Hallo,
auch nur halbwahr, sorry , ist aber so.
Du hast zwar Recht mit den Vergütungen , aber die ersparnis stimmt bei weitem nicht.
1: Auch Kleinstanlagen müssen angemeldet werden, wenn nicht 100% Insellösung. Diese ist aber nicht praktikabel, da die Speichermedien noch nicht vorhanden bzw. nicht bezahlbar sind.
Also läuft es auf netzgebundene Anlagen hinaus.
2 : Diese netzgebundenen Kleinstanlagen werden dann genauso behandelt wie die normalen größeren Anlagen.
Dadurch entstehen wieder Kosten.
3 . Die Anlagen haben dann zwei Möglichkeiten. Entweder die Anlage Fremdschalten lassen. Also der Versorger kann nach eigenem Ermessen die Stromeinspeisung also die PV-Anlage abschalten, oder die 2.-te Möglichkeit, die Anlage wird gleich auf 75 % der Leistung gedrosselt und gesperrt.
Na toll. :evil: Diese beiden Varianten gibt es nur. Das heißt also, für den Kunden Betreiber. Entweder hat er keinen Einfluß mehr auf seine Anlage, oder seine Anlage wird gleich mal um 25 % gedrosselt. :evil:
Es ist auch völlig Wurst ,ob ich bei den Anlsagen dann 100% Eigenverbrauch habe. Diese 2 Variantenregelung gilt immer. Natürlich für Deutschland.
Die beneluxvarianten mit Stecker sind bis jetzt nicht in Deutschland zugelassen, bzw. befinden sich in einer grauzohne.
Somit ist auch für Kleinstanlagen mit 100% Eigenverbrauch die Amortisationszeit für die Investition katashrophal.
Für Sparfüchse ist das definitif nichts, in der bisherigen gehandhabten Version in unserem Land.
So siehts nun mal aus. aber das wird ungern gesagt, denn man kann mit dem Verkauf horrende gewinne erziehlen. Da ist dan der Kunde der Doofe im Endeffeckt.
Aber das muß jeder für sich entscheiden.
Grüßle
