern lassen.mfg ronald
 
nur mal so als Info,

die max. Berührungsspannung beim Erwachsenen darf 50V AC bzw. 120V DC nicht überschreiten. Bei Kindern und Tieren die Hälfte, und in Krankenhäusern etc. gibt's nochmal gesonderte Werte.
Es spielt auch keine Rolle ob es 230V oder 1000V sind. Beides ist lebensgefährlich :!:
Bei der Hochspannung kommen halt schlimme Verbrennungen je nach höhe der Spannung hinzu, wohingegen im 230V Netz die Gefahr des "hängenbleiben" mit hinzukommt. Kammerflimmern, Herzinfarkt oder Stillstand gibt's bei beiden.

@ Holger:

Da du ja immer wieder die Gefahrenquelle Hochspannung ansprichst, ist es im Prinzip so, das alles über der zulässigen Berührungsspannung eine Gefahr für Leib und Leben ist. Somit ist jede Bastelei an UVC, Pumpe oder sonstiger Teichtechnik vom Laien grob fahrlässig.
Wer hat noch nicht im Hobbybereich irgendwelche Sachen mit Strom gebastelt :roll:
Ich denke mal es gibt sehr viele Hobbys oder Freizeitaktivitäten wo mit Strom bzw. am Strom gebastelt wird.




Gruß Andreas
 
koiroli schrieb:
Zu gewissen anderen Aussagen äußere ich mich jetzt nicht mehr.
Wenn es O.K ist einen 12g Estrad zu verwenden, aber ein 6g Chinateil eine Höllenmaschine ist, ist für mich alles gesagt!

Die Botschaft ist auf alle Fälle wieder mal zu 100% angekommen. Danke das mir die Augen geöffnet wurden!

lg
Roland

da sieht man wieder.

nichts, aber auch gar nichts von allem kapiert - wie immer!

ein 12 g estrad ist ein geprüftes gerät aus der industrie. ein 6 g china ist ein billiges schundteil ohne zulassung.

kapisch?

ferner bedarf auch der 12 g estrad oder der 10 g kaufmann weitere sicherheitsmaßnahmen im betrieb - IM SCHADENSFALLE !!!!!!


auch kapisch?

wenn nicht, haste selber schuld.
 
Holger:

Da du ja immer wieder die Gefahrenquelle Hochspannung ansprichst, ist es im Prinzip so, das alles über der zulässigen Berührungsspannung eine Gefahr für Leib und Leben ist. Somit ist jede Bastelei an UVC, Pumpe oder sonstiger Teichtechnik vom Laien grob fahrlässig.
Wer hat noch nicht im Hobbybereich irgendwelche Sachen mit Strom gebastelt Rolling Eyes
Ich denke mal es gibt sehr viele Hobbys oder Freizeitaktivitäten wo mit Strom bzw. am Strom gebastelt wird.

jepp andreas, aber wer bastelt denn an 230 v teichtechnik welche im wasser betrieben wird, oder mit teichwasser in berührung kommt?

ferner birgt ein ozongenerator weit mehr gefahrenpotential.......

aber das ist ja alles müßig, wenn bestimmte leute einfach nicht einsehen wollen das sie unrecht haben und grob fahrlässig handeln gegenüber völlig unbedarften lesern

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aber das ist ja alles müßig, wenn bestimmte leute einfach nicht einsehen wollen das sie unrecht haben und grob fahrlässig handeln gegenüber völlig unbedarften lesern

nochmal , wenn zuhause einer eine mauer einreist und es fällt das dach auf den kopf , wer ist schuld?????

baue ich an meine auto herum und es passiert etwas, wer ist schuld???

baue ich ein ozoni und es knallt. wer ist schuld????


jeder ist für sich selbst verantwortlich und das eigenbauten ein bestimmtes gefährdungspotential habe muß jedem auch klar sein.
mit und ohne gesetze.

gruß
sisco
 
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