Reiher

@sarre
Dafür braucht man aber ein älteres Luftgewehr, die haben eine höhere Reichweite und auch mehr Durchschlagskraft.
 
Achtung mit diesen Vorschlägen :evil:
Damit verstoßt Ihr gegen das Waffengesetz :!: :!:
Luftgewehre mit einer größeren Mündungsenergie von 7,5 joule sind grundsätzlich waffenschinpflichtig :!: :!:
Ältere Waffen, die vor der Zeit von 1976 stammen sind dies ebenfalls, da diese grundsätzlich eine höhere Mündungsenergie haben.
Verstöße gegen das Waffengesetz werden heute drastisch bestraft :cry:
Das hatte ich, als damaliger Soldat am eigenen Leibe erfahren.

PS: Schießen auf dem eigenen Grundbesitz ist dann immer strafbar, wenn das Geschoß dieses Grundstück verläßt. Wer hat heute schon noch ein Grundstück mit einer Seitenlänge von mehr als 6-800 m ? :roll:

Daher nehmt die Astschleuder und bratet ihm eins über :wink:
 
Bejagung und Schadensabwehr

Der Graureiher ist Wild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Eine Jagdzeit ist aber nur in Bayern festgesetzt (16. September – 31. Oktober), die Jagd darf lt. Verordnung über die Aufhebung der Schonzeit für Graureiher vom 25. Juli 1983 (umgangssprachlich: Graureiherverordnung) in einen Umkreis von 200 Meter um geschlossene Gewässer (im Sinn des Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Fischereigesetzes) ausgeübt werden. In den anderen Bundesländern ist der Graureiher ganzjährig geschont, das heißt für einen Abschuss ist eine Einzelerlaubnis der Unteren Jagdbehörde erforderlich.
An kleineren Teichen hat sich aber die Überspannung mit Netzen bewährt. An größeren Teichen können Graureiher mit am unmittelbaren Uferrand gespannten Drähten abgehalten werden (verhindert das Schreiten vom Ufer ins Gewässer).
Vogelscheuchen werden meist schnell als harmlos erkannt und bieten daher nur kurzzeitigen Schutz.
An natürlichen Gewässern sind meist keine erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schäden zu beobachten, da der Reiher nur im Flachwasser seine Nahrung sucht und dort meist nur wirtschaftlich unbedeutende Fischarten erbeutet. :lol:
 
Hallo Rudolf,
so isses :thumleft: ( leider )

Und zu Guido !
Auch Deine Vorschläge fallen unter das Waffengesetz :evil:

Fazit: Astschleuder = Kinderspielzeug ( je nach Gummistärke :lol: )
 
Das mit dem Jagdrecht ist Gesetz, mein Partner ist Jäger, insofern wird er sich bei so einem blödsinnigen öffentlichen und vor allen Dingen peinliches Geschreibe OHNE DEN VERSTAND EINZUSCHALTEN über Abschuss von Reihern in diesem Thread auch so seine Gedanken machen....

Warum mit Kanonen auf Spatzen schießen???? Meine Güte, kauft euch Angelschnüre und ihr habt keinen Stress mehr mit den Vögeln. Natürlich war ich auch super stinkig, wenn uns mal früher ein Koi entnommen wurde, aber auf die Idee, ILLEGAL mit Schußwaffen um mich zu ballern, dabei evtl. noch andere zu gefährden, da man keinen Kugelfang hat, finde ich alles in allem doch ziemlich idiotisch und übertrieben :roll:
Informiert euch über den Reiher und überlistet ihn, das kann doch nicht so schwer sein?
Bei uns hat´s ja auch mit den einfachsten Mitteln geklappt. Angeschnüre = 5 Euro, Holzstäbe für 40qm = 6 Euro, Arbeit, ca: 30 Miunten, den Teich in 2 Höhen zu umspannen. Also für 11 Euro Schluß mit dem Reiherschreck....

Fakt ist: Wenn der Reiher mit seiner Jagd Erfolg hat, habt IHR etwas verkehrt gemacht und nicht der Reiher :roll:
Das haltet euch bitte mal vor Augen!
 
Hi Nicole,

Reg Dich nicht auf, ich glaube nicht dass einer der Postenden je das Geschriebene in die Tat umsetzt.
für so verantwortunggsbewußt halte ich die Kollegen dann schon, oder? :D

Dein letzter Satz in Deinem Posting ist der einzigsinnhafte im gesamten Thread !!!!
 
hihihi alle jahre wieder gibt es diese Reiher Diskussion und jedes mal regen sich die Leute drüber auf und ich hab meinen Spass :twisted:

@Nicole
Das mit dem Jagdrecht ist Gesetz
da geb ich dir uneingeschränkt recht aber dein Partner wird dir sicherlich auch bestätigen können, dass der Reiher mittlerweile in einzelnen Gebieten eher zur Plage geworden ist und daher wieder bejagt werden sollte.


@peter weber
Auch Deine Vorschläge fallen unter das Waffengesetz
nicht so ganz peter, Schleudern sind zumindest in der von mir genannten Ausführung verboten.
Was allerdings die Armbrust angeht, so sieht das ein wenig anders aus. Bevor ich das jetzt aber hier erklärt habe kann sich jeder selbst ein Bild davon machen und hier lesen:

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Frei nach dem Motto: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :wink:

@tolldiving
Reg Dich nicht auf, ich glaube nicht dass einer der Postenden je das Geschriebene in die Tat umsetzt.
:?: :?: :?: ob man da so sicher sein kann ...
 
@peter weber
Auch Deine Vorschläge fallen unter das Waffengesetz
nicht so ganz peter,
Was allerdings die Armbrust angeht, so sieht das ein wenig anders aus. Bevor ich das jetzt aber hier erklärt habe kann sich jeder selbst ein Bild davon machen und hier lesen:

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

Hallo Guido,
da möchte ich dochmal sehen was passiert, wenn Du mit Deiner Armbrust auf Deinem 25m breiten Grundstück Schießübungen machst und der Pfeil dabei mehr als 100 m weit fliegt :wink:
Die Anzeige ist Dir jetzt schon sicher :roll: :lol:
 
@nameless

Das allerdings steht den Revierinhabern zu und nicht den einzelnen Gartenbesitzern :wink: .

Wir hatten jahrelang Ärger mit einem Mader, jetzt haben wir einen Falken im Garten, der die Singvögel wegklaut :shock: und das vor meinen Augen.

Was macht man gegen Greifvögel im Garten? :wink: , wenn man seine natürliche Gartenwelt wie Singvögel, Eichhörnchen etc. erhalten will?

Das ist Natur, das ist so, man kann nur zu Mitteln greifen, die man auch persönlich und zum Schutz von anderen (im Bezug auf Personen) vertreten kann :!:
 
@tolldiving

Sicher kann man sich nicht sein. Vor einiger Zeit hat hier mal ein User einen elendig verendeten Marder in einer Totschlagfalle gepostet. Die Fragen, ob es sich nach einiger illegalen Falle handelt, blieben aus. Auf jeden Fall scheint es nicht professionell abgegangen zu sein, denn der Marder war stark abgemagert und dazu noch nass. Entweder das arme Vieh ist verhungert oder mit der Falle in den Teich gefallen und ersoffen :roll: . Das läßt mich doch manchmal zweifeln.

Ferner rege ich mich gar nicht mal so auf, sondern appelliere an den Verstand einiger User, die sich nicht anders zu helfen wissen, um einen ungeliebten Gast loszuwerden :(.
Manchmal bringt es halt mehr, wenn man ERST nachdenkt, bevor man einen post erstellt. Hilft ungemein....
 
Morgen,
bei mir kommt der Reiher auch regelmässig vorbei.
Bislang haben ein paar Schnüre und 2 Wasserwerfer geholfen.
Jetzt ist der Teich abgedeckt und es ist erst einmal Ruhe.

Wer sich den Reiher einmal anschaut muss feststellen, dass dies beindruckende grosse Vögel sind. Der Reiher hat es jetzt auch schwerer. Da bietet sich so ein ungeschützter Teich zur Nahrungssuche an....

Ich würde den Teich jetzt im Winter mit Luftpolsterfolie abdecken. Dann ist der Spuk bis zum Frühjahr erst einmal vorbei!

Ich käme nie auf die Idee einen Reiher zu töten :wink:

Gruß Klaus
 
hey,

hier stimme ich nicole zu.

wir werden auch ab und zu von den gefriedrigen freunden besucht und es geht auch mit einfachen mitteln...

... und zwar ein paar reihen silk und abdecknetz. dies sollte man nur hoch genug spannen, damit es nicht vom schnee ins wasser gedrückt wird. fertig. :D

mfg andi
 
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