...diesen Text habe ich vorbereitet:
wir geben Ihnen zur Kenntnis, dass die von Ihnen in der Nacht vom 31.12.2010 zum 01.01.2011 über den Zaun geworfenen 120er Chinaböller bei uns, Blaustr. 2, auf dem Gartenteich gelandet und dort detoniert sind. Sie haben in keiner Weise die Mitgeschöpflichkeit der darin befindlichen Fische geachtet und somit folglich den Koi in unserem Gartenteich Qual zugefügt.
„Das deutsche Tierschutzgesetz bezweckt, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 TierSchG). Dieser Passus gilt für alle Tiere, diesen haben Sie nicht geachtet!!“
Durch Ihr Verhalten sind die Tiere nun nachhaltig in Ihrer Winterruhe gestört und drohen nun am EMS durch Stress zu verenden bzw. Sie haben womöglich einen gravierenden Schaden an den Schwimmblasen, welche zum tarrieren benötigt wird, herbei geführt.
Beide Sachverhalte bedeuten, dass die Tiere schlechte Chancen haben den derzeitigen Winter zu überleben. Sollte nachweislich ein Schaden durch Ihr Fehlverhalten entstanden sein, sehen wir uns gezwungen Ihnen die entstandenen Tierarztrechnungen oder gar den Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen. Bei nötiger Behandlung werden wir uns an die TU Hannover wenden. Mögliche Autopsien würden ebenfalls dort vorgenommen und als Beweis gewertet werden.
Vorabinformation zur Kostenrechnung:
Anfahrtskosten Tierarzt = 150,00€
Behandlung von 20 Koi x min. 300,00€ = 6.000,00€
(uU separate Unterbringung ist noch nicht berücksichtigt und ist Aufschlagspflichtig)
Wiederbeschaffung von 20 Koi x 1500,00€ (größe 50-80cm) = 30.000,00€
Dies ist nur der materielle Schaden, der Ideelle Wert ist unbezahlbar und stellt einen starken Einschnitt in unsere Lebensqualität dar.
Ihr Verhalten hat dazu geführt, dass wir uns gezwungen sahen gegen Sie Anzeige bei der Polizei erstatten, der Tierschutz ist ebenfalls informiert.
Kritik erwünscht.....
Lg
Iris