Hallo Mikrobe,
mir ging es hier nicht um kriminelle Machenschaften, sondern um die Tatsache, dass der Koi kein Speisefisch ist. Somit wäre die Verwendung von Wiederkäuerblutmehl nicht strafbar. Hier geht es allgemein um Blutmehl. Für die Verfärbung des Wassers sind sicherlich noch andere Faktoren ursächlich. Bei den von mir erprobten Futtersorte mit Blutmehl (aufgrund meiner Negativbewertung, nenne ich diese hier nicht) war nach einer Weile eine Verfärbung bemerkbar; bei denen ohne (in dem Fall Maxim und Kampai) erfolgte im Vergleich keine Einfärbung des Wassers.
Meine Filterung weißt diesbezüglich keine Mängel auf und der Wasserwechsel erfolgt regelmäßig. Vom Tatbestand, dass Du Futter verkaufst bzw. am Blutmehlgeschäft beteiligt bist, ist hier keine Rede.
Meines Wissens weist das Fischmehl eine höhere Wertigkeit hinsichtlich der Verdauung als Fischmehl vor. Aber man muss immer die Gesamtrezeptur des Futters betrachten. Es gibt bestimmt Futtersorten mit Blutmehl die für den Koi "besser" sind, als manche Sorten mit Fischmehl...
Wobei hochwertigs Fischmehl in der Regel teurer als Blutmehl ist. Aber diese Diskussion könnte man bis ins unendliche ausreizen....... :roll: