Allerdings ist bekannt, dass die Dinger "sich einlaufen" müssen.
bei meiner Blue Eco lagen O-Ringe bei, um so einem evtl. Problem auf die Schliche zu kommen.
das ist echt ein witz schlechthin jens.
das musst selbst du zugeben.............
. :wink:
Allerdings ist bekannt, dass die Dinger "sich einlaufen" müssen.
bei meiner Blue Eco lagen O-Ringe bei, um so einem evtl. Problem auf die Schliche zu kommen.
JeMe schrieb:Nach den Änderungen in 2002 wurde im 440er geschrieben, dass eine Nachbesserung als fehlgeschlagen gilt, wenn 2 mal erfolglos versucht wurde, das Teil zu reparieren.
Daraus schlussfolgern viele, dass man als Verkäufer das Recht auf Nachbesserung hat. Darauf bezog sich mein Hinweis auf die Änderung. Das wird meist falsch ausgelegt, denn dem ist nicht so. Kommt glaube ich bei Fristsetzungen zum Tragen.
Na, Wipe,Wipe reloaded schrieb:JeMe schrieb:Nach den Änderungen in 2002 wurde im 440er geschrieben, dass eine Nachbesserung als fehlgeschlagen gilt, wenn 2 mal erfolglos versucht wurde, das Teil zu reparieren.
Daraus schlussfolgern viele, dass man als Verkäufer das Recht auf Nachbesserung hat. Darauf bezog sich mein Hinweis auf die Änderung. Das wird meist falsch ausgelegt, denn dem ist nicht so. Kommt glaube ich bei Fristsetzungen zum Tragen.
Hallo,
bei § 440 S. 2 BGB handelt es sich um eine widerlegliche gesetzliche Vermutung. Das bedeutet, nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch wird vermutet, dass die Nachbesserung gescheitert ist. Diese Vermutung kann der Verkäufer widerlegen. Dafür ist er jedoch im Prozess darlegungs-und beweisbelastet.
Sofern die Voraussetzungen des § 440 BGB vorliegen, bedarf es lediglich keiner vorherigen erfolglosen Fristsetzung des Käufers, bevor er vom Kaufvertrag zurücktritt.
Die Ausführungen auf die ich mich bezogen habe, waren daher falsch.
Gruß
Wipe
Hallo Wipe,Wipe reloaded schrieb:Hallo,
da hat sich kein Fehlerteufel eingeschlichen.
Es bedarf beim Eingreifen der gesetzlichen Vermutung vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag keiner vorherigen erfolglosen Fristsetzung.
Lies doch einfach mal die einschlägigen Vorschriften. Das bringt mehr, als sich irgend etwas zurecht zu googeln.
Gruß
Wipe
das ist echt ein witz schlechthin jens.
Sehe ich genau so. Da müssen schon 2 eingesetzt werden, damit es erträglich ist.Kin-gin-rin schrieb:Danke Jan für das Einstellen der Messungen :wink:
was mir dabei auffällt ist, das es zumindest beim Schwerkraftbetrieb keine Energieeinsparungen gibt.
500 W für 45000L ist einfach zuviel.
Gruß Andreas
arminio schrieb:Moin,
gilt die Pumpe denn noch als neu, wenn sie beim Händler erst einlaufen muss ?
Gruß Armin