Hello,
ich würde mal behaupten grundsätzlich gilt folgendes:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,
(..)
Ich würde mal behaupten...