Das würde mich auch interessieren. Muß ja was mit öffentlichen Interesse sein, sonst bleibt eine Anzeige nicht lange anonym.Mit welchem Tatbestand bist Du denn angezeigt worden?
Aber auch das wäre dein gutes Recht.Das ich die 8 Tosai was ich bei ihn gekauft habe weiter verkaufe.
Nein das könnte unter Gewerblichen Handel fallen wenn man die kauft und mit Gewinn veräußert habe aber weder die erworbenen Koi verkauft noch mit den anderen Gewinn gemacht. Jeder was von der Koi Szene ein wenig Ahnung hat weiß doch das man mit Koi die man vom Händler kauft keinen Gewinn erzielen kann. Da sind einfach zu viele Hirnlose Arschlöcher unterwegs denn was kommt dabei raus wenn man Koi in keinen Anzeigen einstellen darf und verkaufen ,aussetzten darf man sie auch nicht und grillen wird sie auch keiner.Aber auch das wäre dein gutes Recht.
Du hast die Koi doch von ihm gekauft und nicht gemietet ... oder?
Die Gesetzeshüter bringen nur die Einvernahme zu Papier und geben das an die BH weiter und wissen sonst gar nichts diesbezüglich. BH hat gesagt das sie sich die Einvernahme anschauen und eventuell noch eine genaue schriftliche Stellungnahme benötigen. Gewerberecht habe ich mir angeschaut und eigentlich gegen keinen Punkt der 3 Seiten verstoßen den da geht es immer um Gewinn bringendes verkaufen oder die Absicht dazu und das habe ich nicht gemacht.Mal abgesehen von dem Mist den du damit abarbeiten musst , wie ist denn die Meinung der Gesetzeshüter zu dem Vorwand ?
Wie beständig Du doch bist.... Persönlich hätte ich dem , wenn du dir da sicher bist , 1 x 1 eine Retourkutsche reingebrannt