Söll Aqua Check

guido 77

Mitglied
Hallo
also im Moment geht echt alles schief.Ich wollte heute Morgen meine Wasserwerte messen und was ist meine Anzeige auf dem Aqua Check bleibt dunkel.Also neue Batterie rein und was ist nix es bleibt dunkel nur die Dioden blitzen kurz auf.Die Garantie ist seit 3 Wochen abgelaufen :(
Hat vielleicht jemand von euch diesen Fehlerf am Aqua check schon gehabt?

Guido
 
Hallo Guido,

hab gerade mit Söll gesprochen. ( Da ich den fehler auch noch nicht kannte. )

Du sdollst das Gerät zu Söll einschicken, damit die Techniker es checken können, da der Fehler dort wohl auch noch nicht bekannt ist. Zumindest konnte auch keiner mit der Fehlermeldung was anfangen.

Also einfach Kontackt zu Söll aufnehmen. Die helfen dir weiter.

Tel: Söll : 0928172850 und dann die Technick dir geben lassen am Telelefon. Da wird alles besprochen.

Ich hoffe ich konnt die bissel helfen

Grüßle :)
 
Super danke habe geradeauch eine Telefonnummer bekommen.Ich soll mich morgen bei einen Herrn Maier melden.Habe gerade mal geschaut das Gerät wurde am 9.11.11
gekauft.Bin echt gespannt ob ich es ersetzt bekomme.

Guido
 
Hallo,

das ist toll. Aber so kenn ich das auch nur von Söll. Einfach top Service wenn doch mal was schief geht. :thumright:

Und auch als Händler ( hat zwar jetzt nix mit dieser Sache zu tun ) , ist die Zusammenarbeit mit Söll sehr entspannt. Kann ich nur loben.

Grüßle :D

PS.: auch ein Lob muß mal gesagt werden. :D
 
Hallo Guido,
und was machst Du nächstes Jahr, wenn das neue Teil dann auch wieder defekt ist. :shock: :shock:
Klar kann so etwas passieren, sollte aber nicht. :evil:
Bei der langen Entwicklungszeit sollten eigentlich alle Fehlerquellen ausgeschlossen sein. :wink:
Ich wünsche Dir viel Spass mit dem neuen Messgerät und dass es lange halten soll. :thumleft:
 
Kuckuck Bernd schrieb:
Hallo Guido,
und was machst Du nächstes Jahr, wenn das neue Teil dann auch wieder defekt ist. :shock: :shock:
Klar kann so etwas passieren, sollte aber nicht. :evil:
Bei der langen Entwicklungszeit sollten eigentlich alle Fehlerquellen ausgeschlossen sein. :wink:
Ich wünsche Dir viel Spass mit dem neuen Messgerät und dass es lange halten soll. :thumleft:

Dann bringe ich es persönlich zu Söll.
Nee Quatsch kann immer mal sein das sich ein Fehler einschleicht!
 
Hallo,

die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering. Ich habe ettliche davon bei meinen Kunden. Und noch wurde keines davon reklamiert. Laufen also alle wie ne Eins.
Der Fehler war auch nicht bekannt. Deshalb wollte die Technik ja das Gerät um zu schauen, woran es lag. Im Normalfall laufen die Geräte, da sie absolut ausgereift sind.
Ich gehe hier von einem bedauerlichen Einzelfall aus. Das kann halt vorkommen.

Aber wie man sieht, wurde Guido extrem gut geholfen von Söll. Besser geht es nicht.
Da kann sich manch anderer Hersteller ne Scheibe von abschneiden.


Aber das wichtigste ist, das Guido wieder messen kann.
:D

Grüßle :D
 
Hallo Jürgen,
dazu sage ich klar:

Janein !!!!!

Klärung sollte dieser Beitrag bringen.
Verlängerung oder Neubeginn der Gewährleistungs-/Garantiezeit nach Austausch?


Zunächst einmal ist zu unterscheiden, ob der Umtausch innerhalb der Garantie oder im Rahmen der Gewährleistung geltend gemacht wird. Eine Garantie liegt vor, wenn der Hersteller zusichert, dass er die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (z.B. einem Jahr) ohne weiteres umtauscht, sollte innerhalb dieses Zeitraumes kaputt gehen. Wird die Sache innerhalb dieses Zeitraumes ausgetauscht, so beginnt die Garantiezeit nicht erneut zu laufen. Vielmehr läuft die Garantiezeit nach dem vereinbarten Zeitraum ab. In unserem Beispiel also nach einem Jahr, auch wenn nach 8 Monaten die Sache ausgetauscht wurde. Etwas anderes gilt nur, wenn es in der Garantie vereinbart wurde.

Anders mag hingegen zu urteilen sein, wenn der Verkäufer die Sache austauschen soll. Der Verkäufer haftet nämlich im Rahmen der sogenannten Gewährleistung, die sich aus dem Gesetz ergibt und für jeden Verkäufer gilt. Diese unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, kann jedoch wie alle Rechte die man hat nach einer gewissen Zeit verjähren - also nicht mehr geltend gemacht werden. Das Gesetz schreibt grundsätzlich vor, dass die Gewährleistungsansprüche zwei Jahre nach der Entgegennahme der Ware verjähren. Tauscht der Verkäufer die Sache innerhalb der zwei Jahre aus, so beginnt auch hier die Verjährungsfrist nicht erneut. Vielmehr enden sämtliche Ansprüche zwei Jahre nach der Entgegennahme der zunächst (mangelhaft) gelieferten Ware. Eine Ausnahme gibt es jedoch zu beachten:
Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Dann haben Sie gemäß § 212 BGB erneut zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Allerdings wird dem Verkäufer in der Regel nicht nachzuweisen sein, dass er anerkannt habe.
Beruft er sich nämlich darauf, bloß aus Kulanz gehandelt zu haben, beginnt die Frist nicht erneut zu laufen.

Quelle:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mei ... ausch.html

Also Guido:
Auf Deinem Beleg / Rechungsschreiben nach Umtausch muss klar zu erkennen ( lesen) sein, dass Söll das Gerät umgetauscht hat, weil das erste einen Fehler aufwies.

Steht das auf dem Beleg, dann, so bin ich der Meinung, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Übergabe des Neugerätes von vorne !!!!
 
Oben