Interesse an Spiegelkarpfen?

klaus1

Mitglied
paddy schrieb:
Hallo Michael,

habe unlängst eine Studie über Karpfenmastbetriebe in den verschiedenen Regionen Deutschlandes und dem Grad der KHV Durchseuchug gelesen.
Insgesamt sind derzeit wohl rund 70% der Karpfenmastbetriebe KHV positiv. Ich denke das Risiko einfach einen Karpfen in den Teich zu setzen ist deutlich höher als beim russischen Roulette.
Einen 80cm Karpfen werden mir ebenso wenige Züchter verkaufen? Denke ich?

Gruß

Frank
...wenn das die alte Geschichte aus Bayern ist , so lass dir schreiben,
das die damals irrtümlicher Weise leider den CyHV1 = Karpfenpocken mit detektiert haben !!

http://edoc.ub.uni-muenchen.de/9050/1/Gangl_Claudia.pdf
 

klaus1

Mitglied
ludger schrieb:
baeckerei schrieb:
Mein Vater ist Angler und der fängt jedes Jahr einige Spiegelkarpfen.
Der ist froh, wenn er sie kostenlos abgeben kann. Denn wir sind keine Fischesser!
Also zum Nulltarif!!
Da frage ich mich, warum dein Vater sie nicht einfach wieder schwimmen lässt? Eine Eigenart die jeden echten Karpfenangler auszeichnet ist Catch and realese. Ein muss für jeden Carphunter.


Hallo,

was genau steht dazu im TierschG ?

.... ich glaube das ist verboten !??



Was wäre wohl los wenn ich solche Praktiken mit Vögeln unternehmen würde ?
...ich fange mit Haken oder Schlinge ein paar Wildenten für ein paar Fotos.
......... natürlich nur so lange bist ich alle vorkommende Arten im Kasten habe!
Danach wären ja noch Gänse dran ... mach ja auch mehr her.
( es gibt reichlich Arten die nicht unter Naturschutz stehen , also jagdbar sind)

Ich finde es ja auch bescheuert einen Fisch , welchen ich nicht essen möchte,
töten zu müssen ...ganz klar !
...aber muß man denn dann überhaupt gezielt darauf Jagd machen ??

...und wenn es nicht erlaubt sein sollte, so sollte man doch besser schweigen!!
 

michael w

Mitglied
hallo frank,

da hast du wohl etwas falsch verstanden. lass dich vom gegenteil
überzeugen.
wenn es so wäre, wie deine meinung vermuten lässt und 70 %
davon betroffen wären, würde der kg/ preis für ein speisekarpfen den
eines show- koi bei weiten übersteigen.

die billigere variante für karpfen blau wäre dann der jap. koi. :lol:

nein, ist natürlich auch wieder sehr weit hergeholt, und den koi
wird es nicht an den kragen gehen, da es ja nicht so schlimm ist.

michael
 

paddy

Mitglied
Hallo,

mittlerweile sind im Bereich der Speisekarpfenzucht KHV Stämme bekannt, die nur noch eine relativ geringe Todesrate zur Folge haben. Niemand glaubt ernsthaft, das all diese Bestände gekeult werden? Möchte aber nicht ausprobieren wie sich das auf meine Koi auswirkt.
Gibt es aktuellere Studien zur Verbreitung von KHV in der Speisekarpfenzucht?

Gruß

Frank
 

Bernd82

Mitglied
Interessanter wäre die Frage:

Gibt es inzwischen ein gezieltes Medikament gegen KHV ???

Der lebendtest von Konishi ist ja schon Interessant...
 

michael w

Mitglied
hallo frank,

frank du verrennst dich da. khv ist meldepflichtig.
teichwirtschaften werden regelmäßig vom vet. amt besucht
und regelmäßig proben genommen. diese proben bestehen aus
ganzen fischen, die zur untersuchung eingeschickt werden.
bei einen fisch oder teichwirt, musst du bedenken, das es sich bei seinen
fischen nicht um irgendwelche schau oder schöhnheitsideale handelt.

michael
 

paddy

Mitglied
Hallo Michael,

Ich denke, Du hast da Recht!

Andererseits erinnere ich mich sehr gut an den KHV Skandal Ende 2012, vornehmlich im Süden Deutschlands (7-11 betroffene Händler) bei denen ging ein Becken nach dem anderen hoch, und alle wedelten mit ihren amtlichen "KHV Frei" Zertifikaten herum.

KHV scheint ohne einen akuten Ausbruch sehr schwer nachweisbar zu sein. Deshalb würden mich belastbare Studien aus der Teichwirtschaft , so jemand Zugriff darauf hat, schon interessieren.

Gruß

Frank
 

chriss88

Mitglied
Ich habe vor nicht allzu langer Zeit selbst mit einem Veterinär gesprochen und auch die KHV Thematik in öffentlichen Gewässern bzw. Teichanlagen von Fischwirten und Privatmenschen angesprochen.

Es gilt zu unterscheiden zwischen registrierten und genehmigten Aquakulturbetrieben. Ein genehmigter Betrieb darf Satzfische produzieren (sprich wenn dann dürfte nur ein solcher Betrieb einen Spiegler an euch verkaufen), ein nur registrierter Betrieb darf das NICHT!

Der registrierte Betrieb darf allenfalls Fische in kleinen Mengen an Endverbraucher weitergeben, welche diese dann umgehend schlachten (bsp. Gastronomie).

Ein genehmigter Betrieb unterliegt strenger veterinärämtlichler Aufsicht und muss in regelmäßigen Abständen Fische untersuchen lassen, auf entsprechende Krankheiten.
 

michael w

Mitglied
hallo chriss,

ganz so recht hat dein veterinär nicht, sowie ein betrieb verkauft,
oder als lebensmittel in den handel bringt wird er untersucht.
hat mir der veterinär gesagt, der diese arbeit durchführt und den
spreche ich täglich.

michael
 

phil

Mitglied
aaaalso: man kann grundsätzlich davon ausgehen, dass ein karpfen von nem fischwirt khv frei ist bzw der bestand darauf untersucht wurde/wird!?
 
Hallo

ich muss hier jetzt mal was schreiben da mich das Thema jedes Jahr betrifft.
der Veterinär hat nichts mit den KHV Untersuchungen zu tun das macht der Fischgesundheitsdienst.
Bei den Kontrollen ist der Veterinär aber immer dabei da bei einem Ausbruch einer Seuche der Veterinär zuerst Informiert wird.
Da geht es aber vorwiegen um den Schutz der Verbraucher.
Der Veterinär Kontrolliert dann Hauptsächlich die Hygiene im schlacht bereich.

Das mit den Aquakultur ist so entweder angemeldet oder nicht.
Bei der Anmeldung muss ich angeben was ich für fische halten und verkaufen will.
Da geht es aber um verschiedenen arten, die verschiedenen Seuchen haben können (Karpfen, Forelle, Aal, Koi)
Wir sind angemeldeter Aquakutur betrieb und müssen alles nachweisen.
1 mal im Jahr eine große Kontrolle
2-3 mal im Jahr eine kleine

Und auf das Thema zurück zu kommen.
Jeder Fischerreibbetrieb und Aquakulturbetrieb muss einen Anlagenpass beim verkauf von lebend oder Satzfischen ausfüllen und dem Käufer mitgeben.
Und da beist sich die Katze in den Schwanz
Dieser Anlagenpass gilt in ganz Deutschland. So die aussage meiner Behörde.
Nur wissen das viele Fischereibetriebe nicht.
Und viele Bundesländer handhaben das unterschiedlich
Ich bekomme in Thüringen nach jeder Untersuchung einen Befund
In Sachsen bekommen die Fischereibetriebe nur den Befund wenn etwas Pos. Getestet wird
In dem Anlagenpass steht drin was ich kaufe (Karpfen) wann die letzte Untersuchung war und welche Kategorie die Fische eingestuft werden.
Denn Anlagenpass füllt der Zuchtbetrieb selber aus.

Zum Thema Durchseuchung der Karpfenbestände mit KHV
Wenn ich im Frühjahr die verschiedenen Zuchtbetriebe nach Satzfischen anrufe dann bekomme ich immer welche.
Frage ich aber nach Satzfischen mit Anlagenpass dann gibt es keine Satzfische.
Das sagt mir das viele Betriebe durchseucht sind. Da große Betriebe mehrere 100 Ha. Bewirtschaften ist eine seuchenfreie Produktion fast Unmöglich
So ein 10 bis 50 ha großer teich lässt sich nicht einfach mal Desinfizieren.
Da ich als Seuchenfreier betrieb den Anlagenpass brauche. bindet sich da keiner eine Rute über den A….
Mittlerweile haben wir einige Betriebe die denn Anlagenpass haben.


Zum Thema was soll ein großer Karpfen kosten
Bei uns kostet so ein Karpfen 4,50 €/kg
Ein Kunde wollte dieses Jahr einen 10 kg Karpfen der hat 45,-€ gekostet war aber nur für denn Schwimmteich.
Wenn ich ihn noch abbaden muss zb. Würmer oder Ichtyo. Dann kommt die Hälterung noch dazu.
Viele betriebe lassen die Karpfen nicht so lange in den Teichen weil das Risiko jedes Jahr steigt

MfG Silvio Kosock
Koi Garden Gößnitz
 

chriss88

Mitglied
Dann kannst du deinem Veterinär diesen Auszug vorlesen Michael, keine Ahnung ob es darin falsch aufgezeigt wird, dieses Dokument habe ich jedenfalls so erhalten (Bayern).

Hier ein Auszug aus dem offiziellen Schreiben des zuständigen Amtes:

"Registrierungspflichtig ist jeder Fischhalter, der nicht unter die Genehmigungspflicht fältt, dessen Teiche über eine Verbindung zu einem öffentlichen Gewässer verfügen, der ablassbare Teiche, sowie Teiche, die ständig mit Wasser durchströmt werden und deren Überlauf nicht in die Kanalisation fließt, bewirtschaftet."

"Jeder Betreiber von registrierungspflichtigen Teichen ist auch dokumentationspflichtig, d.h. der Zukauf oder die Abgabe von Fischen muss dokumentiert werden."

"Lebende Fische für den Wiederbesatz dürfen nur aus genehmigten Aquakulturbetrieben gekauft werden. Genehmigte Aquakulturbetriebe haben einen Genehmigungsbescheid vom zuständigen Landratsamt erhalten und können sich damit ausweisen. Beim Kauf von Fischen sollten Sie sich daher immer diesen Genehmigungsbescheid vorlegen lassen. Allein der Nachweis einer landwirtschaftlichen Betriebregistrierung reicht nicht aus, lebende Fische für den Wiederbesatz zu veräußern. Bei Zuwiderhandlungen werden beide Geschäftsbeteiligte sanktioniert (Käufer und Verkäufer)."

"Registrierungspflichtige Aquakulturbetriebe düfen grundsätzlich keine lebenden Fische für den Widerbesatz verkaufen. Die Abgabge von Fischen ist für registrierungspflichtige Betriebe nur geschlachtet oder verarbeitet möglich. Ausnahme: Abgabe lebender Fische in geringen Mengen zur unmittelbaren Schlachtung an den Endverbraucher, die Gastronomie- oder an Verarbeitungsbetriebe"

"Registrierungspflichtige Aquakulturbetriebe werden durch die zuständige Behörde regelmäßig auch in Form von Vor-Ort-Kontrollen überwacht. Änderungen in der Betriebsstruktur oder im Vermarktungsverhalten sind unverzüglich mitzuteilen an......."
 

michael w

Mitglied
hallo chriss,

ich habe es verstanden und kenne es natürlich auch, da meine frau also
meine erwähnter veterinär ist.
genau so wie ich es geschrieben habe, nur natürlich in eine ausführliche
amtsform hast du es ja übermittelt.
ich denke du hast nun auch diese amtsform verstanden.

michael
 
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