Moin
So ich habe die Antwort von "meinem" EU-Abgeordneten erhalten:
Zitat:
"vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Februar 2013 bezüglich Konzessionen im Bereich der Wasserversorgung.
In der medialen Berichterstattung wird oft der Eindruck erweckt, die EU wolle mit der Verabschiedung der Konzessionsrichtlinie die gesamte Trinkwasserversorgung liberalisieren. Dies ist jedoch eindeutig nicht der Fall. Die neuen Regeln sollen nur dann gelten, wenn eine Kommune bereits selbst entschieden hat, die Stadtwerke zu privatisieren. Kommunale Eigenbetriebe bleiben von der Richtlinie unangetastet.
Wenn eine Kommune Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie die Trinkwasserversorgung selbst erbringt, fällt sie nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Das gilt besonders für viele kleinere Kommunen. Selbst wenn die Kommune in ihren Stadtwerken einen privaten Partner hat, die Kommune in den Stadtwerken aber weiterhin einen beherrschenden Einfluss ausübt, werden die Konzessionen aus dem Anwedungsbereich ausgeschlossen bleiben, solange die Stadtwerke ihr Geschäft auf dem Gebiet der Kommune erbringen. Als problematisch sehe ich jedoch die vorgeschlagene Regelung an, dass Stadtwerke, die mehr als 20 Prozent ihres Geschäfts außerhalb der eigenen Kommune erbringen, Dienstleistungen künftig ausschreiben sollen. Von dieser Vorschrift wären besonders die vielen Stadtwerke betroffen, die nicht nur die kommunale Wasserversorgung übernehmen, sondern auch über die Grenzen der Kommune hinaus im Energiebereich tätig sind. Die Richtlinie sieht zwar lange Übergangsfristen für die betroffenen Stadtwerke vor, um die Wasser- und Energieversorgung gesellschaftlich trennen zu können und damit die Wasserversorgung in der eigenen Hand zu behalten, diese gesellschaftliche Trennung würde jedoch einen hohen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. Hier sehe ich in den weiteren Verhandlungen zwischen Parlament und Rat noch deutlichen Nachbesserungsbedarf."