Hallo Holger!
Sag´s nur ungern, aber diesen Satz hast du aus dem Link meiner pdf:
das gilt auch nicht für anlagen die im freien betrieben werden
Sisco
Ich denke in dieser pdf steht alles wichtige drinnen was ein deutscher Anwender von Ozongeräten wissen sollte:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-1-474.pdf
Diese Richtlinien gelten zwar für die Wasseraufbereitung - wird aber bei Pool oder Teich nicht anders sein!
Wenn ich dieses Schriftstück der gesetzlichen Unfallversicherung richtig verstehe, sind alle - und damit meine ich wirklich ALLE - Ozongernatoren die in geschlossenen Räumen verwendet werden (auch ein kleiner Ozongernerator) mit enstprechenden Sicherheitsausrüstungen zu versehen, wie in dem Schreiben dargelegt! Interessiert übrigens überhaupt keinen - nur mal so am Rande!
1.1 Diese Richtlinien finden Anwendung auf Anlagen zum Erzeugen, Fortleiten und
Verwenden von Ozon als Wasseraufbereitungsmittel für Trink-, Schwimmbecken-, Betriebs- und Abwasser.
Anforderungen an Ozonerzeugungsanlagen siehe auch DIN 19 627 „Ozonerzeugungsanlagen zur Wasseraufbereitung“ und DVGW-Merkblatt W625
„Anlagen zur Erzeugung und Dosierung von Ozon“.
1.2 Diese Richtlinien finden keine Anwendung auf Unterdruckanlagen mit einer
maximalen Leistung von 2 g/h Ozon.
1.3 Diese Richtlinien finden ferner keine Anwendung auf Ozonanlagen oder auf
Teile von ihnen, die im Freien aufgestellt sind.
Ausgenommen sind wie im Punkt 1.2 erwähnt Ozongeneratoren in geschlossenen Räumen die 2g/h nicht überschreiten und mit Unterdruck (also Venturi) verwendet werden. Von hier kommen höchst wahrscheinlich auch die 2g/h her, die in den Foren so oft zitiert werden. Aber wie so oft, nur ein Teil der Wahrheit!
Wenn ich Punkt 1.3 interpretiere heißt das für mich - im Freien verwendete Ozongeneratoren fallen nicht unter diese Anforderungen! Da wird auch nichts von irgendeiner Grammangabe gesagt - ansonsten würde es im Text heißen: Diese Richtlinien finden ferner keine Anwendung auf Ozonanlagen oder auf Teile von ihnen, die im Freien aufgestellt sind
und 2g/h nicht übersteigen.
Ich möchte jetzt hier aber auch noch mal nach all dem drüber und drunter sagen, Ozon ist sicher kein Spielzeug. Aber man sollte eben nicht alles über einen Kamm scheren und darf auch ruhig mal kritisch einige Meinungen hinterfragen!
lg
Roland