Probleme mit Blue Eco 500 4-Flow

Allerdings ist bekannt, dass die Dinger "sich einlaufen" müssen.

bei meiner Blue Eco lagen O-Ringe bei, um so einem evtl. Problem auf die Schliche zu kommen.

das ist echt ein witz schlechthin jens.

das musst selbst du zugeben.............
. :wink:
 
JeMe schrieb:
Nach den Änderungen in 2002 wurde im 440er geschrieben, dass eine Nachbesserung als fehlgeschlagen gilt, wenn 2 mal erfolglos versucht wurde, das Teil zu reparieren.
Daraus schlussfolgern viele, dass man als Verkäufer das Recht auf Nachbesserung hat. Darauf bezog sich mein Hinweis auf die Änderung. Das wird meist falsch ausgelegt, denn dem ist nicht so. Kommt glaube ich bei Fristsetzungen zum Tragen.

Hallo,

bei § 440 S. 2 BGB handelt es sich um eine widerlegliche gesetzliche Vermutung. Das bedeutet, nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch wird vermutet, dass die Nachbesserung gescheitert ist. Diese Vermutung kann der Verkäufer widerlegen. Dafür ist er jedoch im Prozess darlegungs-und beweisbelastet.

Sofern die Voraussetzungen des § 440 BGB vorliegen, bedarf es lediglich keiner vorherigen erfolglosen Fristsetzung des Käufers, bevor er vom Kaufvertrag zurücktritt.

Die Ausführungen auf die ich mich bezogen habe, waren daher falsch.


Gruß

Wipe
 
Man sollte es doch nicht so genau nehmen.... Eine von mir gekaufte BlueEco900 Watt zieht sich über 1000 Watt bei Vollastbetrieb....und hat die angegebene Förderleistung trotzdem nicht erreicht...
Egal, dieses Schätzchen befindet sich derzeit zur Überprüfung bei der Bundesnetzagentur. Falls diese Modelle die EMV nicht erfüllen, müssen alle bislang verkauften Teile wieder zurückgerufen werden. Mal gespannt, wie das ausgeht und wohin da wieder der schwarze Peter geschoben wird. Zum Glück sind wir da raus....



Und übrigens... einlaufen..* O-Ringe..um evtl. Problemen auf die Schliche zu kommen..* .... Ja, wenn die Impeller so eiern, dass man einen O-Ring nachträglich in den Ansaugbereich bastelt, kann man auch einen Nachteil zum Vorteil hochstilisieren.... Man muss kein Fachmann sein, zu erkennen, das der Impeller an der RD2 Titanium 350 Watt falsch rum läuft... aber ist auch egal, ob Blue Eco oder Rd2 Titanium : .. .kam eh alles vom gleichen Lieferanten. Nur wissen wir, warum wir das schnell wieder beendet haben. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Ich wünsche jedenfalls jedem viel Spaß und Erfolg mit den Blauen...
 
Wipe reloaded schrieb:
JeMe schrieb:
Nach den Änderungen in 2002 wurde im 440er geschrieben, dass eine Nachbesserung als fehlgeschlagen gilt, wenn 2 mal erfolglos versucht wurde, das Teil zu reparieren.
Daraus schlussfolgern viele, dass man als Verkäufer das Recht auf Nachbesserung hat. Darauf bezog sich mein Hinweis auf die Änderung. Das wird meist falsch ausgelegt, denn dem ist nicht so. Kommt glaube ich bei Fristsetzungen zum Tragen.

Hallo,

bei § 440 S. 2 BGB handelt es sich um eine widerlegliche gesetzliche Vermutung. Das bedeutet, nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch wird vermutet, dass die Nachbesserung gescheitert ist. Diese Vermutung kann der Verkäufer widerlegen. Dafür ist er jedoch im Prozess darlegungs-und beweisbelastet.

Sofern die Voraussetzungen des § 440 BGB vorliegen, bedarf es lediglich keiner vorherigen erfolglosen Fristsetzung des Käufers, bevor er vom Kaufvertrag zurücktritt.

Die Ausführungen auf die ich mich bezogen habe, waren daher falsch.


Gruß

Wipe
Na, Wipe,
geht doch !!! :lol:
Aber da hat sich wohl ein kleiner Fehlerteufel eingeschlichen ( rot makiert ). :roll:
 
Hallo,

da hat sich kein Fehlerteufel eingeschlichen.

Es bedarf beim Eingreifen der gesetzlichen Vermutung vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag keiner vorherigen erfolglosen Fristsetzung.

Lies doch einfach mal die einschlägigen Vorschriften. Das bringt mehr, als sich irgend etwas zurecht zu googeln.


Gruß


Wipe
 
Wipe reloaded schrieb:
Hallo,

da hat sich kein Fehlerteufel eingeschlichen.

Es bedarf beim Eingreifen der gesetzlichen Vermutung vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag keiner vorherigen erfolglosen Fristsetzung.

Lies doch einfach mal die einschlägigen Vorschriften. Das bringt mehr, als sich irgend etwas zurecht zu googeln.


Gruß


Wipe
Hallo Wipe,
Du scheinst mir dermaßen abgehoben, dass Du die einfachsten Fußangeln nicht mehr siehst. :evil:

Dieser Satz ist doch sinnlos:
....bedarf es lediglich keiner vorherigen erfolglosen Fristsetzung.....

Entweder muss es heißen:

...bedarf es keiner vorherigen erfolglosen Fristsetzung ....
Was dann auch dem § 440 BGB entspricht,
oder:

...bedarf es einer vorherigen erfolglosen Fristsetzung....

Aber : bedarf es lediglich keiner vorherigen... IST BLÖDSINN !!!
 
Es macht keinen Sinn, mit Dir zu diskutieren.

Das "lediglich" bezog sich darauf, dass das Eingreifen der gesetzlichen Vermutung "nur" bewirkt, dass der Käufer vor dem Rücktritt keine erfolglose Frist gesetzt haben muß.

Im Übrigen bin ich nicht abgehoben.

Ich habe lediglich versucht, mit kurzen Worten zu erklären, wie die Dinge wirklich liegen, nachdem unter anderem Du mich dazu aufgefordert hast.

Ich habe jedoch das Gefühl, dass es Dich überhaupt nicht interessiert, denn Du bist ja als früherer OGV bereits umfassend rechtskundig. :lol:


Gruß


Wipe
 
Moin Mike,

hier mal die Daten meiner BE4F 500. (kennst du sicherlich schon)

Das sind die erst gemessenen Werte nach installation.
Nach einiger Zeit sind die Werte besser geworden, jetzt im Sommer wieder ähnlich wie zur Anfangsmessung.

Wenn die anderen BE4F Besitzer hier ihre Werte auch noch posten würden, wäre das klasse, interessiert mich persönlich auch.
Brauch auch nur Verbrauch und Drehzahl sein.
 

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Danke Jan für das Einstellen der Messungen :wink:

was mir dabei auffällt ist, das es zumindest beim Schwerkraftbetrieb keine Energieeinsparungen gibt.
500 W für 45000L ist einfach zuviel.



Gruß Andreas
 
Kin-gin-rin schrieb:
Danke Jan für das Einstellen der Messungen :wink:

was mir dabei auffällt ist, das es zumindest beim Schwerkraftbetrieb keine Energieeinsparungen gibt.
500 W für 45000L ist einfach zuviel.



Gruß Andreas
Sehe ich genau so. Da müssen schon 2 eingesetzt werden, damit es erträglich ist.
 
Sicherlich sind 500 Watt viel, aber es sind 45m³/h Netto.


arminio schrieb:
Moin,

gilt die Pumpe denn noch als neu, wenn sie beim Händler erst einlaufen muss ?

Gruß Armin


Die Pumpenköpfe werden seperat geliefert.
Das umbauen der Pumpe und das einlaufen lassen würde ich als guten Service bezeichen.
 
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