Dann kannst du deinem Veterinär diesen Auszug vorlesen Michael, keine Ahnung ob es darin falsch aufgezeigt wird, dieses Dokument habe ich jedenfalls so erhalten (Bayern).
Hier ein Auszug aus dem offiziellen Schreiben des zuständigen Amtes:
"Registrierungspflichtig ist jeder Fischhalter, der nicht unter die Genehmigungspflicht fältt, dessen Teiche über eine Verbindung zu einem öffentlichen Gewässer verfügen, der ablassbare Teiche, sowie Teiche, die ständig mit Wasser durchströmt werden und deren Überlauf nicht in die Kanalisation fließt, bewirtschaftet."
"Jeder Betreiber von registrierungspflichtigen Teichen ist auch dokumentationspflichtig, d.h. der Zukauf oder die Abgabe von Fischen muss dokumentiert werden."
"Lebende Fische für den Wiederbesatz dürfen nur aus genehmigten Aquakulturbetrieben gekauft werden. Genehmigte Aquakulturbetriebe haben einen Genehmigungsbescheid vom zuständigen Landratsamt erhalten und können sich damit ausweisen. Beim Kauf von Fischen sollten Sie sich daher immer diesen Genehmigungsbescheid vorlegen lassen. Allein der Nachweis einer landwirtschaftlichen Betriebregistrierung reicht nicht aus, lebende Fische für den Wiederbesatz zu veräußern. Bei Zuwiderhandlungen werden beide Geschäftsbeteiligte sanktioniert (Käufer und Verkäufer)."
"Registrierungspflichtige Aquakulturbetriebe düfen grundsätzlich keine lebenden Fische für den Widerbesatz verkaufen. Die Abgabge von Fischen ist für registrierungspflichtige Betriebe nur geschlachtet oder verarbeitet möglich. Ausnahme: Abgabe lebender Fische in geringen Mengen zur unmittelbaren Schlachtung an den Endverbraucher, die Gastronomie- oder an Verarbeitungsbetriebe"
"Registrierungspflichtige Aquakulturbetriebe werden durch die zuständige Behörde regelmäßig auch in Form von Vor-Ort-Kontrollen überwacht. Änderungen in der Betriebsstruktur oder im Vermarktungsverhalten sind unverzüglich mitzuteilen an......."