Wie lange Garantie auf Motor vom Trommelfilter?

koi1

Mitglied
Möchte gerne wissen wie lange die Garantie auf einem neuen Motor vom PP Trommler ist
Habe im Januar einen neuen Motor für meinen PP Trommler gekauft weil mein alter Motor hängen geblieben ist.
Nachdem ich den neuen Motor hatte lief aber der alte ohne Störungen weiter bis 3. Oktober.
Da ging nichts mehr.
Also hab ich den neuen Motor am 3. 10. eingebaut und musste feststellen das dieser nach dem anschließen sehr stake Geräusche von sich gab.
Dies kam aus dem inneren vom Motor.
Habe dem Händler davon ein Viedeo geschickt und der meinte das der Motor hinüber ist.
Er hat dies bei dem Hersteller der in Holland sitzt reklamiert und bekam die Antwort das der Motor ein Verschleißteil wäre und der Zeitabstand der Reklamation zu lange her wäre.
dachte immer da wären 1bzw. 2 Jahre Garantie drauf oder liege ich da falsch?
Wäre für eine Antwort dankbar
 
Wie im deutschen Recht hat der Verkäufer die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels innerhalb von 6 Monaten nach Empfang der Ware durch den Käufer. Macht der Käufer einen Mangel erst 6 Monate nach Empfang der Ware geltend, dann hat er das Vorliegen eines Mangels zu beweisen.
 
...dachte immer da wären 1bzw. 2 Jahre Garantie drauf oder liege ich da falsch?

Gesetzlich geregelt ist die Gewährleistung, nach einen halben Jahr musst Du, wie bereits weiter oben erwähnt, beweisen, dass der Mangel bei Kauf schon vorlag.

Eine Garantie ist auch möglich, sie wäre dann freiwillig seitens Anbieter.
 
Der springende Punkt ist, daß der Motor ein Verschleiß-Teil ist. Da wird es mit der Garantie dann schwierig. Ich habe den ganzen Ärger schon mal mit einem Auto durch.
 
Ich habe es kurz nachgelesen, in der gesamten EU gelten zwei Jahre Gewährleistung.

Viele Grüße,
Frank
 
Hallo an Alle! Ich bin neu hier....deswegen wollte auch erstmal nur kleine Brötchen backen :)
Trotzdem wollte ich da nur ganz kurz meinen Senf dazugeben.
1. Du brauchst Dich nicht an einen Dritten verweisen zu lassen. Der Verkäufer ist Dein Vertragspartner und haftet im Rahmen der Gewährleistung.
2. Ob der Motor selbst ein Verschleißteil sein kann...da habe ich meine Fragezeichen. Verschleißteile sind eigentlich das dazugehörige Zubehör (Dinge, die in festgelegten Intervallen oder nach einer definierten Laufleistung ausgetauscht werden). Ich persönlich glaube es nicht.
3. Bei dem § 477 BGB, der hier ins Spiel gebracht wurde (Jetzt wohl Übrigens 1 Jahr) ist es ja eigentlich so, dass wenn sich ein Mangel innerhalb eines Jahres zeigt, dass dann vermutet wird, dass der Mangel schon da war. Das heißt aber nicht nach meiner Auffassung, dass Du da jetzt chancenlos bist. Denn ich würde es anstelle des Verkäufers auf keinen Fall auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Ich denke, dass ein Sachverständiger nämlich schnell die Ursache und einen Grund finden kann. Dann wird das unglaublich teuer für den Verkäufer.

Wäre jetzt nur meine persönlichen Meinung.

Gruß
 
Hallo koi1,
Der Verkäufer ist Dein Vertragspartner und haftet im Rahmen der Gewährleistung.
richtig, der Inverkehrbringer dein Vertragspartner.
Hier hast du als Endverbraucher (B2C) 2Jahre Gewährleistung ab Kaufdatum.
(Der Händler hat beim Hersteller (B2B) allerdings nur 1Jahr.)
Der Motor ist kein Verschleißteil.
Also sollte es kein Problem auf Nacherfüllung, Ersatz danach Minderung o. Rücktrittgeben geben.
Beweislastumkehr erst nach 12Monaten.

Grüße FLEX
 
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