KoiFanatic66
Mitglied
Die Durchbrechung eines Herstellersiegels an einem Kästchen kann dann nicht zur Abwehr eines Gewährleistungsanspruchs vorgebracht werden, wenn mit diesem Eingriff kein ursächlicher Zusammenhang mit dem vorliegenden Fehler besteht.
Da es sich hier aber ggf. um einen privaten Auslandsimport handelt, könnte es allerdings schwierig sein einen Haftenden im Inland zu finden :roll: . Die Frage ist nur, ob der Hersteller mit Blick auf seinen Inlandsvertrieb mit diesem Qualitätsstandard in der Öffentlichkeit auftreten will was die Qualitätssicherung, -fortentwicklung und den Kundenservice anbelangt.
Da es sich hier aber ggf. um einen privaten Auslandsimport handelt, könnte es allerdings schwierig sein einen Haftenden im Inland zu finden :roll: . Die Frage ist nur, ob der Hersteller mit Blick auf seinen Inlandsvertrieb mit diesem Qualitätsstandard in der Öffentlichkeit auftreten will was die Qualitätssicherung, -fortentwicklung und den Kundenservice anbelangt.