PondSupport Algenmittel Teil 2

Mikrobiologie schrieb:
Hallo Armin,
arminio schrieb:
Mittel mit identischem Hauptwirkstoff gibt es hier in -D- auch mit Zulassung :wink:

Ja als Medikament für Koi !
ist doch ein schönes Beispiel für die Gewinnmargen. Deklariert als Medikament steigt der Preis um das Fünffache.

Hi Mikrobe,

Ja, der Großhandelspreis liegt bei knapp 6.- € für das PS und die verdienen da ja auch noch....

Gruß Armin
 
Egal welche geistigen Ergüsse hier noch kommen bzw. leider bereits gekommen sind :wink:
Besonders 2 Menschen gilt mein uneingeschränkter Dank für ihre Mühen :thumleft:

Viele Grüße
Hans
 
Auch wenn die geistigen Ergüsse dem einem oder anderem nicht passen.
Sie gehören aber auch in so eine Disskusion. Denn jeder der PS anwendet sollte wissen, wie der Amtschimmel wiehern kann.

Somit weiss zumindest jeder, worauf er sich einlässt wenn er ein Mittel ohne Zulassung in DE anwendet.

Gruß Alois
 
Genau !!!

ebenso , wie beim Kaufen von Plagiaten , Einfuhrverboten , zu schnellem Fahren , illegaler Müllentsorgung ..................................................................................................................................................................... Besitz eines Messers mit einer ausklappbaren , feststehenden Klinge , länger als 9 cm :? , den Einsatz eines Elektroshockers , wobei dessen Besitz nicht strafbar ist :wink: ..... das führt sehr weit und bedarf n neuem Thread :lol: oder Keinen :twisted:
 
wäre bestimmt ein super Geschichte für den nächsten "Tatort"
Die Algenpoeder Mafia :lol: :lol: :lol:
Mit Großrazien an Koiteichen :lol:
Die Koikichis liefern sich wilde Schießereien mit der Polizei :lol:





Gruß Andreas
 
Nix wilde Schießerei!! Ersten geht davon die Folie kaputt und zweitens verschreckt es meine Fischies 8)

Wegschnupfen ist dann die Devise :shock: Alle Beweismittel inhallieren :D
 
Hi-Shusui schrieb:
Nix wilde Schießerei!! Ersten geht davon die Folie kaputt und zweitens verschreckt es meine Fischies 8)

Wegschnupfen ist dann die Devise :shock: Alle Beweismittel inhallieren :D


......so´n Quatsch !!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :lol: :lol:

...man , da kommt dann doch sofort die Drogengriminalbolisei !!

Besser ihr backt schnell ´nen Kuchen oder ein Brot davon ,

.... haben ja sowie viele einen Ofen zur Teicherwärmung am laufen :lol:



...also gleich mal etwas Mehl und Hefe drunter mischen ... geht dann schneller 8)
 
Wo wir grade bei Pulver sind.
Irgendjemand als Kind mit dem Klammerbeutel gepudert worden?

Wir fassen nochmal zusammen:

Es wurde bereits früher seit Jahren in DE Verkauft
Viele Benutzen es seit Jahren ohne irgendwelche Auffäligkeiten.
Durch Forenmember wurde im Labor eine Analyse erstellt. Ergebniss Unbedenklich.
Selbst kleinste Fische und Verwendung mit Medis hatten bisher keinen Ausfall zur Folge.
Die selben Inhaltsstoffe sind in DE mit Zulassung als Medikamt am Markt.
Korrigiert mich aber es gibt das Mittel zu einem hohen Preis mit Zulassung in DE als Blanket Answer.

Also selbst wer sich mit der Kneifzange die Buchse anzieht dürfte doch da nichts mehr zu mosern haben!?

Ob es jemand benutzt oder nicht bleibt ja jedem selbst überlassen.

Wo ich es vermeiden kann Kippe ich außer Frischwasser oder mal Milchsäue / Tsema nichts in den Teich.
Aber wenn es doch nötig ist sollte es bei der Aktenlage keine Bauchschmerzen bereiten PS zu benutzen.

LG Dennis
 
Interessant finde ich auch diesen Abschnitt:

" Mit der Untersuchung von Metallen auf öko-toxische Eigenschaften wurde erst 1995 begonnen. Die Protokolle über Untersuchungen im Lebensraum Wasser betreffen Algen, Daphnien und Fische. Die Untersuchungen über die Wirkung von Zinkoxiden auf Fische boten keinen Anlass zur Klassifizierung. Jedoch ergaben Untersuchungen an Algen, dass deren Wachstum ab gewissen Zinkkonzentrationen um 50% reduziert wurde. Auf der Basis dieser Untersuchungen wurde die Einstufung für Zinkoxid gemäss den Vorgaben der Richtlinie 67/548/EEC festgelegt.

Einstufung von Zinkoxid: N, R50-53.

4. Was bedeutet N; R 50/53?

Diese Klassifizierungskategorie bedeutet:

N = "Umweltgefährlich"

R 50/53 = "Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben"

Es ist hervorzuheben, dass ausgiebige Untersuchungen über mögliche Wirkungen auf die Gesundheit des Mensch durchgeführt wurden und dass keines der Untersuchungsergebnisse Anlass zu einer Einstufung als "gesundheitsschädlich für Menschen" gab. "

Quelle: http://kremer-pigmente.de/46300-eu.htm
 
Und hier musste ich doch ein wenig lachen:

"Anhand einer Prioritätenliste werden derzeit Chemikalien in der EU eingestuft und ihre Risiken bewertet. Unter anderem stehen Zink und fünf Zinkverbindungen aufgrund ihrer hohen Produktionsmengen auf diese Liste. Da in den Niederlanden die Zinkbelastung in Gewässern den Behörden sehr hoch erschien, haben sich die Niederlande bereit erklärt, im Auftrag der Europäischen Union als Berichterstatter für diese Risikobewertungen zu fungieren. "


Woher das wohl kommt. :lol:
 
und ede, noch was interessantes vergessen, ich war mal so frei:

5.1. Kennzeichnung
Die Produzenten und Händler/Importeure sind dazu verpflichtet, alle Verpackungsmaterialien für ZnO zu kennzeichnen. Auf diesen Etiketten muss der Produzent oder Inverkehrbringer ausgewiesen sein; zudem müssen sie das EU-Symbol für "umweltgefährlich" (ein toter Fisch und ein toter Baum; schwarzer Aufdruck auf orangefarbenem Hintergrund) sowie Warn- und Sicherheitshinweise aufweisen.
Der Warnhinweis lautet:
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben
Der verbindliche Sicherheitshinweis lautet:
Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
5.2. Sicherheitsdatenblätter
Alle Sicherheitsdatenblätter betreffend Zinkoxid müssen die Angaben zu den aquatischen Toxizitäten enthalten und das Gefahrensymbol sowie die Warn- und Sicherheitshinweise aufweisen.
 
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