Meine 5400L Innenhälterung

mensch keepe,

du bist so überdurchschnittlich und exorbitant schlau und redest dich hier um kopf und kragen. schau dir mal den § 240 Strafgesetzbuch an und dann überlege dir, ob du dazu hier noch etwas schreibst. sollte gegen dich schon eine anzeige laufen, werden sich die rechtsanwälte die hände reiben bei deinen geständnissen, die du hier ablegst.
 
nö,4fach verglasung ist mehr als ausreichend,man hört keine autos vorbeifahren obwohl die strasse 1m vom fenster weg ist,und die böller waren auch nicht so sehr warnehmbar
 
giff31.gif


.... soll ich mir das ernsthaft alles durchlesen.
 
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